Sichern Sie die langfristige Konformität Ihres Finanzinstituts mit den komplexen Anforderungen der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) durch unseren ganzheitlichen Ongoing Compliance-Ansatz. Wir implementieren robuste Governance-Strukturen, automatisierte Überwachungsmechanismen und proaktive Anpassungsprozesse, die kontinuierliche Compliance gewährleisten und regulatorische Risiken minimieren.
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Etablieren Sie ein Regulatory Change Management Office, das EBA-Publikationen systematisch erfasst, bewertet und in Umsetzungspläne überführt. Institute, die regulatorische Änderungen proaktiv über EBA-Konsultationsphasen verfolgen, reduzieren den Umsetzungsaufwand bei Inkrafttreten um bis zu 60 % und minimieren aufsichtsrechtliche Beanstandungen im SREP erheblich.
Jahre Erfahrung
Mitarbeiter
Projekte
Wir verfolgen einen strukturierten und bewährten Ansatz für die Implementierung nachhaltiger EBA Ongoing Compliance-Strukturen, der langfristige regulatorische Konformität sicherstellt.
Umfassende Analyse der bestehenden EBA-Compliance-Strukturen und -Prozesse
Entwicklung eines maßgeschneiderten EBA-Compliance-Governance-Frameworks
Implementierung automatisierter Monitoring- und Kontrollmechanismen für EBA-Anforderungen
Etablierung eines proaktiven regulatorischen Änderungsmanagements für EBA-Leitlinien
Integration von EBA-spezifischen Schulungen und kontinuierlicher Prozessoptimierung
"Die nachhaltige Einhaltung der EBA-Anforderungen ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der in die DNA des Finanzinstituts integriert werden muss. Unser Ongoing Compliance-Ansatz schafft die Strukturen, Prozesse und kulturellen Voraussetzungen für diese Integration und ermöglicht es unseren Kunden, regulatorische Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern als strategischen Vorteil zu nutzen. Die Kombination aus automatisiertem Monitoring, proaktivem Änderungsmanagement und integriertem Kontrollsystem reduziert nicht nur Compliance-Risiken, sondern optimiert auch den Ressourceneinsatz erheblich."

Head of Risikomanagement
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Wir etablieren robuste Governance-Strukturen und automatisierte Monitoring-Systeme, die kontinuierliche Konformität mit EBA-Anforderungen sicherstellen, Risiken frühzeitig identifizieren und Handlungsbedarf signalisieren.
Wir implementieren proaktive Prozesse zur Identifikation, Bewertung und Umsetzung von EBA-Regularien und -Leitlinien, die Ihr Institut vor regulatorischen Überraschungen schützen und Anpassungsaufwände minimieren.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Entwickeln Sie eine proaktive Compliance-Kultur durch maßgeschneiderte Schulungs- und Sensibilisierungsprogramme zu EBA-Vorschriften. Unsere Programme stärken das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiter für regulatorische Anforderungen und befähigen sie, Compliance-Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen zu handeln.
Sichern Sie die kontinuierliche Konformität Ihres Finanzinstituts durch unser systematisches Monitoring von EBA-Updates und regulatorischen Entwicklungen. Unser spezialisierter Service identifiziert, analysiert und bewertet relevante Änderungen frühzeitig, um Ihr Institut proaktiv auf kommende Anforderungen vorzubereiten und regulatorische Überraschungen zu vermeiden.
Beheben Sie EBA-Aufsichtsfeststellungen systematisch und nachhaltig. Wir unterstützen Finanzinstitute bei der strukturierten Remediation identifizierter Compliance-Lücken, implementieren Kontrollmechanismen zur Vermeidung wiederkehrender Mängel und etablieren Prozesse zur kontinuierlichen Optimierung Ihrer regulatorischen Compliance-Landschaft.
Kreditinstitute müssen alle für sie relevanten EBA-Leitlinien (Guidelines), technischen Regulierungsstandards (RTS) und Durchführungsstandards (ITS) laufend überwachen. Zu den wichtigsten gehören die Governance-Leitlinien (EBA/GL/2021/05), die Outsourcing-Guidelines, die ESG-Risiko-Leitlinien (ab Januar
2026 für große Institute verpflichtend), die Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung sowie DORA-bezogene IKT-Standards. Die EBA veröffentlicht jährlich über
30 neue oder aktualisierte regulatorische Dokumente, die auf Relevanz geprüft und bei Bedarf umgesetzt werden müssen.
Ein Regulatory Change Management für EBA-Anforderungen umfasst vier Stufen: (1) Monitoring – systematische Erfassung neuer EBA-Konsultationen, Leitlinien und Standards über offizielle EBA-Kanäle und Branchen-Tracker. (2) Relevanzprüfung – Bewertung, welche neuen Anforderungen das Institut betreffen, basierend auf Geschäftsmodell und Proportionalitätsprinzip. (3) Gap-Analyse – Vergleich der neuen Anforderungen mit dem Ist-Zustand und Identifikation von Handlungsbedarf. (4) Umsetzungsplanung – Erstellung eines Maßnahmenplans mit Fristen, Verantwortlichkeiten und Ressourcen. Institute, die diesen Prozess proaktiv ab der Konsultationsphase starten, reduzieren den Umsetzungsaufwand bei Inkrafttreten erheblich.
Im SREP (Supervisory Review and Evaluation Process) prüft die Aufsicht unter anderem die Einhaltung relevanter EBA-Leitlinien und -Standards. Kernbereiche sind: die Umsetzung der Governance-Leitlinien (EBA/GL/2021/05), das interne Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) und Liquiditätsadäquanzverfahren (ILAAP), die Einhaltung der Outsourcing-Guidelines, die Umsetzung von Mängelfeststellungen aus früheren Prüfungen sowie die Anpassung an neue regulatorische Anforderungen. Eine strukturierte Ongoing Compliance stellt sicher, dass alle Prüfungsfelder dokumentiert und aktuell sind.
EBA-Leitlinien durchlaufen typischerweise folgenden Zeitrahmen: Konsultationsphase (
3 Monate), Auswertung und Finalisierung (3–12 Monate), Veröffentlichung mit Umsetzungsfrist (meist 6–12 Monate nach Veröffentlichung). Konkrete aktuelle Fristen: ESG-Risiko-Leitlinien – Januar
2026 für große Institute, Januar
2027 für kleinere. Überarbeitete Governance-Leitlinien (CRD VI-Anpassung) – voraussichtlich 2027. CRR III / CRD VI-Paket – gestaffelte Umsetzung ab Januar 2025. Die BaFin veröffentlicht Comply-or-Explain-Stellungnahmen zu jeder EBA-Leitlinie.
Die initiale Implementierung einer EBA-Leitlinie ist ein einmaliges Projekt mit definiertem Scope und Deadline. EBA Ongoing Compliance dagegen ist ein kontinuierlicher Prozess, der sicherstellt, dass (1) bestehende Umsetzungen aktuell bleiben und nicht durch organisatorische Änderungen erodieren, (2) neue oder aktualisierte EBA-Anforderungen rechtzeitig erkannt und umgesetzt werden, (3) die Wirksamkeit der Compliance-Maßnahmen regelmäßig überprüft wird und (4) die Dokumentation prüfungsbereit gehalten wird. Ohne Ongoing Compliance veralten initiale Implementierungen innerhalb von 12–18 Monaten.
Die EBA ist maßgeblich an der Ausgestaltung von DORA (Digital Operational Resilience Act) und ESG-Regulierung beteiligt. Im DORA-Bereich entwickelt die EBA zusammen mit den anderen ESAs technische Regulierungsstandards für IKT-Risikomanagement, Incident Reporting und das Informationsregister für IKT-Drittanbieter. Im ESG-Bereich hat die EBA Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht, die ab Januar
2026 für große Institute gelten. Beide Bereiche erfordern laufendes Monitoring, da die EBA kontinuierlich neue Konkretisierungen, Q&As und Umsetzungshilfen veröffentlicht.
EBA Compliance-Monitoring lässt sich in mehreren Bereichen automatisieren: (1) Regulatorisches Monitoring – automatische Erfassung neuer EBA-Publikationen über RSS-Feeds und API-Schnittstellen der EBA-Website. (2) Gap-Tracking – spezialisierte Legal Change Management Tools filtern relevante Änderungen nach Institut. (3) Kontrolltests – automatisierte Stichproben und Schwellenwertprüfungen im IKS. (4) Reporting – automatische Generierung von Compliance-Dashboards mit Status pro Leitlinie. Die Automatisierung reduziert den manuellen Aufwand für das Compliance-Team und erhöht die Reaktionsgeschwindigkeit bei regulatorischen Änderungen.
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