Die ordnungsgemäße Klassifizierung und Kennzeichnung von Verschlusssachen ist ein kritischer Baustein der Informationssicherheit. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung robuster Klassifizierungssysteme und der compliance-konformen Behandlung vertraulicher Informationen.
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Eine erfolgreiche VS-NFD-Implementierung erfordert nicht nur technische Lösungen, sondern auch eine starke Sicherheitskultur und kontinuierliche Sensibilisierung aller Beteiligten für den Umgang mit klassifizierten Informationen.
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Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam einen strukturierten Ansatz zur sicheren und effizienten Klassifizierung und Kennzeichnung von Verschlusssachen.
Umfassende Analyse der bestehenden Informationslandschaft und Schutzbedarfe
Entwicklung einer maßgeschneiderten Klassifizierungsstrategie und -richtlinien
Implementierung technischer Lösungen und Prozessintegration
Schulung der Mitarbeiter und Etablierung einer Sicherheitskultur
Kontinuierliche Überwachung, Bewertung und Optimierung der Klassifizierungsprozesse
"Die ordnungsgemäße Klassifizierung und Kennzeichnung von Verschlusssachen ist mehr als nur eine Compliance-Anforderung – sie ist ein strategischer Baustein für den Schutz kritischer Informationen und die Wahrung nationaler Sicherheitsinteressen."

Head of Informationssicherheit, Cyber Security
Expertise & Erfahrung:
10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Wir analysieren Ihre bestehenden Klassifizierungsprozesse und entwickeln eine umfassende Strategie für die compliance-konforme Behandlung von Verschlusssachen.
Wir implementieren moderne Technologielösungen für die automatisierte Klassifizierung und Integration in Ihre bestehende IT-Landschaft.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Die erfolgreiche Umsetzung der VS-NFD-Anforderungen erfordert eine präzise Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer optimalen Organisationsstruktur für nachhaltiges regulatorisches Reporting.
Eine umfassende Dokumentation und ein durchdachtes Sicherheitskonzept sind essentiell für erfolgreiche VS-NFD-Implementierung. Wir entwickeln mit Ihnen maßgeschneiderte Konzepte, die sowohl regulatorische Anforderungen erfüllen als auch operative Sicherheit gewährleisten.
Deutschland unterscheidet vier Geheimhaltungsstufen für Verschlusssachen gemäß §
4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG):1. VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD): Niedrigste Stufe. Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik nachteilig sein.2. VS-Vertraulich: Kenntnisnahme kann für die Interessen der Bundesrepublik schädlich sein.3. Geheim: Kenntnisnahme kann die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen.4. Streng Geheim: Höchste Stufe. Kenntnisnahme kann den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik gefährden.Die Einstufung richtet sich nach dem Schutzbedarf der Information und wird durch die herausgebende Stelle festgelegt. International entsprechen die Stufen den NATO-Klassifizierungen: NATO Restricted, NATO Confidential, NATO Secret und Cosmic Top Secret.
Die Kennzeichnung von Verschlusssachen ist in der Verschlusssachenanweisung (VSA) geregelt und muss während der gesamten Schutzdauer eindeutig erkennbar sein:Kennzeichnungsregeln nach Stufe:- VS-NfD und VS-Vertraulich: Kennzeichnung in schwarzer oder blauer Schrift am oberen Seitenrand.- Geheim und Streng Geheim: Kennzeichnung in roter Schrift mit dem Zusatz amtlich geheim gehalten am oberen und unteren Seitenrand.Pflichtangaben umfassen den Geheimhaltungsgrad, die herausgebende Stelle, das Aktenzeichen und gegebenenfalls die Tagebuchnummer. Bei elektronischen Dokumenten muss die Kennzeichnung im Dateinamen und in den Metadaten erfolgen.
Die Befugnis zur Einstufung von Verschlusssachen liegt grundsätzlich bei der herausgebenden Stelle:- Bundesbehörden und Landesbehörden können Informationen entsprechend ihrem Schutzbedarf einstufen.- Die herausgebende Stelle trägt die Verantwortung für die korrekte Wahl der Geheimhaltungsstufe.- Unternehmen der Privatwirtschaft dürfen Verschlusssachen nur auf amtliche Veranlassung erstellen und kennzeichnen.- Die Einstufung muss regelmäßig überprüft werden. VS-NfD-Einstufungen werden nach
30 Jahren automatisch aufgehoben.
VS-NfD steht für Verschlusssache
66399 bei Schutzstufe P-3 oder höher.
Die IT-Verarbeitung von VS-NfD-Material unterliegt strengen BSI-Vorgaben:- Verschlüsselung: BSI-zugelassene Produkte nach BSI TR‑02102 mit AES‑256.- Zugriffskontrolle: Rollenbasierte Berechtigungen und Zwei-Faktor-Authentifizierung.- Netzwerksicherheit: Nur zugelassene VPN-Verbindungen.- Protokollierung: Lückenlose Dokumentation aller Zugriffe.- Sichere Löschung: Nach BSI-Vorgaben.BSI-Zulassung (Betriebsgenehmigung) und BSI-Zertifizierung (Konformitätsprüfung) sind zu unterscheiden.
Die deutschen Stufen folgen einer festen internationalen Zuordnung:- VS-NfD = NATO Restricted / EU Restricted- VS-Vertraulich = NATO Confidential / EU Confidential- Geheim = NATO Secret / EU Secret- Streng Geheim = Cosmic Top Secret / EU Top SecretDas Originator-Prinzip bestimmt: Die herausgebende Nation legt die Klassifizierung fest. Eine Herabstufung darf nur durch den Urheber erfolgen.
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) regelt den personellen Geheimschutz:- §
4 SÜG definiert die vier Geheimhaltungsgrade.- §§ 8–10 SÜG regeln drei Sicherheitsüberprüfungsstufen: Ü
1 (VS-Vertraulich), Ü
2 (Geheim), Ü
3 (Streng Geheim).- Für VS-NfD ist keine formelle Sicherheitsüberprüfung erforderlich.- BfV und MAD führen die Überprüfungen durch.- Privatunternehmen benötigen einen Sicherheitsbescheid des BMWi für VS-Aufträge.
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