Strategische Compliance-Lösungen für die EU Cyber Resilience Act

Cyber Resilience Act (CRA): Compliance für digitale Produkte

Der EU Cyber Resilience Act (CRA) verpflichtet Hersteller digitaler Produkte zu Security by Design, Schwachstellenmanagement und CE-Kennzeichnung.

  • 01Vollständige CRA-Compliance für alle digitalen Produkte
  • 02Integrierte Cybersicherheit im Produktlebenszyklus
  • 03Risikominimierung und Marktfähigkeit von Produkten
  • 04Automatisierte Compliance-Monitoring und -Reporting
11+Jahre Erfahrung
120+Mitarbeitende
540+Projekte
ISO 27001zertifiziert

CRA: EU-Verordnung fur die Cybersicherheit digitaler Produkte

Die EU Cyber Resilience Act (CRA) etabliert verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen, die im EU-Markt vertrieben werden. Diese wegweisende Verordnung transformiert die Art, wie Unternehmen Cybersicherheit in ihre Produktentwicklung und -vermarktung integrieren müssen. Wir unterstützen Sie bei der strategischen Umsetzung und nachhaltigen Compliance.

Wir bieten eine umfassende Palette von Dienstleistungen zur Unterstützung bei der CRA-Compliance. Unser Ansatz kombiniert regulatorische Expertise mit praktischer Umsetzungserfahrung und technologischen Innovationen.

2 Leistungsbausteine

Leistungsumfang

01

CRA-Readiness und Compliance-Strategie

Wir analysieren Ihre Produktportfolios und entwickeln eine umfassende Strategie zur effizienten CRA-Compliance-Umsetzung.

  • Detaillierte Produktklassifizierung und CRA-Anwendbarkeitsanalyse
  • Gap-Assessment bestehender Cybersicherheitsmaßnahmen
  • Entwicklung einer priorisierten Compliance-Roadmap
  • Kosten-Nutzen-Analyse verschiedener Umsetzungsoptionen
02

Security-by-Design Implementation

Wir integrieren Cybersicherheit systematisch in Ihre Produktentwicklungsprozesse und schaffen robuste Sicherheitsarchitekturen.

  • Entwicklung von Security-by-Design-Frameworks
  • Integration von Threat Modeling in Entwicklungsprozesse
  • Aufbau automatisierter Security-Testing-Pipelines
  • Implementierung kontinuierlicher Vulnerability-Assessments

5 Phasen

Unser Vorgehen

Wir entwickeln mit Ihnen einen maßgeschneiderten Ansatz zur effizienten und nachhaltigen CRA-Compliance, der sowohl regulatorische Anforderungen erfüllt als auch Ihre Geschäftsziele unterstützt.

  1. Detaillierte Analyse Ihrer Produktportfolios und CRA-Anwendbarkeit

  2. Entwicklung einer priorisierten CRA-Compliance-Roadmap

  3. Implementation von Security-by-Design in Entwicklungsprozesse

  4. Aufbau automatisierter Monitoring- und Reporting-Systeme

  5. Kontinuierliche Optimierung und Anpassung an regulatorische Entwicklungen

Sarah Richter

Ansprechpartner

Sarah Richter

Head of Informationssicherheit, Cyber Security

10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit

Die EU Cyber Resilience Act markiert einen Wendepunkt in der Produktsicherheit. Unternehmen, die jetzt proaktiv handeln und Cybersicherheit strategisch in ihre Produktentwicklung integrieren, werden nicht nur Compliance erreichen, sondern auch erhebliche Wettbewerbsvorteile erzielen.
Expertenmeinung von ADVISORI

Unsere Expertise

  • 01Tiefgreifende Expertise in EU-Cybersicherheitsrecht und technischen Standards
  • 02Langjährige Erfahrung in der Implementierung von Cybersicherheits-Frameworks
  • 03Ganzheitlicher Ansatz von Strategie bis zur operativen Umsetzung
  • 04Innovative Technologielösungen für automatisierte Compliance-Prozesse

Frist: 11. September 2026

Die CRA-Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen gelten ab dem 11. September 2026: Frühwarnung an ENISA binnen 24 Stunden, Folgemeldung binnen 72 Stunden. Die volle Anwendbarkeit des CRA folgt am 11. Dezember 2027. Hersteller sollten Meldeprozesse und Schwachstellenmanagement jetzt aufsetzen.

6 FRAGEN, KURZ BEANTWORTET

Häufig gestellte Fragen zu CRA Cyber Resilience Act

Was ist der Cyber Resilience Act (CRA) und für wen gilt er?

Der CRA (EU-Verordnung 2024/2847) verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Elementen zu Cybersicherheitsanforderungen über den gesamten Produktlebenszyklus. Betroffen sind sowohl Hardware mit Software-Komponenten als auch reine Softwareprodukte, sofern sie in der EU in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Sitz des Herstellers.

Ab wann müssen die CRA-Anforderungen erfüllt sein?

Die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen gelten bereits ab September 2026, die vollständigen Konformitätsanforderungen ab Dezember 2027. Diese gestaffelte Frist bedeutet, dass Hersteller ihre Meldeprozesse deutlich früher vorbereiten müssen als die umfassendere Produktkonformität.

Welche Produkte fallen unter den CRA?

Erfasst sind praktisch alle vernetzten Hardware- und Softwareprodukte, mit Ausnahmen etwa für Medizinprodukte oder Fahrzeuge, die bereits durch andere EU-Verordnungen mit vergleichbaren Anforderungen reguliert sind. Für kritische und hochkritische Produktklassen gelten zusätzlich verschärfte Konformitätsbewertungsverfahren.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung des CRA?

Der Bußgeldrahmen orientiert sich an der DSGVO-Systematik: bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Cybersicherheitsanforderungen, mit gestaffelten, niedrigeren Sätzen für andere Pflichtverletzungen. Zusätzlich drohen Marktrücknahmen nicht konformer Produkte.

Wie unterscheidet sich der CRA von DORA und NIS2?

DORA und NIS2 regeln organisatorische Cybersicherheit von Unternehmen und Betreibern, während der CRA die Sicherheit des Produkts selbst adressiert, unabhängig von der Branche des Herstellers. Ein Softwarehersteller, der Finanzunternehmen beliefert, kann daher gleichzeitig CRA-Anforderungen an sein Produkt und indirekt DORA-Anforderungen über Kundenverträge erfüllen müssen.

Wie beginnt man sinnvoll mit der CRA-Umsetzung?

Empfehlenswert ist zunächst die Klassifizierung der eigenen Produkte nach CRA-Risikokategorie, da sich davon Umfang und Tiefe der weiteren Anforderungen ableiten. Parallel sollte der Meldeprozess für Schwachstellen vorbereitet werden, da diese Pflicht deutlich früher greift als die vollständige Konformitätsbewertung.