Geeignetheitsprüfung nach §64 WpHG, Zielmarktbestimmung nach ESMA-Leitlinien und Product Governance für Banken und Wertpapierfirmen

MiFID Anlegerschutz, Zielmarkt & Geeignetheitsprüfung

Die MiFID-II-Anforderungen an Anlegerschutz, Zielmarktbestimmung und Geeignetheitsprüfung verlangen von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten eine durchgängige Product Governance. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus §63 ff. WpHG, der delegierten Verordnung (EU) 2017/565 und den ESMA-Leitlinien zur Geeignetheit – von der Kundenkategorisierung über die Zielmarktdefinition bis zur laufenden Produktüberwachung.

  • Geeignetheitsprüfung nach §64 Abs. 3 WpHG mit strukturierter Kundenprofilierung
  • Zielmarktbestimmung nach ESMA-Leitlinien für Hersteller und Vertreiber
  • Product-Governance-Prozesse gemäß Art. 9/10 delegierte Richtlinie (EU) 2017/593
  • Angemessenheitsprüfung nach §63 Abs. 10 WpHG für beratungsfreies Geschäft

Ihr Erfolg beginnt hier

Bereit für den nächsten Schritt?

Schnell, einfach und absolut unverbindlich.

Zur optimalen Vorbereitung:

  • Ihr Anliegen
  • Wunsch-Ergebnis
  • Bisherige Schritte

Oder kontaktieren Sie uns direkt:

Zertifikate, Partner und mehr...

ISO 9001 CertifiedISO 27001 CertifiedISO 14001 CertifiedBeyondTrust PartnerBVMW Bundesverband MitgliedMitigant PartnerGoogle PartnerTop 100 InnovatorMicrosoft AzureAmazon Web Services

MiFID-II-Anlegerschutz: Geeignetheit, Zielmarkt und Product Governance

Warum ADVISORI

  • Praxiserfahrung in der Umsetzung von Geeignetheitsprüfungen bei Universalbanken und Wertpapierfirmen
  • Methodische Expertise für Zielmarktbestimmung nach ESMA-Leitlinien und BT 7 MaComp
  • Integrationskompetenz für Product-Governance-Prozesse in bestehende IT- und Beratungslandschaften
  • Regulatorische Tiefe: Delegierte Verordnungen, WpHG, MaComp, ESMA Q&A

Regulatorischer Hinweis

Seit August 2022 müssen Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2021/1253 in die Geeignetheitsprüfung integriert werden. Die ESMA hat 2023 ihre Leitlinien zur Geeignetheit aktualisiert – Handlungsbedarf besteht bei der Erfassung und Dokumentation von ESG-Präferenzen nach den Kriterien der Taxonomie-Verordnung, der SFDR-Offenlegungsverordnung und der PAI-Indikatoren.

ADVISORI in Zahlen

11+

Jahre Erfahrung

120+

Mitarbeiter

520+

Projekte

Wir verfolgen einen regulatorisch fundierten Ansatz, der die MiFID-II-Anforderungen systematisch in Ihre Geschäftsprozesse integriert – von der Gap-Analyse über die Prozessgestaltung bis zur IT-Umsetzung und Schulung.

Unser Vorgehen

1
Phase 1

Gap-Analyse: Abgleich bestehender Prozesse mit §63 ff. WpHG, MaComp und ESMA-Leitlinien

2
Phase 2

Zielmarkt-Design: Definition positiver/negativer Zielmarkt nach ESMA-Kriterienkatalog

3
Phase 3

Prozessdesign: Geeignetheitsprüfung und Geeignetheitserklärung nach §64 Abs. 3-4 WpHG

4
Phase 4

IT-Integration: Anbindung an Beratungssysteme, WpHG-Dokumentation und Zielmarkt-Matching

5
Phase 5

Schulung und Rollout: Befähigung der Berater für regulatorisch konforme Anlageberatung

"Die MiFID II-Anforderungen an Produktgovernance und Anlegerschutz bieten Finanzinstituten die Chance, ihre Kundenorientierung zu stärken und gleichzeitig regulatorische Risiken zu minimieren. Mit unserem integrierten Ansatz unterstützen wir unsere Kunden dabei, diese Anforderungen effizient umzusetzen und in einen strategischen Vorteil zu verwandeln."
Andreas Krekel

Andreas Krekel

Head of Risikomanagement, Regulatory Reporting

Expertise & Erfahrung:

10+ Jahre Erfahrung, SQL, R-Studio, BAIS- MSG, ABACUS, SAPBA, HPQC, JIRA, MS Office, SAS, Business Process Manager, IBM Operational Decision Management

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation

Produktgovernance & Zielmarktkonzept

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Implementierung eines robusten Produktgovernance-Frameworks mit systematischer Zielmarktdefinition und -validierung.

  • Entwicklung einer strukturierten Produktgovernance-Architektur mit klaren Verantwortlichkeiten
  • Methodische Zielmarktdefinition auf Basis standardisierter Kriterien für alle Finanzprodukte
  • Implementation eines robusten Produktgenehmigungsprozesses mit definierten Stage Gates
  • Aufbau von kontinuierlichen Produktüberwachungs- und Anpassungsprozessen

Geeignetheits- & Angemessenheitsprüfung

Wir konzipieren und implementieren effiziente Prozesse zur Durchführung und Dokumentation von Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfungen im Beratungsprozess.

  • Entwicklung strukturierter Methoden zur umfassenden Erfassung der Kundenprofile
  • Konzeption regelbasierter Algorithmen für objektive Geeignetheitsbeurteilungen
  • Integration der Prüfprozesse in bestehende Beratungs- und CRM-Systeme
  • Implementierung einer robusten Dokumentation und Nachweisführung

Unsere Kompetenzen im Bereich MiFID II Readiness

Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen

MiFID Best Execution Transaktionsüberwachung

Die MiFID II Best Execution Anforderungen verlangen nachweislich optimale Handelsausführung und transparente Transaktionsüberwachung. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung effizienter Prozesse und Systeme zur Erfüllung dieser komplexen regulatorischen Vorgaben.

MiFID Gap-Analyse & Roadmap

Eine fundierte Gap-Analyse und strategische Roadmap sind entscheidend für eine effiziente und nachhaltige MiFID II-Implementierung. Wir identifizieren systematisch alle Compliance-Lücken und entwickeln mit Ihnen einen maßgeschneiderten, priorisierten Umsetzungsplan.

Häufig gestellte Fragen zur MiFID Anlegerschutz, Zielmarkt & Geeignetheitsprüfung

Was prüft die Geeignetheitsprüfung nach §64 Abs. 3 WpHG konkret?

Die Geeignetheitsprüfung nach §

64 Abs.

3 WpHG verpflichtet Wertpapierfirmen, vor jeder Anlageberatung oder Portfolioverwaltung zu prüfen, ob ein Finanzinstrument für den konkreten Kunden geeignet ist. Geprüft werden drei Dimensionen: Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden mit dem betreffenden Produkttyp, finanzielle Verhältnisse einschließlich der Fähigkeit, Verluste zu tragen, sowie Anlageziele einschließlich Risikotoleranz und Anlagehorizont. Seit August

2022 müssen zusätzlich Nachhaltigkeitspräferenzen (ESG) nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/1253 erfasst werden. Das Ergebnis wird in der Geeignetheitserklärung nach §

64 Abs.

4 WpHG dokumentiert, die dem Kunden vor Geschäftsabschluss auf einem dauerhaften Datenträger auszuhändigen ist.

Wie unterscheiden sich Geeignetheitsprüfung und Angemessenheitsprüfung?

Die Geeignetheitsprüfung nach §

64 Abs.

3 WpHG gilt für Anlageberatung und Portfolioverwaltung und prüft umfassend Kenntnisse, finanzielle Verhältnisse und Anlageziele. Die Angemessenheitsprüfung nach §

63 Abs.

10 WpHG greift bei sonstigen Wertpapierdienstleistungen (z. B. beratungsfreies Geschäft) und prüft nur, ob der Kunde über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Risiken zu verstehen. Bei Execution-Only-Geschäften nach §

63 Abs.

11 WpHG kann unter bestimmten Voraussetzungen (nicht komplexe Instrumente, kundeninitiiert) ganz auf eine Prüfung verzichtet werden. Die BaFin-Verwaltungspraxis nach BT

7 MaComp konkretisiert die Anforderungen für beide Prüfungsarten.

Was verlangt die MiFID-II-Zielmarktbestimmung von Produktherstellern und Vertreibern?

Die Product-Governance-Anforderungen nach Art.

9 und

10 der delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 verpflichten Produkthersteller, für jedes Finanzinstrument einen positiven Zielmarkt (für wen ist das Produkt geeignet) und einen negativen Zielmarkt (für wen ist es ausdrücklich nicht geeignet) zu definieren. Die ESMA-Leitlinien

2023 fordern dabei sechs Kriterien: Kundentyp, Kenntnisse und Erfahrungen, finanzielle Situation, Risikotoleranz, Anlageziele und -bedürfnisse. Vertreiber müssen den Herstellerzielmarkt für ihr eigenes Kundensegment konkretisieren und eine kompatible Vertriebsstrategie festlegen. Beide Seiten sind zur laufenden Überwachung und zum gegenseitigen Informationsaustausch verpflichtet.

Welche ESG-Nachhaltigkeitspräferenzen müssen seit 2022 in die Geeignetheitsprüfung integriert werden?

Seit dem 2. August

2022 müssen Wertpapierfirmen nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/1253 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden in die Geeignetheitsprüfung einbeziehen. Konkret sind drei Dimensionen abzufragen: ein Mindestanteil ökologisch nachhaltiger Investitionen nach der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852, ein Mindestanteil nachhaltiger Investitionen im Sinne der SFDR-Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088, sowie die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Indikatoren). Diese Präferenzen sind im Rahmen der Geeignetheitserklärung zu dokumentieren. Die ESMA-Leitlinien von

2023 präzisieren die praktische Umsetzung.

Welche Anforderungen stellt BT 7 MaComp an die Geeignetheitsprüfung?

BT

7 der Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp) der BaFin konkretisiert die Anforderungen an die Geeignetheitsprüfung nach §

64 Abs.

3 WpHG für die deutsche Aufsichtspraxis. BT 7.1 regelt die Anforderungen an die Informationseinholung beim Kunden und verlangt eine systematische, vollständige Erfassung der relevanten Kundenmerkmale. BT 7.2 beschreibt die Bewertung der Geeignetheit und fordert eine nachvollziehbare, dokumentierte Abwägung. BT 7.3 regelt die Geeignetheitserklärung und deren Aushändigungspflicht. BT 7.4 betrifft die organisatorischen Anforderungen an die Qualitätssicherung der Geeignetheitsprüfung, einschließlich regelmäßiger Stichprobenprüfungen durch die Compliance-Funktion.

Wie funktioniert die Kundenkategorisierung unter MiFID II?

Die MiFID-II-Kundenkategorisierung nach §

67 WpHG teilt Kunden in drei Kategorien ein: Privatkunden erhalten das höchste Schutzniveau mit umfassender Geeignetheitsprüfung und vollständiger Kostentransparenz. Professionelle Kunden nach §

67 Abs.

2 WpHG (z. B. zugelassene Unternehmen, institutionelle Anleger) können bei der Geeignetheitsprüfung vereinfachte Annahmen zu Kenntnissen und finanzieller Tragfähigkeit erhalten. Geeignete Gegenparteien nach §

67 Abs.

4 WpHG sind von der Geeignetheitsprüfung bei bestimmten Geschäften befreit. Ein Hochstufungsantrag (Opt-up) von Privatkunde zu professionellem Kunden ist unter den Voraussetzungen des §

67 Abs.

6 WpHG möglich, erfordert aber eine dokumentierte Prüfung.

Wie unterstützt ADVISORI bei der Implementierung von MiFID-II-Anlegerschutzprozessen?

ADVISORI unterstützt Banken und Wertpapierfirmen bei der vollständigen Umsetzung der MiFID-II-Anlegerschutzanforderungen. Das umfasst die Gap-Analyse bestehender Prozesse gegen §

63 ff. WpHG und MaComp, die Konzeption und Implementierung von Geeignetheitsprüfungen und Angemessenheitsprüfungen, die Definition von Zielmarktkonzepten nach den ESMA-Leitlinien, die Integration von ESG-Nachhaltigkeitspräferenzen, die Anbindung an Beratungssysteme und WpHG-Dokumentation sowie die Schulung von Beratern und Compliance-Mitarbeitern. Wir verbinden regulatorische Expertise mit Praxiserfahrung aus der Umsetzung bei Universalbanken, Privatbanken und Wertpapierfirmen.

Erfolgsgeschichten

Entdecken Sie, wie wir Unternehmen bei ihrer digitalen Transformation unterstützen

Generative KI in der Fertigung

Bosch

KI-Prozessoptimierung für bessere Produktionseffizienz

Fallstudie
BOSCH KI-Prozessoptimierung für bessere Produktionseffizienz

Ergebnisse

Reduzierung der Implementierungszeit von AI-Anwendungen auf wenige Wochen
Verbesserung der Produktqualität durch frühzeitige Fehlererkennung
Steigerung der Effizienz in der Fertigung durch reduzierte Downtime

AI Automatisierung in der Produktion

Festo

Intelligente Vernetzung für zukunftsfähige Produktionssysteme

Fallstudie
FESTO AI Case Study

Ergebnisse

Verbesserung der Produktionsgeschwindigkeit und Flexibilität
Reduzierung der Herstellungskosten durch effizientere Ressourcennutzung
Erhöhung der Kundenzufriedenheit durch personalisierte Produkte

KI-gestützte Fertigungsoptimierung

Siemens

Smarte Fertigungslösungen für maximale Wertschöpfung

Fallstudie
Case study image for KI-gestützte Fertigungsoptimierung

Ergebnisse

Erhebliche Steigerung der Produktionsleistung
Reduzierung von Downtime und Produktionskosten
Verbesserung der Nachhaltigkeit durch effizientere Ressourcennutzung

Digitalisierung im Stahlhandel

Klöckner & Co

Digitalisierung im Stahlhandel

Fallstudie
Digitalisierung im Stahlhandel - Klöckner & Co

Ergebnisse

Über 2 Milliarden Euro Umsatz jährlich über digitale Kanäle
Ziel, bis 2022 60% des Umsatzes online zu erzielen
Verbesserung der Kundenzufriedenheit durch automatisierte Prozesse

Digitalization in Steel Trading

Klöckner & Co

Digital Transformation in Steel Trading

Fallstudie
Digitalisierung im Stahlhandel - Klöckner & Co

Ergebnisse

Over 2 billion euros in annual revenue through digital channels
Goal to achieve 60% of revenue online by 2022
Improved customer satisfaction through automated processes

AI-Powered Manufacturing Optimization

Siemens

Smart Manufacturing Solutions for Maximum Value Creation

Fallstudie
Case study image for AI-Powered Manufacturing Optimization

Ergebnisse

Significant increase in production performance
Reduction of downtime and production costs
Improved sustainability through more efficient resource utilization

AI Automation in Production

Festo

Intelligent Networking for Future-Proof Production Systems

Fallstudie
FESTO AI Case Study

Ergebnisse

Improved production speed and flexibility
Reduced manufacturing costs through more efficient resource utilization
Increased customer satisfaction through personalized products

Generative AI in Manufacturing

Bosch

AI Process Optimization for Improved Production Efficiency

Fallstudie
BOSCH KI-Prozessoptimierung für bessere Produktionseffizienz

Ergebnisse

Reduction of AI application implementation time to just a few weeks
Improvement in product quality through early defect detection
Increased manufacturing efficiency through reduced downtime

Lassen Sie uns

Zusammenarbeiten!

Ist Ihr Unternehmen bereit für den nächsten Schritt in die digitale Zukunft? Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.

Ihr strategischer Erfolg beginnt hier

Unsere Kunden vertrauen auf unsere Expertise in digitaler Transformation, Compliance und Risikomanagement

Bereit für den nächsten Schritt?

Vereinbaren Sie jetzt ein strategisches Beratungsgespräch mit unseren Experten

30 Minuten • Unverbindlich • Sofort verfügbar

Zur optimalen Vorbereitung Ihres Strategiegesprächs:

Ihre strategischen Ziele und Herausforderungen
Gewünschte Geschäftsergebnisse und ROI-Erwartungen
Aktuelle Compliance- und Risikosituation
Stakeholder und Entscheidungsträger im Projekt

Bevorzugen Sie direkten Kontakt?

Direkte Hotline für Entscheidungsträger

Strategische Anfragen per E-Mail

Detaillierte Projektanfrage

Für komplexe Anfragen oder wenn Sie spezifische Informationen vorab übermitteln möchten