Art. 30 DSGVO verpflichtet Vermögensverwalter und Kapitalverwaltungsgesellschaften, alle Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten lückenlos zu dokumentieren. Ein strukturiertes Dateninventar bildet die Grundlage für das Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzepte und die Umsetzung von Betroffenenrechten. Wir begleiten Finanzdienstleister von der Bestandsaufnahme über die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses bis zur auditierbaren Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen.
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Unvollständige Verarbeitungsverzeichnisse verstoßen gegen Art. 30 DSGVO. Bußgelder können bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Bei Verstößen gegen Betroffenenrechte oder die Meldepflicht bei Datenpannen drohen sogar bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des Umsatzes.
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Von der Bestandsaufnahme bis zur auditierbaren Dokumentation begleiten wir Vermögensverwalter, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Fondsgesellschaften bei der vollständigen DSGVO-Umsetzung.
Bestandsaufnahme: Erfassung aller IT-Systeme, Datenflüsse und Auftragsverarbeiter
Dateninventar: Klassifizierung personenbezogener Daten nach Kategorie, Rechtsgrundlage und Löschfrist
Verarbeitungsverzeichnis: Erstellung nach Art. 30 DSGVO mit allen Pflichtangaben
TOM-Dokumentation: Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO
Löschkonzept: Abstimmung von DSGVO-Löschpflichten mit HGB-, KWG- und MiFID-Aufbewahrungsfristen
"Die strategische DSGVO-Asset-Management-Excellence ist das Fundament für zukunftssichere Datenbestand-Governance und verbindet umfassende Asset-Transparenz mit operativer Compliance-Innovation. Moderne Asset-Management-Frameworks schaffen nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern ermöglichen auch strategische Datenbestand-Optimierung, operative Synergien und nachhaltige Wettbewerbsdifferenzierung. Unsere integrierten Asset-Governance-Ansätze transformieren komplexe Compliance-Herausforderungen in strategische Business-Enabler, die langfristige Geschäftserfolge und operative Excellence gewährleisten."

Head of Informationssicherheit, Cyber Security
Expertise & Erfahrung:
10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Systematische Erfassung aller personenbezogenen Datenbestände in Ihrem Unternehmen. Wir identifizieren Datenquellen, Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen und Speicherorte — als Basis für das Verarbeitungsverzeichnis und Löschkonzept.
Erstellung und Pflege des Verarbeitungsverzeichnisses gemäß Art. 30 DSGVO. Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten mit Zweck, Rechtsgrundlage, Empfängerkategorien, Löschfristen und technisch-organisatorischen Maßnahmen.
Konzeption und Implementierung von TOM nach Art. 32 DSGVO: Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Pseudonymisierung, Backup-Konzepte und Incident-Response-Prozesse — abgestimmt auf die Anforderungen der Finanzbranche.
Entwicklung eines branchenspezifischen Löschkonzepts unter Berücksichtigung der DSGVO-Speicherbegrenzung und regulatorischer Aufbewahrungspflichten (HGB, AO, KWG). Definition von Löschregeln, Löschprotokollen und automatisierten Löschroutinen.
Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen nach Art. 35 DSGVO für risikobehaftete Verarbeitungen im Asset Management — etwa bei automatisierten Anlageentscheidungen, Profiling oder grenzüberschreitendem Datentransfer.
Implementierung effizienter Prozesse für Auskunfts-, Berichtigungs-, Lösch- und Übertragbarkeitsansprüche nach Art. 15-20 DSGVO. Aufbau interner Workflows mit definierten Fristen, Zuständigkeiten und Dokumentation.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Die Datenschutz-Grundverordnung stellt komplexe Anforderungen an KI-Systeme durch Privacy-by-Design-Prinzipien, automatisierte Entscheidungsfindung-Compliance, Transparenz-Verpflichtungen und algorithmische Rechenschaftspflicht für sichere AI-Datenverarbeitung. Erfolgreiches DSGVO-AI-Compliance-Management geht über traditionelle Datenschutz-Ansätze hinaus und schafft integrierte KI-Governance-Systeme, die AI-Innovation, regulatorische Compliance und operative Effizienz nahtlos verbinden. Wir entwickeln maßgeschneiderte AI-Compliance-Frameworks, die nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch strategische KI-Geschäftschancen ermöglichen, Risiken minimieren und nachhaltige Wettbewerbsvorteile durch überlegene AI-Governance und KI-Datenschutz-Excellence etablieren.
Die Datenschutz-Grundverordnung stellt Banken und Finanzdienstleister vor einzigartige Herausforderungen durch komplexe Kundendatenverarbeitung, grenzüberschreitende Datentransfers und strenge regulatorische Anforderungen. Erfolgreiche DSGVO-Compliance im Bankensektor erfordert mehr als standardisierte Datenschutz-Ansätze – sie benötigt spezialisierte Banking-Expertise, die Datenschutzrecht mit Finanzregulierung nahtlos verbindet. Wir entwickeln maßgeschneiderte DSGVO-Banking-Frameworks, die nicht nur rechtliche Compliance gewährleisten, sondern auch operative Effizienz steigern, Kundenvertrauen stärken und nachhaltige Wettbewerbsvorteile durch überlegene Datenschutz-Governance im Finanzsektor etablieren.
Die Datenschutz-Grundverordnung stellt komplexe Anforderungen an Cloud-Computing-Umgebungen durch grenzüberschreitende Datenübertragung-Compliance, Cloud-Provider-Due-Diligence, Datenresidenz-Anforderungen und Multi-Cloud-Governance-Strukturen für sichere Cloud-Datenverarbeitung. Erfolgreiches DSGVO-Cloud-Computing-Management geht über traditionelle Datenschutz-Ansätze hinaus und schafft integrierte Cloud-Governance-Systeme, die Cloud-Privacy, Vendor-Management und operative Effizienz nahtlos verbinden. Wir entwickeln maßgeschneiderte Cloud-Compliance-Frameworks, die nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch strategische Cloud-Geschäftschancen ermöglichen, Risiken minimieren und nachhaltige Wettbewerbsvorteile durch überlegene Cloud-Governance und Cloud-Datenschutz-Excellence etablieren.
Die Datenschutz-Grundverordnung stellt komplexe Anforderungen an internationale Datentransfers durch Adequacy-Decisions, Standard-Contractual-Clauses und Transfer-Impact-Assessments für sichere grenzüberschreitende Datenübertragung. Erfolgreiches Cross-Border-Transfer-Management geht über traditionelle Compliance-Ansätze hinaus und schafft integrierte Governance-Systeme, die internationale Datentransfer-Sicherheit, regulatorische Compliance und operative Effizienz nahtlos verbinden. Wir entwickeln maßgeschneiderte Transfer-Frameworks, die nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch strategische internationale Geschäftschancen ermöglichen, Risiken minimieren und nachhaltige Wettbewerbsvorteile durch überlegene Cross-Border-Governance und internationale Datenschutz-Excellence etablieren.
Die Datenschutz-Grundverordnung stellt komplexe Anforderungen an Data-Breach-Response-Management durch zeitkritische Notification-Compliance, umfassende Data-Subject-Rights-Erfüllung, Regulatory-Authority-Communication und systematische Post-Breach-Recovery-Prozesse für nachhaltige Datenschutz-Governance. Erfolgreiches DSGVO-Breach-Response-Management geht über traditionelle Incident-Response-Ansätze hinaus und schafft integrierte Governance-Systeme, die Breach-Prevention, Rapid-Response und Stakeholder-Communication nahtlos verbinden. Wir entwickeln maßgeschneiderte Breach-Response-Frameworks, die nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch strategische Business-Continuity ermöglichen, Reputationsrisiken minimieren und nachhaltige Wettbewerbsvorteile durch überlegene Incident-Management-Governance und Data-Protection-Excellence etablieren.
Versicherungsunternehmen verarbeiten besonders sensible personenbezogene Daten — von Gesundheitsdaten über Bonitätsinformationen bis zu Risikoprofilen. Die DSGVO stellt deshalb hohe Anforderungen an die Versicherungsbranche: Rechtsgrundlagen nach Art. 6 und Art. 9, Einwilligungsmanagement, Datenschutz-Folgenabschätzungen für Scoring und Profiling sowie Löschkonzepte unter Berücksichtigung versicherungsrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Wir beraten Versicherer bei der praxistauglichen Umsetzung aller DSGVO-Pflichten — rechtssicher, effizient und abgestimmt auf branchenspezifische Vorgaben wie den GDV-Datenschutzkodex und die VAIT.
Gewährleisten Sie die kontinuierliche Einhaltung der DSGVO-Anforderungen durch unseren ganzheitlichen Ongoing Compliance-Ansatz. Wir etablieren robuste Datenschutz-Governance-Strukturen, automatisierte Überwachungsmechanismen und proaktive Anpassungsprozesse, die dauerhafte Compliance sicherstellen und Datenschutzrisiken nachhaltig minimieren.
Die Datenschutz-Grundverordnung stellt komplexe Anforderungen an Privacy-by-Design-Implementation durch proaktive Privacy-Protection, Privacy-as-Default-Settings, Privacy-embedded-Design und Full-Functionality-Privacy-Balance für nachhaltige Datenschutz-Governance. Erfolgreiches DSGVO-Privacy-by-Design-Management geht über traditionelle Compliance-Ansätze hinaus und schafft integrierte Privacy-Systeme, die Privacy-Engineering, Data-Minimization und User-Privacy-Rights nahtlos verbinden. Wir entwickeln maßgeschneiderte Privacy-by-Design-Frameworks, die nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch strategische Business-Innovation ermöglichen, Privacy-Risks minimieren und nachhaltige Wettbewerbsvorteile durch überlegene Privacy-Governance und Data-Protection-Excellence etablieren.
Ein professionelles DSGVO Readiness Assessment zeigt, wo Ihr Unternehmen in Sachen Datenschutz steht. Wir bewerten Ihren aktuellen Reifegrad, decken Compliance-Lücken auf und entwickeln eine priorisierte Roadmap zur vollständigen DSGVO-Konformität.
Art. 28 DSGVO verpflichtet Verantwortliche, nur Auftragsverarbeiter mit hinreichenden Garantien einzusetzen. Ein rechtssicherer Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt Gegenstand, Dauer, Zweck und technisch-organisatorische Maßnahmen der Datenverarbeitung. ADVISORI unterstützt Sie bei der Auswahl und Prüfung von Dienstleistern, der Gestaltung Ihres AVV und der laufenden Überwachung Ihrer Auftragsverarbeiter – praxisnah, rechtssicher und effizient.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfordert eine systematische und nachhaltige Implementierung. Wir begleiten Sie bei der vollständigen Umsetzung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Das Verarbeitungsverzeichnis (auch: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, VVT) ist eine Pflichtdokumentation nach Art.
30 DSGVO. Es enthält alle Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten, den jeweiligen Zweck, die Rechtsgrundlage, Empfängerkategorien, Löschfristen und eine Beschreibung der technisch-organisatorischen Maßnahmen. Für Vermögensverwalter und Kapitalverwaltungsgesellschaften ist es Grundlage jeder Datenschutzprüfung durch die Aufsichtsbehörde.
Vermögensverwalter verarbeiten typischerweise Kundenstammdaten, Finanzdaten, Risikoprofile, Transaktionshistorien, Legitimationsdokumente und Kommunikationsdaten. All diese Kategorien müssen im Dateninventar erfasst werden — inklusive Speicherort, Zugriffsberechtigung, Rechtsgrundlage und Löschfrist. Auch Daten von Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Lieferanten sind zu berücksichtigen.
Art.
32 DSGVO fordert technische und organisatorische Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sind. Für Finanzdienstleister umfasst das: Verschlüsselung von Daten in Ruhe und bei Übertragung, Zugriffskontrollsysteme mit Rollenkonzepten, Pseudonymisierung sensibler Daten, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen, Backup- und Wiederherstellungskonzepte sowie dokumentierte Incident-Response-Prozesse.
Eine DSFA nach Art.
35 DSGVO ist erforderlich, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen birgt. Im Asset Management betrifft das insbesondere automatisierte Anlageentscheidungen, Scoring und Profiling von Kunden, systematische Überwachung großer Datenmengen und grenzüberschreitende Datentransfers an Drittstaaten.
Ein Löschkonzept definiert, wann welche Daten gelöscht werden müssen. Die Herausforderung in der Finanzbranche: Regulatorische Aufbewahrungspflichten (z. B.
10 Jahre nach HGB/AO,
5 Jahre nach KWG/MiFID) überlagern oft die DSGVO-Löschpflicht. Das Löschkonzept muss beide Anforderungen abbilden — mit klaren Löschregeln je Datenkategorie, automatisierten Löschroutinen und einer dokumentierten Prüfung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.
Bei einer Verletzung personenbezogener Daten muss der Verantwortliche innerhalb von
72 Stunden die zuständige Aufsichtsbehörde informieren (Art.
33 DSGVO). Betroffene sind zu benachrichtigen, wenn ein hohes Risiko besteht (Art. 34). Bußgelder können bis zu
20 Mio. Euro oder
4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Ein dokumentierter Incident-Response-Prozess ist daher für Vermögensverwalter unverzichtbar.
ADVISORI begleitet Vermögensverwalter, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Fondsgesellschaften von der Bestandsaufnahme bis zur auditierbaren Dokumentation. Wir erstellen das Dateninventar, das Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzepte und TOM-Dokumentationen. Unsere Berater kennen die branchenspezifischen Anforderungen aus BaFin-Regulierung, KWG und KAGB und verknüpfen Datenschutz mit bestehenden Compliance-Strukturen.
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