Die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act, EU 2022/2554) ist seit dem 17. Januar 2025 verbindlich für über 22.000 Finanzunternehmen in der EU, darunter Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister, Krypto-Dienstleister und ihre IKT-Drittanbieter. DORA verpflichtet alle betroffenen Unternehmen zu umfassendem IKT-Risikomanagement, Vorfallmeldung, digitalem Resilience Testing und Drittanbieter-Überwachung. In Deutschland überwacht die BaFin die Einhaltung. ADVISORI begleitet Finanzunternehmen durch alle fünf DORA-Säulen, von der Gap-Analyse und IKT-Register-Meldung bis zum TLPT.
Die Verordnung ruht auf fünf Säulen: IKT-Risikomanagement (Art. 5 bis 16) mit klarer Verantwortung des Leitungsorgans, Management und Meldung IKT-bezogener Vorfälle (Art. 17 bis 23) mit engen Meldefristen an die BaFin, Testen der digitalen operationalen Resilienz (Art. 24 bis 27) bis hin zum bedrohungsgeleiteten Penetrationstest (TLPT) nach TIBER-EU, Management des IKT-Drittparteienrisikos (Art. 28 bis 44) inklusive des jährlich einzureichenden Informationsregisters sowie Vereinbarungen zum Austausch von Bedrohungsinformationen (Art. 45). Konkretisiert wird das Ganze durch 13 technische Regulierungsstandards (RTS) und 2 Durchführungsstandards (ITS) der europäischen Aufsichtsbehörden.
Betroffen sind nahezu alle beaufsichtigten Finanzunternehmen: Kreditinstitute, Versicherungen, Wertpapierfirmen, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Krypto-Dienstleister, außerdem kritische IKT-Drittdienstleister, die von den europäischen Aufsichtsbehörden direkt überwacht werden. In Deutschland hat das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) den Rahmen national ausgestaltet und die BaFin als zuständige Behörde benannt. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden; für kritische IKT-Dienstleister sieht DORA Zwangsgelder von bis zu einem Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes vor.
Stand Mitte 2026 ist DORA Prüfungsrealität: Die BaFin hat über 600 schwerwiegende IKT-Vorfälle registriert, führt §44-Sonderprüfungen mit DORA-Schwerpunkt durch und hat das erste Bußgeldverfahren eingeleitet. Abschlussprüfer bewerten die DORA-Compliance nach dem IDW-Prüfungsstandard EPS 528, und die EZB-Bankenaufsicht verlangt mit Schreiben SSM-2026-0301 bis zum 31. Oktober 2026 einen Aktionsplan gegen KI-gestützte Cyberbedrohungen, der ausdrücklich auf den DORA-Pflichten aufsetzt.
ADVISORI begleitet Finanzunternehmen über den gesamten Lebenszyklus: von der Gap-Analyse über die Implementierung aller fünf Säulen bis zur Prüfungsvorbereitung und dem laufenden Betrieb. Unsere Berater kennen beide Seiten des Tisches aus BaFin- und §44-Prüfungen, und als ISO-27001-zertifiziertes Beratungshaus setzen wir die Anforderungen pragmatisch und ressourcenschonend um, auch für den gehobenen Mittelstand.