Die CRR III (Erstanwendung 01/2025) und CRD VI (national ab 01/2026) stellen Banken vor weitreichende Umsetzungsanforderungen: Output Floor, Überarbeiteter Kreditrisikostandardansatz, neuer Standardmessansatz für operationelle Risiken und verschürfte FRTB-Kapitalanforderungen. Wir begleiten Ihr Institut von der Gap-Analyse über das Impact Assessment bis zur vollständigen Implementierung — strukturiert, termingerecht und aufsichtskonform.
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Eine erfolgreiche CRR/CRD-Implementierung sollte nicht nur auf Compliance abzielen, sondern auch die Optimierung der Kapitaleffizienz und des Risikomanagements berücksichtigen. Durch eine strategische Herangehensweise können regulatorische Anforderungen in einen Wettbewerbsvorteil umgewandelt werden.
Jahre Erfahrung
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Unsere CRR III/CRD VI-Implementierungsmethodik basiert auf bewährten regulatorischen Projektmanagement-Standards und deckt den gesamten Umsetzungszyklus ab — von der initialen Regulierungsanalyse bis zur Stabilisierung im Regelbetrieb.
Regulierungsanalyse: Systematische Auswertung der CRR III/CRD VI-Anforderungen und Abgleich mit institutsspezifischen Gegebenheiten
Gap-Analyse & Impact Assessment: Identifikation von Umsetzungsl�cken, quantitative Auswirkungsanalyse auf Eigenkapital und RWA
Implementierungsplanung: Erstellung einer Umsetzungsroadmap mit Meilensteinen, Abhängigkeiten und regulatorischer Timeline (Output Floor Phasing 2025�2030)
Technische Umsetzung: Anpassung von Berechnungslogiken (KSA, IRBA, CVA, FRTB), Meldesystemen und Dateninfrastruktur
Validierung & SREP-Vorbereitung: Prüfung der Implementierung, Dokumentation und Vorbereitung auf aufsichtliche Prüfungen
"Die Implementierung der CRR/CRD-Anforderungen ist ein komplexes Unterfangen, das tiefgreifendes regulatorisches Know-how und eine strukturierte Vorgehensweise erfordert. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine strategische Herangehensweise nicht nur die Compliance sicherstellt, sondern auch Potenziale für eine optimierte Kapitalallokation und ein verbessertes Risikomanagement erschließt."

Head of Risikomanagement
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Wir analysieren Ihren aktuellen Umsetzungsstand gegen�ber den CRR III- und CRD VI-Anforderungen und erstellen einen strukturierten Implementierungsplan. Die Gap-Analyse umfasst Eigenkapitalanforderungen, Output Floor, Kreditrisiko (KSA/IRBA), operationelles Risiko, CVA, FRTB sowie CRD VI-Governance und ESG-Risikomanagement.
Wir begleiten die konkrete Umsetzung aller CRR III/CRD VI-Anforderungen in Ihren Berechnungssystemen, Meldeprozessen und Governance-Strukturen � von der Anpassung der RWA-Berechnung �ber die Implementierung neuer Meldeb�gen (DPM 4.0) bis zur Einf�hrung prudentieller Transitionspl�ne.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Der fortgeschrittene IRB-Ansatz (Advanced IRBA) ermöglicht Instituten, sämtliche Risikoparameter — Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Verlustquote bei Ausfall (LGD), Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) und Kreditkonversionsfaktoren (CCF) — mit eigenen Modellen zu schätzen. ADVISORI begleitet Sie von der Modellentwicklung über die BaFin-Zulassungsprüfung bis zur laufenden Validierung — für eine risikosensitive Eigenkapitalsteuerung nach CRR III.
Die kombinierte Kapitalpufferanforderung nach §10i KWG definiert, wie Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischer Puffer, Systemrisikopuffer und G-SII/O-SII-Puffer zusammenwirken. ADVISORI berät Finanzinstitute bei Buffer Stacking, Ausschüttungsbeschränkungen, MDA-Berechnung und Kapitalerhaltungsplanung – für vollständige Compliance mit dem CRD-Pufferrahmen.
Kapitalad�quanzanforderungen unter der CRD umfassen die Gesamtkapitalanforderung aus Süule-1-Minimum, SREP-Kapitalzuschlag (P2R), kombiniertem Kapitalpuffer und Eigenmittelzielkennziffer (P2G). Wir unterstützen Banken bei der aufsichtlichen Kapitalquantifizierung, der Vorbereitung auf CRD VI-änderungen und der Integration von ESG-Risiken in die Kapitalad�quanzbeurteilung.
Der CRD Kapitalerhaltungspuffer gemäß Art. 129 CRD V/VI verpflichtet EU-Kreditinstitute zur Vorhaltung von 2,5 % hartem Kernkapital (CET1) über den Mindestanforderungen. §10c KWG setzt diese EU-Vorgabe in deutsches Recht um. Bei Unterschreitung greift die MDA-Berechnung (Maximum Distributable Amount) mit automatischen Ausschüttungsbeschr�nkungen für Dividenden, Boni und AT1-Kupons. ADVISORI berüt bei der strategischen Puffersteuerung, CRD-VI-Umsetzung und regulatorischen Kapitalplanung.
Der antizyklische Kapitalpuffer gemäß Art. 130 CRD (Richtlinie 2013/36/EU) verpflichtet Kreditinstitute, einen institutsspezifischen Puffer als gewichteten Durchschnitt der nationalen CCyB-Quoten vorzuhalten. Die Berechnung nach Art. 140 CRD berücksichtigt die geografische Verteilung der Kreditrisikopositionen. ADVISORI unterstützt Sie bei der CRD-konformen Pufferberechnung, ESRB-Reziprozitätsanforderungen und der Umsetzung der CRD-VI-änderungen ab Januar 2026.
Ganzheitliche Beratung zur Umsetzung des CRD-Kreditrisikorahmens: vom neuen Kreditrisikostandardansatz (KSA) über Output-Floor-Berechnungen bis zu ECAI-Sorgfaltspflichten. Wir unterstützen Ihr Institut bei der regelkonformen Implementierung der CRR-III-Eigenmittelanforderungen und der strategischen Optimierung Ihrer Risikogewichtung.
Die Capital Requirements Directive (CRD) ist die zentrale EU-Richtlinie für Bankenaufsicht, Governance und Zulassung von Kreditinstituten. Von CRD IV über CRD V bis zur aktuellen CRD VI definiert sie die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, die jeder EU-Mitgliedstaat in nationales Recht umsetzen muss — in Deutschland über das Kreditwesengesetz (KWG). ADVISORI begleitet Banken und Finanzinstitute seit über 14 Jahren bei der Umsetzung aller CRD-Anforderungen.
Fit and Proper stellt sicher, dass Geschäftsleiter (§25c KWG), Aufsichtsräte (§25d KWG) und Schlüsselfunktionsträger die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit und zeitliche Verfügbarkeit erfüllen. Mit dem BaFin-Rundschreiben 11/2025 und den neuen EBA/ESMA-Leitlinien steigen die Anforderungen an die Eignungsbeurteilung – insbesondere zur Mandatsbegrenzung, AML/CFT-Kompetenz und Nachfolgeplanung. ADVISORI unterstützt Sie bei der systematischen Umsetzung aller Fit-and-Proper-Anforderungen.
Die CRD definiert verbindliche Anforderungen an die interne Governance von Kreditinstituten – vom Drei-Linien-Modell über interne Kontrollsysteme bis zur unabhängigen Compliance-Funktion. Mit den neuen EBA-Leitlinien (EBA/CP/2025/20) und CRD VI verschürfen sich die Anforderungen an Risikomanagement-Governance, Kontrollfunktionen und organisatorische Strukturen erheblich. ADVISORI unterstützt Sie bei der Gap-Analyse, Implementierung und laufenden Überwachung Ihres internen Governance-Frameworks nach EBA-Standards.
Die Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) bildet gemeinsam mit der CRR das regulatorische Fundament der EU-Bankenaufsicht nach Basel III. Wir unterstützen Finanzinstitute bei der vollständigen Umsetzung der Governance-, SREP- und Säule-2-Anforderungen – von der Gap-Analyse bis zur aufsichtskonformen Implementierung.
Der Einsatz interner Modelle zur Berechnung risikogewichteter Aktiva erfordert die aufsichtliche Genehmigung durch EZB und BaFin. Wir begleiten Ihr Institut durch das gesamte IRB-Zulassungsverfahren — von der Modellentwicklung über die Validierung nach dem Überarbeiteten EZB-Leitfaden 2025 bis zur erfolgreichen Genehmigung. Mit unserer Expertise navigieren Sie die verschürften CRD-VI-Anforderungen, den Output Floor und die Einschr�nkungen bei internen Modellen souver�n.
Die Leverage Ratio ist eine nicht-risikobasierte Verschuldungsquote nach CRR Art. 429, die das Tier-1-Kernkapital ins Verhältnis zur Gesamtrisikoposition setzt. Mit einer verbindlichen Mindestanforderung von 3 % seit Juni 2021 begrenzt sie den Verschuldungsgrad von Banken. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der Leverage Ratio-Berechnung, EBA-konformen Meldung und strategischen Bilanzoptimierung.
Die CRD definiert verbindliche Liquiditätsanforderungen für EU-Banken — von der Liquidity Coverage Ratio (LCR) über die Net Stable Funding Ratio (NSFR) bis zum internen Liquiditätsrisikomanagement. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der regulatorischen Umsetzung, Liquiditätssteuerung und dem Aufbau belastbarer Stresstesting-Frameworks.
Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) verpflichtet Kreditinstitute, jederzeit genügend hochliquide Aktiva (HQLA) vorzuhalten, um Nettomittelabflüsse in einem 30-Tage-Stressszenario abzudecken. Die Mindestquote beträgt 100 %. Seit der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht über CRR/CRD regelt die EU-Delegierte Verordnung 2015/61 die Details zu HQLA-Kategorien, Zu- und Abflussraten sowie Meldepflichten. ADVISORI unterstützt Banken bei der regelkonformen LCR-Berechnung, HQLA-Optimierung und dem aufsichtlichen Meldewesen.
Professionelle Beratung für die Implementierung und Optimierung von Marktrisikomanagement-Systemen nach den Anforderungen der Capital Requirements Directive (CRD). Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung regulatorischer Vorgaben und der strategischen Nutzung von Marktrisikoinformationen.
CRD Net Stable Funding Ratio definiert eine strukturelle Liquiditätskennzahl zur Förderung stabiler Finanzierungsstrukturen und zur Reduzierung von Liquiditätstransformationsrisiken in EU-Finanzinstituten. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für intelligente Available Stable Funding-Optimierung, automatisierte Required Stable Funding-Berechnung und prädiktive NSFR-Steuerung mit vollständigem IP-Schutz.
Operationelle Risiken gemäß CRR Art. 312§324 und CRD systematisch identifizieren, bewerten und steuern. Wir begleiten Ihr Institut bei der Wahl des passenden Messansatzes — vom Basisindikatoransatz über den Standardansatz bis zur SMA-Umstellung unter Basel III — und implementieren OpRisk-Rahmenwerke mit Verlustdatenbank, RCSA-Prozessen und KRI-Systemen.
CRD Outsourcing etabliert das strategische Fundament für moderne Banken-Auslagerungssteuerung und definiert umfassende Third-Party-Risikomanagement-Systeme, Dienstleisterüberwachung und Auslagerungsverfahren für Finanzinstitute. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für intelligente Outsourcing-Orchestrierung, automatisierte Auslagerungssteuerung-Systeme und prädiktive Third-Party-Exzellenz mit vollständigem IP-Schutz.
CRD Passporting etabliert das strategische Fundament für moderne EU-Banking-Passport-Operationen und definiert umfassende grenzüberschreitende Dienstleistungen, Zweigniederlassungs-Systeme und internationale Regulierungskoordination für Finanzinstitute. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für intelligente Passporting-Orchestrierung, automatisierte Cross-Border Compliance-Systeme und prädiktive EU-Banking-Exzellenz mit vollständigem IP-Schutz.
Säule 1 der Capital Requirements Regulation (CRR) definiert die Mindestkapitalanforderungen für EU-Kreditinstitute: 4,5 % CET1, 6 % Tier-1-Kapital und 8 % Gesamtkapitalquote bezogen auf risikogewichtete Aktiva (RWA). ADVISORI unterstützt Banken bei der regelkonformen RWA-Berechnung, der Wahl zwischen Kreditrisikostandardansatz (KSA) und IRB-Ansatz sowie der laufenden Kapitalplanung.
CRR III führt den Output Floor ein, der die Entlastung durch interne Modelle (IRBA) auf maximal 27,
5 % gegenüber dem Standardansatz begrenzt — mit einer öbergangsphase von
2025 bis
2030 (schrittweise von
50 % auf 72,
5 %). Zusötzlich wird der Kreditrisikostandardansatz (KSA) grundlegend Überarbeitet: neue Risikogewichte für Immobilienfinanzierungen, granularere Forderungsklassen und strengere Anforderungen an externe Ratings. Für Institute, die den IRBA nutzen, entfüllt die Möglichkeit der Partial-Use-Beantragung für bestimmte Portfolios. Die Umsetzung erfordert Anpassungen in Berechnungslogiken, Dateninfrastruktur und Meldeprozessen.
Die CRR III ist als EU-Verordnung seit dem 1. Januar
2025 direkt anwendbar. Die CRD VI muss als Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden — in Deutschland durch das Bankrichtlinien-Umsetzungs- und Deregulierungsgesetz (BRUBEG), anwendbar ab dem 11. Januar 2026. Der Output Floor wird stufenweise eingeführt:
50 % ab 2025, jährlich steigend auf 72,
5 % ab 2030. FRTB-Kapitalanforderungen gelten verbindlich seit Januar 2025, mit einer verschobenen Erstanwendung bestimmter Marktrisikoregelungen auf Januar 2026. EBA-Leitlinien zu ESG-Offenlegungen greifen ab 31. Dezember 2026.
Eine CRR III Gap-Analyse gliedert sich in vier Schritte: (1) Bestandsaufnahme der aktuellen Eigenkapitalberechnung, Risikomodelle und Meldeprozesse. (2) Systematischer Abgleich mit den neuen CRR III-Anforderungen — gegliedert nach Kreditrisiko (KSA/IRBA), operationellem Risiko (Standardmessansatz), CVA, FRTB, Output Floor und Offenlegung. (3) Quantitative Auswirkungsanalyse (Impact Assessment) auf Eigenkapital, RWA und Kapitalquoten. (4) Priorisierte Maßnahmenplanung mit Umsetzungsroadmap, Verantwortlichkeiten und Zeitplan. Besonders datenkritisch sind die Anforderungen an Immobilienbewertungen, externe Ratings und die granulare Forderungsklassifizierung.
Der Output Floor ist eine der zentralen Neuerungen der CRR III. Er begrenzt den Vorteil, den Institute aus der Nutzung interner Modelle (IRBA) gegenüber dem Standardansatz erzielen können. Ab
2030 dürfen die risikogewichteten Aktiva (RWA) aus internen Modellen nicht unter 72,
5 % des KSA-Ergebnisses liegen. In der öbergangsphase (2025�2030) steigt der Floor schrittweise. Für die Implementierung bedeutet das: parallele RWA-Berechnung nach KSA und IRBA, Anpassung der Kapitalplanung, Bewertung strategischer Portfolioentscheidungen und gegebenenfalls Neuausrichtung der Modellstrategie.
Die CRD VI verschürft die Governance-Anforderungen für Kreditinstitute: strengere Fit-and-Proper-Prüfungen für Geschäftsleiter, erweiterte Anforderungen an Risikoausschüsse und erstmalig die Pflicht zur Erstellung prudentieller Transitionspläne. Im Bereich ESG verlangt die CRD VI eine systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Risikostrategie, im ICAAP und in der Geschäftsstrategie. Die nationale Umsetzung in Deutschland erfolgt durch das BRUBEG und umfasst auch Anpassungen im KWG und in der MaRisk. Institute müssen ihre Governance-Strukturen, Meldeprozesse und Risikomodelle entsprechend anpassen.
ADVISORI begleitet Kreditinstitute durch den gesamten CRR III/CRD VI-Implementierungszyklus: (1) Regulierungsanalyse und Gap-Analyse mit quantitativem Impact Assessment. (2) Erstellung einer institutsspezifischen Implementierungsroadmap mit Meilensteinen und Abhängigkeiten. (3) Technische Umsetzung in Berechnungssystemen, Meldesoftware und Dateninfrastruktur. (4) Anpassung von Governance-Strukturen und Prozessen gemäß CRD VI. (5) Validierung der Implementierung und Vorbereitung auf SREP-Prüfungen. Unsere Berater verfügen über langj�hrige Erfahrung in regulatorischen Transformationsprojekten bei Kreditinstituten unterschiedlicher Gr��e.
Der Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) ist Teil der CRR III und führt verbindliche Kapitalanforderungen für Marktrisiken ein. Banken müssen zwischen dem Überarbeiteten Standardansatz (SA) und dem internen Modellansatz (IMA) wählen — mit verschürften Genehmigungsanforderungen für den IMA. Die FRTB-Umsetzung erfordert die Implementierung neuer Risikoma�e (Expected Shortfall statt VaR), die Einrichtung von Trading Desks gemäß regulatorischer Vorgaben, die Anpassung der P&L-Attribution-Tests und die Integration in das bestehende Meldewesen. Bestimmte Marktrisikoregelungen wurden auf Januar
2026 verschoben.
Die Datenbeschaffung ist eine der größten Herausforderungen der CRR III-Umsetzung. Neue Anforderungen betreffen insbesondere: granulare Immobilienbewertungsdaten für die Überarbeiteten Risikogewichte, externe Rating-Informationen für die neue KSA-Klassifizierung, Daten zur Differenzierung von Spezialfinanzierungen und Infrastruktur-Exposures sowie erweiterte Offenlegungsdaten nach Pillar III. H�ufig sind diese Daten über verschiedene Systeme verteilt, liegen nicht in der benütigten Granularität vor oder erfordern neue Schnittstellen zu externen Datenlieferanten. Eine frühzeitige Datenqualitätsprüfung ist daher ein kritischer Erfolgsfaktor.
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