CRR III & CRD VI, regulatorische Umsetzung für Kreditinstitute

CRR/CRD Implementierung

Die CRR III (Erstanwendung 01/2025) und CRD VI (national ab 01/2026) stellen Banken vor weitreichende Umsetzungsanforderungen: Output Floor, Überarbeiteter Kreditrisikostandardansatz, neuer Standardmessansatz für operationelle Risiken und verschärfte FRTB-Kapitalanforderungen.

  • 01Gap-Analyse und Impact Assessment für CRR III/CRD VI Anforderungen
  • 02Implementierungsroadmap mit Meilensteinen und regulatorischer Timeline
  • 03Output-Floor-Berechnung und Kapitalplanungsoptimierung
  • 04SREP-Vorbereitung und Dokumentation für aufsichtliche Prüfungen
11+Jahre Erfahrung
120+Mitarbeitende
540+Projekte
ISO 27001zertifiziert

CRR/CRD Implementation

Mit dem EU-Bankenpaket (CRR III/CRD VI) müssen Kreditinstitute ihre Eigenkapitalberechnung, Risikomodelle und Meldeprozesse grundlegend anpassen. Die CRR III bringt den Output Floor (72,5 % ab 2030), Überarbeitete KSA- und IRBA-Ansätze, neue CVA-Berechnungen und verbindliche FRTB-Kapitalanforderungen. Die CRD VI verschärft Governance, Fit-and-Proper-Anforderungen und verlangt erstmals prudenzielle Transitionspläne.

Unser CRR/CRD-Implementierungsansatz umfasst alle Aspekte von der Gap-Analyse über die Konzeption bis zur technischen Umsetzung und Validierung. Wir unterstützen Sie bei der effizienten Umsetzung aller regulatorischen Anforderungen und sorgen für eine nachhaltige Integration in Ihre bestehenden Prozesse und Systeme.

2 Leistungsbausteine

Was wir für Sie übernehmen

Einzeln buchbar oder als durchgängiges Programm.

01

CRR III/CRD VI Gap-Analyse und Implementierungsplanung

Wir analysieren Ihren aktuellen Umsetzungsstand gegenüber den CRR III- und CRD VI-Anforderungen und erstellen einen strukturierten Implementierungsplan. Die Gap-Analyse umfasst Eigenkapitalanforderungen, Output Floor, Kreditrisiko (KSA/IRBA), operationelles Risiko, CVA, FRTB sowie CRD VI-Governance und ESG-Risikomanagement.

02

Technische und regulatorische Implementierung

Wir begleiten die konkrete Umsetzung aller CRR III/CRD VI-Anforderungen in Ihren Berechnungssystemen, Meldeprozessen und Governance-Strukturen, von der Anpassung der RWA-Berechnung über die Implementierung neuer Meldebögen (DPM 4.0) bis zur Einführung prudentieller Transitionspläne.

5 Phasen

Unser Vorgehen

Unsere CRR III/CRD VI-Implementierungsmethodik basiert auf bewährten regulatorischen Projektmanagement-Standards und deckt den gesamten Umsetzungszyklus ab, von der initialen Regulierungsanalyse bis zur Stabilisierung im Regelbetrieb.

  1. Regulierungsanalyse

    Systematische Auswertung der CRR III/CRD VI-Anforderungen und Abgleich mit institutsspezifischen Gegebenheiten

  2. Gap-Analyse & Impact Assessment

    Identifikation von Umsetzungslücken, quantitative Auswirkungsanalyse auf Eigenkapital und RWA

  3. Implementierungsplanung

    Erstellung einer Umsetzungsroadmap mit Meilensteinen, Abhängigkeiten und regulatorischer Timeline (Output Floor Phasing 2025 bis 2030)

  4. Technische Umsetzung

    Anpassung von Berechnungslogiken (KSA, IRBA, CVA, FRTB), Meldesystemen und Dateninfrastruktur

  5. Validierung & SREP-Vorbereitung

    Prüfung der Implementierung, Dokumentation und Vorbereitung auf aufsichtliche Prüfungen

Ansprechpartner

Melanie Düring

Head of Risikomanagement

Die Implementierung der CRR/CRD-Anforderungen ist ein komplexes Unterfangen, das tiefgreifendes regulatorisches Know-how und eine strukturierte Vorgehensweise erfordert. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine strategische Herangehensweise nicht nur die Compliance sicherstellt, sondern auch Potenziale für eine optimierte Kapitalallokation und ein verbessertes Risikomanagement erschließt.

Unsere Stärken

  • 01Umfassende Expertise in allen Aspekten der CRR/CRD-Regulierung
  • 02Bewährte Implementierungsmethodik für effiziente Umsetzung
  • 03Tiefes Verständnis der technischen und organisatorischen Anforderungen
  • 04Erfahrung mit verschiedenen Bankengruppen und Geschäftsmodellen

Expertentipp

Eine erfolgreiche CRR/CRD-Implementierung sollte nicht nur auf Compliance abzielen, sondern auch die Optimierung der Kapitaleffizienz und des Risikomanagements berücksichtigen. Durch eine strategische Herangehensweise können regulatorische Anforderungen in einen Wettbewerbsvorteil umgewandelt werden.

8 FRAGEN, KURZ BEANTWORTET

Häufig gestellte Fragen zu CRR/CRD Implementation

Was ändert sich durch CRR III für die Eigenkapitalberechnung von Banken?

CRR III führt den Output Floor ein, der die Entlastung durch interne Modelle (IRBA) auf maximal 27,5 % gegenüber dem Standardansatz begrenzt, mit einer Übergangsphase von 2025 bis 2030 (schrittweise von 50 % auf 72,5 %). Zusätzlich wird der Kreditrisikostandardansatz (KSA) grundlegend Überarbeitet: neue Risikogewichte für Immobilienfinanzierungen, granularere Forderungsklassen und strengere Anforderungen an externe Ratings. Für Institute, die den IRBA nutzen, entfällt die Möglichkeit der Partial-Use-Beantragung für bestimmte Portfolios. Die Umsetzung erfordert Anpassungen in Berechnungslogiken, Dateninfrastruktur und Meldeprozessen.

Was ist der Zeitplan für die CRR III- und CRD VI-Umsetzung?

Die CRR III ist als EU-Verordnung seit dem 1. Januar 2025 direkt anwendbar. Die CRD VI muss als Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, in Deutschland durch das Bankrichtlinien-Umsetzungs- und Deregulierungsgesetz (BRUBEG), anwendbar ab dem 11. Januar 2026. Der Output Floor wird stufenweise eingeführt: 50 % ab 2025, jährlich steigend auf 72,5 % ab 2030. FRTB-Kapitalanforderungen gelten verbindlich seit Januar 2025, mit einer verschobenen Erstanwendung bestimmter Marktrisikoregelungen auf Januar 2026. EBA-Leitlinien zu ESG-Offenlegungen greifen ab 31. Dezember 2026.

Wie läuft eine CRR III Gap-Analyse ab?

Eine CRR III Gap-Analyse gliedert sich in vier Schritte: (1) Bestandsaufnahme der aktuellen Eigenkapitalberechnung, Risikomodelle und Meldeprozesse. (2) Systematischer Abgleich mit den neuen CRR III-Anforderungen, gegliedert nach Kreditrisiko (KSA/IRBA), operationellem Risiko (Standardmessansatz), CVA, FRTB, Output Floor und Offenlegung. (3) Quantitative Auswirkungsanalyse (Impact Assessment) auf Eigenkapital, RWA und Kapitalquoten. (4) Priorisierte Maßnahmenplanung mit Umsetzungsroadmap, Verantwortlichkeiten und Zeitplan. Besonders datenkritisch sind die Anforderungen an Immobilienbewertungen, externe Ratings und die granulare Forderungsklassifizierung.

Welche Rolle spielt der Output Floor bei der CRR III-Implementierung?

Der Output Floor ist eine der zentralen Neuerungen der CRR III. Er begrenzt den Vorteil, den Institute aus der Nutzung interner Modelle (IRBA) gegenüber dem Standardansatz erzielen können. Ab 2030 dürfen die risikogewichteten Aktiva (RWA) aus internen Modellen nicht unter 72,5 % des KSA-Ergebnisses liegen. In der Übergangsphase (2025 bis 2030) steigt der Floor schrittweise. Für die Implementierung bedeutet das: parallele RWA-Berechnung nach KSA und IRBA, Anpassung der Kapitalplanung, Bewertung strategischer Portfolioentscheidungen und gegebenenfalls Neuausrichtung der Modellstrategie.

Was bringt die CRD VI für Governance und ESG-Risiken?

Die CRD VI verschärft die Governance-Anforderungen für Kreditinstitute: strengere Fit-and-Proper-Prüfungen für Geschäftsleiter, erweiterte Anforderungen an Risikoausschüsse und erstmalig die Pflicht zur Erstellung prudentieller Transitionspläne. Im Bereich ESG verlangt die CRD VI eine systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Risikostrategie, im ICAAP und in der Geschäftsstrategie. Die nationale Umsetzung in Deutschland erfolgt durch das BRUBEG und umfasst auch Anpassungen im KWG und in der MaRisk. Institute müssen ihre Governance-Strukturen, Meldeprozesse und Risikomodelle entsprechend anpassen.

Wie unterstützt ADVISORI bei der CRR III/CRD VI-Implementierung?

ADVISORI begleitet Kreditinstitute durch den gesamten CRR III/CRD VI-Implementierungszyklus: (1) Regulierungsanalyse und Gap-Analyse mit quantitativem Impact Assessment. (2) Erstellung einer institutsspezifischen Implementierungsroadmap mit Meilensteinen und Abhängigkeiten. (3) Technische Umsetzung in Berechnungssystemen, Meldesoftware und Dateninfrastruktur. (4) Anpassung von Governance-Strukturen und Prozessen gemäß CRD VI. (5) Validierung der Implementierung und Vorbereitung auf SREP-Prüfungen. Unsere Berater verfügen über langjährige Erfahrung in regulatorischen Transformationsprojekten bei Kreditinstituten unterschiedlicher Größe.

Was bedeutet FRTB für die CRR III-Umsetzung?

Der Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) ist Teil der CRR III und führt verbindliche Kapitalanforderungen für Marktrisiken ein. Banken müssen zwischen dem Überarbeiteten Standardansatz (SA) und dem internen Modellansatz (IMA) wählen, mit verschärften Genehmigungsanforderungen für den IMA. Die FRTB-Umsetzung erfordert die Implementierung neuer Risikomaße (Expected Shortfall statt VaR), die Einrichtung von Trading Desks gemäß regulatorischer Vorgaben, die Anpassung der P&L-Attribution-Tests und die Integration in das bestehende Meldewesen. Bestimmte Marktrisikoregelungen wurden auf Januar 2026 verschoben.

Welche Herausforderungen gibt es bei der Datenbeschaffung für CRR III?

Die Datenbeschaffung ist eine der größten Herausforderungen der CRR III-Umsetzung. Neue Anforderungen betreffen insbesondere: granulare Immobilienbewertungsdaten für die Überarbeiteten Risikogewichte, externe Rating-Informationen für die neue KSA-Klassifizierung, Daten zur Differenzierung von Spezialfinanzierungen und Infrastruktur-Exposures sowie erweiterte Offenlegungsdaten nach Pillar III. Häufig sind diese Daten über verschiedene Systeme verteilt, liegen nicht in der benötigten Granularität vor oder erfordern neue Schnittstellen zu externen Datenlieferanten. Eine frühzeitige Datenqualitätsprüfung ist daher ein kritischer Erfolgsfaktor.

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