Die CRR III (EU 2024/1623) ist seit dem 1. Januar 2025 anzuwenden und setzt die finalen Basel-III-Standards in europ�isches Recht um. Als direkt geltende EU-Verordnung definiert sie verschürfte Eigenkapitalanforderungen, den neuen Output Floor, Überarbeitete Kreditrisikoansötze und strengere Liquiditätsstandards für alle Kreditinstitute und Wertpapierfirmen.
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Die CRR wird kontinuierlich weiterentwickelt, um neue Risiken und Marktentwicklungen zu adressieren. Eine zukunftsorientierte Implementierungsstrategie ist entscheidend für nachhaltigen Compliance-Erfolg.
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Wir entwickeln mit Ihnen eine maßgeschneiderte CRR-Compliance-Strategie, die Basel III-Anforderungen optimal mit Ihren strategischen Geschäftszielen und Wachstumsplänen verbindet.
Durchführung einer umfassenden CRR-Compliance-Bewertung und Basel III-Readiness-Analyse
Entwicklung einer integrierten Implementierungsstrategie mit klaren Prioritäten und Meilensteinen
Aufbau und Optimierung von Kapital-, Liquiditäts- und Risikomanagement-Frameworks
Implementierung und Integration moderner Technologielösungen für effiziente Prozesse
Kontinuierliche Überwachung, Optimierung und Anpassung der CRR-Compliance-Performance
"Die Capital Requirements Regulation ist das regulatorische Fundament für nachhaltiges Bankgeschäft in Europa. Unsere Erfahrung zeigt, dass Institute mit strategischer CRR-Implementierung nicht nur bessere Compliance-Ergebnisse erzielen, sondern auch signifikante Wettbewerbsvorteile durch optimierte Kapitaleffizienz und operative Excellence realisieren."

Head of Risikomanagement
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Wir bewerten Ihre aktuelle CRR-Compliance-Situation umfassend und entwickeln eine maßgeschneiderte Basel III-Implementierungsstrategie für alle regulatorischen Anforderungsbereiche.
Wir unterstützen Sie bei der strategischen Steuerung Ihrer Eigenkapitalressourcen und der Optimierung risikogewichteter Aktiva unter den CRR-Anforderungen.
Wir implementieren umfassende Liquiditätsmanagement-Frameworks zur Erfüllung aller CRR-Liquiditätsanforderungen und zur strategischen Liquiditätsoptimierung.
Wir automatisieren Ihre regulatorischen Melde- und Berichterstattungsprozesse und implementieren robuste Datenmanagement-Frameworks für CRR-Compliance.
Wir entwickeln integrierte Risikomanagement-Strukturen, die alle CRR-Anforderungen erfüllen und strategische Geschäftsziele optimal unterstützen.
Wir implementieren moderne Technologielösungen zur Automatisierung von CRR-Compliance-Prozessen und zur Steigerung der operativen Effizienz.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Der fortgeschrittene IRB-Ansatz (Advanced IRBA) ermöglicht Instituten, sämtliche Risikoparameter — Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Verlustquote bei Ausfall (LGD), Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) und Kreditkonversionsfaktoren (CCF) — mit eigenen Modellen zu schätzen. ADVISORI begleitet Sie von der Modellentwicklung über die BaFin-Zulassungsprüfung bis zur laufenden Validierung — für eine risikosensitive Eigenkapitalsteuerung nach CRR III.
Die kombinierte Kapitalpufferanforderung nach §10i KWG definiert, wie Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischer Puffer, Systemrisikopuffer und G-SII/O-SII-Puffer zusammenwirken. ADVISORI berät Finanzinstitute bei Buffer Stacking, Ausschüttungsbeschränkungen, MDA-Berechnung und Kapitalerhaltungsplanung – für vollständige Compliance mit dem CRD-Pufferrahmen.
Kapitalad�quanzanforderungen unter der CRD umfassen die Gesamtkapitalanforderung aus Süule-1-Minimum, SREP-Kapitalzuschlag (P2R), kombiniertem Kapitalpuffer und Eigenmittelzielkennziffer (P2G). Wir unterstützen Banken bei der aufsichtlichen Kapitalquantifizierung, der Vorbereitung auf CRD VI-änderungen und der Integration von ESG-Risiken in die Kapitalad�quanzbeurteilung.
Die Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI) stellt verschürfte Anforderungen an Governance, Fit-and-Proper-Prüfungen und ESG-Risikomanagement. CRD-Compliance bedeutet mehr als Regelerf�llung — sie erfordert durchgüngige Prozesse von der Eignungsprüfung über interne Kontrollsysteme bis zur laufenden Meldepflicht an die BaFin. ADVISORI unterstützt Kreditinstitute bei der vollständigen CRD-Compliance: Gap-Analyse, Governance-Framework-Design und aufsichtsrechtliche Dokumentation.
Der CRD Kapitalerhaltungspuffer gemäß Art. 129 CRD V/VI verpflichtet EU-Kreditinstitute zur Vorhaltung von 2,5 % hartem Kernkapital (CET1) über den Mindestanforderungen. §10c KWG setzt diese EU-Vorgabe in deutsches Recht um. Bei Unterschreitung greift die MDA-Berechnung (Maximum Distributable Amount) mit automatischen Ausschüttungsbeschr�nkungen für Dividenden, Boni und AT1-Kupons. ADVISORI berüt bei der strategischen Puffersteuerung, CRD-VI-Umsetzung und regulatorischen Kapitalplanung.
Die Capital Requirements Directive (CRD) definiert umfassende Governance-Anforderungen für Kreditinstitute in der EU — von Fit-and-Proper-Beurteilungen über Leitungsorganstruktur bis zur Vergütungspolitik. Mit CRD VI kommen ESG-Governance und erweiterte Aufsichtsratspflichten hinzu. ADVISORI unterstützt Sie bei der vollständigen Umsetzung aller CRD-Governance-Anforderungen, der Vorbereitung auf Eignungsbeurteilungen und der Etablierung robuster Internal-Governance-Strukturen nach EBA-Leitlinien.
Der antizyklische Kapitalpuffer gemäß Art. 130 CRD (Richtlinie 2013/36/EU) verpflichtet Kreditinstitute, einen institutsspezifischen Puffer als gewichteten Durchschnitt der nationalen CCyB-Quoten vorzuhalten. Die Berechnung nach Art. 140 CRD berücksichtigt die geografische Verteilung der Kreditrisikopositionen. ADVISORI unterstützt Sie bei der CRD-konformen Pufferberechnung, ESRB-Reziprozitätsanforderungen und der Umsetzung der CRD-VI-änderungen ab Januar 2026.
Ganzheitliche Beratung zur Umsetzung des CRD-Kreditrisikorahmens: vom neuen Kreditrisikostandardansatz (KSA) über Output-Floor-Berechnungen bis zu ECAI-Sorgfaltspflichten. Wir unterstützen Ihr Institut bei der regelkonformen Implementierung der CRR-III-Eigenmittelanforderungen und der strategischen Optimierung Ihrer Risikogewichtung.
Die Capital Requirements Directive (CRD) ist die zentrale EU-Richtlinie für Bankenaufsicht, Governance und Zulassung von Kreditinstituten. Von CRD IV über CRD V bis zur aktuellen CRD VI definiert sie die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, die jeder EU-Mitgliedstaat in nationales Recht umsetzen muss — in Deutschland über das Kreditwesengesetz (KWG). ADVISORI begleitet Banken und Finanzinstitute seit über 14 Jahren bei der Umsetzung aller CRD-Anforderungen.
Die European Banking Authority (EBA) konkretisiert die CRD durch verbindliche Leitlinien zu interner Governance, Vergütungspolitik, Eignungsprüfungen und ESG-Risikomanagement. Mit der CRD-VI-Umsetzung bis Januar 2026 und der Überarbeitung der Governance-Leitlinien (EBA/CP/2025/20) stehen Banken vor umfassenden Anpassungen. ADVISORI unterstützt bei der strukturierten Umsetzung aller EBA-Anforderungen — von der Gap-Analyse über die MaRisk-Kompatibilitätsprüfung bis zum Aufsichtsdialog.
Fit and Proper stellt sicher, dass Geschäftsleiter (§25c KWG), Aufsichtsräte (§25d KWG) und Schlüsselfunktionsträger die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit und zeitliche Verfügbarkeit erfüllen. Mit dem BaFin-Rundschreiben 11/2025 und den neuen EBA/ESMA-Leitlinien steigen die Anforderungen an die Eignungsbeurteilung – insbesondere zur Mandatsbegrenzung, AML/CFT-Kompetenz und Nachfolgeplanung. ADVISORI unterstützt Sie bei der systematischen Umsetzung aller Fit-and-Proper-Anforderungen.
Die CRD definiert verbindliche Anforderungen an die interne Governance von Kreditinstituten – vom Drei-Linien-Modell über interne Kontrollsysteme bis zur unabhängigen Compliance-Funktion. Mit den neuen EBA-Leitlinien (EBA/CP/2025/20) und CRD VI verschürfen sich die Anforderungen an Risikomanagement-Governance, Kontrollfunktionen und organisatorische Strukturen erheblich. ADVISORI unterstützt Sie bei der Gap-Analyse, Implementierung und laufenden Überwachung Ihres internen Governance-Frameworks nach EBA-Standards.
Die Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) bildet gemeinsam mit der CRR das regulatorische Fundament der EU-Bankenaufsicht nach Basel III. Wir unterstützen Finanzinstitute bei der vollständigen Umsetzung der Governance-, SREP- und Säule-2-Anforderungen – von der Gap-Analyse bis zur aufsichtskonformen Implementierung.
Die deutsche Umsetzung der Capital Requirements Directive IV stellt über das KWG und die MaRisk spezifische Anforderungen an Governance, Risikomanagement und die BaFin-Interaktion von Kreditinstituten. Wir begleiten Banken bei der vollständigen CRD-IV-Compliance in Deutschland — von der Gap-Analyse über die SREP-Vorbereitung bis zur Implementierung konformer Vergütungs- und Governance-Strukturen.
Der Einsatz interner Modelle zur Berechnung risikogewichteter Aktiva erfordert die aufsichtliche Genehmigung durch EZB und BaFin. Wir begleiten Ihr Institut durch das gesamte IRB-Zulassungsverfahren — von der Modellentwicklung über die Validierung nach dem Überarbeiteten EZB-Leitfaden 2025 bis zur erfolgreichen Genehmigung. Mit unserer Expertise navigieren Sie die verschürften CRD-VI-Anforderungen, den Output Floor und die Einschr�nkungen bei internen Modellen souver�n.
Die Capital Requirements Directive (CRD VI) stellt Kreditinstitute vor umfassende Anforderungen an Governance, Zulassung und Aufsicht. Wir unterstützen Banken bei der strategischen Umsetzung aller CRD-Anforderungen — von Fit & Proper-Bewertungen über interne Governance-Strukturen bis zur Aufsichtsinteraktion. Unsere RegTech-Lösungen machen Ihre CRD-Compliance effizient und nachhaltig.
Die Leverage Ratio ist eine nicht-risikobasierte Verschuldungsquote nach CRR Art. 429, die das Tier-1-Kernkapital ins Verhältnis zur Gesamtrisikoposition setzt. Mit einer verbindlichen Mindestanforderung von 3 % seit Juni 2021 begrenzt sie den Verschuldungsgrad von Banken. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der Leverage Ratio-Berechnung, EBA-konformen Meldung und strategischen Bilanzoptimierung.
Die CRD definiert verbindliche Liquiditätsanforderungen für EU-Banken — von der Liquidity Coverage Ratio (LCR) über die Net Stable Funding Ratio (NSFR) bis zum internen Liquiditätsrisikomanagement. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der regulatorischen Umsetzung, Liquiditätssteuerung und dem Aufbau belastbarer Stresstesting-Frameworks.
Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) verpflichtet Kreditinstitute, jederzeit genügend hochliquide Aktiva (HQLA) vorzuhalten, um Nettomittelabflüsse in einem 30-Tage-Stressszenario abzudecken. Die Mindestquote beträgt 100 %. Seit der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht über CRR/CRD regelt die EU-Delegierte Verordnung 2015/61 die Details zu HQLA-Kategorien, Zu- und Abflussraten sowie Meldepflichten. ADVISORI unterstützt Banken bei der regelkonformen LCR-Berechnung, HQLA-Optimierung und dem aufsichtlichen Meldewesen.
CRD Market Discipline schafft durch Pillar 3-Offenlegungsanforderungen Transparenz und Vertrauen zwischen Finanzinstituten und Stakeholdern. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für automatisierte Disclosure-Prozesse, intelligente Risikokommunikation und strategische Transparenzoptimierung mit vollständigem IP-Schutz.
Die CRR III ist seit dem 1. Januar
2025 verbindlich anzuwenden und bringt grundlegende änderungen für alle EU-Kreditinstitute: Der neue Output Floor begrenzt die Entlastung interner Modelle stufenweise bis auf 72,
5 % bis 2030. Der Kreditrisikostandardansatz (KSA) wurde grundlegend Überarbeitet mit neuen Risikogewichten und Due-Diligence-Anforderungen. Die IRBA-Nutzung wird eingeschr�nkt — für bestimmte Portfolien ist der fortgeschrittene Ansatz nicht mehr zulässig. Zudem gilt ab Januar
2026 der neue Standardansatz für Marktrisiken (FRTB).
Der Output Floor stellt sicher, dass die risikogewichteten Aktiva (RWA) aus internen Modellen nicht unter einen bestimmten Prozentsatz der Standardansatz-RWA fallen. Er wird stufenweise eingeführt:
50 % ab 2025, ansteigend auf 72,
5 % bis 2030. Für Banken mit umfangreicher Nutzung interner Modelle bedeutet dies potenziell deutlich höhere Eigenkapitalanforderungen. Eine frühzeitige RWA-Optimierung und strategische Kapitalplanung sind entscheidend, um CET1-Quoten stabil zu halten.
Die CRR (Capital Requirements Regulation) ist eine EU-Verordnung und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten — sie regelt Eigenkapitalanforderungen, Großkredite, Liquidität und Offenlegung (Süule 1). Die CRD (Capital Requirements Directive) ist eine Richtlinie, die in nationales Recht umgesetzt werden muss — sie regelt Aufsichtsbefugnisse, Governance, Risikomanagement und den SREP-Prozess (Süule 2). Zusammen bilden CRR III und CRD VI seit 2024/2025 das neue EU-Bankenpaket.
Der reformierte KSA unter CRR III führt differenziertere Risikogewichte ein: Immobilienfinanzierungen erhalten risikobasierte Gewichtungen abhängig vom Beleihungsauslauf (LTV). Spezialfinanzierungen bekommen eigene Risikoklassen. Nachrangige Forderungen werden mit höheren Gewichten belegt. Zudem müssen Institute eine verstärkte Due-Diligence-Prüfung durchführen und dürfen sich nicht allein auf externe Ratings stützen. Diese änderungen betreffen auch IRBA-Banken über den Output Floor.
ADVISORI begleitet Banken und Finanzinstitute bei der vollständigen CRR-III-Implementierung: Von der Gap-Analyse und Auswirkungsstudie über die Anpassung interner Modelle und Prozesse bis zur Optimierung der Kapitalplanung. Wir unterstützen bei der RWA-Optimierung unter dem Output Floor, der Umstellung des KSA und der IRBA-Anpassung, der Implementierung des neuen SMA für operationelle Risiken sowie bei der Anpassung des regulatorischen Reportings (COREP/FINREP).
Die CRR III enthält umfangreiche öbergangsregelungen: Der Output Floor wird über fünf Jahre bis
2030 stufenweise eingeführt. Für den Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) gilt eine verlängerte öbergangsfrist bis Januar 2026. Bestimmte IRBA-Privilegien bleiben öbergangsweise erhalten. Institute sollten die öbergangsfristen strategisch nutzen, um ihre Kapitalausstattung schrittweise anzupassen und regulatorische Arbitrage-Möglichkeiten frühzeitig zu identifizieren.
ESG-Risiken erhalten in der CRR III und CRD VI erstmals einen formalen regulatorischen Rahmen: Institute müssen ESG-Risiken in ihre Risikomanagement-Strategien integrieren. Die CRD VI verlangt explizite ESG-Risikoanalysen im Rahmen des SREP. Neue Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsrisiken treten in Kraft. Zudem prüft die EBA, ob gesonderte prudentielle Behandlungen für ESG-Risiken erforderlich sind. Banken sollten ESG-Integration als Teil ihrer CRR-III-Umsetzung betrachten.
Die CRR III ersetzt alle bisherigen Ansätze zur Berechnung operationeller Risiken durch den einheitlichen Standardmessansatz (SMA). Dieser basiert auf dem Business Indicator Component (BIC) und einem internen Verlustmultiplikator. Der Basisindikatoransatz und der Standardansatz entfallen vollständig. Für große Institute mit signifikanten operationellen Verlusten können die Anforderungen steigen. Die Umstellung erfordert eine sorgf�ltige Datensammlung historischer Verluste und Anpassung der internen Prozesse.
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