Der CRA regelt die Cybersicherheit digitaler Produkte (Herstellerpflichten), NIS2 die Sicherheit von Organisationen (Betreiberpflichten). Wir zeigen Unterschiede, Synergien und den Weg zur integrierten Compliance-Strategie fuer beide Verordnungen.
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Die strategische Integration von CRA und NIS2 Compliance schafft erhebliche Effizienzgewinne und stärkt die Gesamtpositionierung in der Cybersicherheit. Koordinierte Ansätze reduzieren Implementierungsaufwand und maximieren regulatorische Synergien.
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Wir entwickeln mit Ihnen maßgeschneiderte Integrations-Strategien, die CRA und NIS2 Compliance optimal verbinden und durch intelligente Synergien nachhaltigen Geschäftswert schaffen.
Strategische Analyse und Synergie-Identifikation zwischen CRA und NIS2
Integrierte Governance-Strukturen und Entscheidungsprozesse
Koordinierte Implementierung und Change Management
Technologie-gestützte Automatisierung und Monitoring
Kontinuierliche Optimierung und Performance-Management
"Die strategische Integration von CRA und NIS2 Compliance ist ein Paradigmenwechsel in der Cybersicherheits-Governance. Unsere Kunden profitieren von intelligenten Synergien, die nicht nur regulatorische Effizienz steigern, sondern auch ganzheitliche Cybersicherheits-Exzellenz fördern und nachhaltigen Geschäftswert schaffen."

Head of Informationssicherheit, Cyber Security
Expertise & Erfahrung:
10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Entwicklung umfassender Integrations-Strategien, die CRA und NIS2 Anforderungen optimal verbinden und Synergien maximieren.
Aufbau integrierter Technologie-Plattformen für effiziente CRA-NIS2 Dual-Compliance-Management und automatisierte Überwachung.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Das BSI ueberwacht als Marktaufsichtsbehoerde die CRA-Konformitaet digitaler Produkte in Deutschland. Ab September 2026 gilt die Schwachstellen-Meldepflicht, bis Dezember 2027 muessen alle Hersteller compliant sein. Wir begleiten Sie durch alle BSI-CRA-Anforderungen.
Der Cyber Resilience Act verpflichtet alle Hersteller digitaler Produkte in der EU zu verbindlichen Cybersicherheitsstandards. Meldepflicht ab September 2026, vollstaendige Compliance bis Dezember 2027. ADVISORI unterstuetzt Sie bei Gap-Analyse, SBOM-Erstellung und Konformitaetsbewertung.
Der Cyber Resilience Act stellt umfassende Anforderungen an Hersteller digitaler Produkte. Security by Design, SBOM-Pflicht, Schwachstellen-Meldepflicht ab September 2026 und CE-Konformitaetsbewertung bis Dezember 2027.
Systematische CRA-Audits pruefen die Einhaltung aller Cyber Resilience Act Anforderungen. Von der Gap-Analyse ueber die Konformitaetsbewertung nach Modul A, B, C oder H bis zur BSI-Marktueberwachungsvorbereitung — mit klarem Fahrplan fuer die Fristen ab Juni 2026.
Das BSI ueberwacht ab 2027 als Marktaufsichtsbehoerde die CRA-Konformitaet aller digitalen Produkte in Deutschland. Stichproben, Dokumentenpruefungen und Sanktionen bis 15 Mio. Euro drohen bei Verstoessen. Wir bereiten Hersteller gezielt auf BSI-Kontrollen vor.
Die CRA-Zertifizierung sichert die Konformitaet Ihrer digitalen Produkte mit dem Cyber Resilience Act. Von der Selbstbewertung bis zur Drittanbieter-Konformitaetspruefung.
Vollstaendige CRA-Compliance fuer Hersteller digitaler Produkte. Von Security by Design ueber Schwachstellenmanagement bis zur CE-Kennzeichnung. Deadline: Dezember 2027.
Die CRA-Konformitaetsbewertung weist nach, dass Ihr Produkt alle Cybersicherheitsanforderungen erfuellt. Verschiedene Module je nach Risikoklasse bis zur CE-Kennzeichnung.
Der EU Cyber Resilience Act verstaendlich auf Deutsch zusammengefasst. Ab September 2026 gilt die Schwachstellen-Meldepflicht, ab Dezember 2027 muessen alle digitalen Produkte CRA-konform sein. Erfahren Sie, welche Anforderungen das BSI ueberwacht und was deutsche Hersteller jetzt tun muessen.
Das BSI ueberwacht als nationale Marktueberwachungsbehoerde die CRA-Konformitaet. Erfahren Sie alles ueber Pruefverfahren, Korrekturmassnahmen und moegliche Sanktionen.
Der EU Cyber Resilience Act (CRA) Anhang I definiert 13 verbindliche Produktsicherheitsanforderungen fuer digitale Produkte. Von Security by Design über SBOM-Dokumentation bis zu Schwachstellenmanagement – diese Anforderungen gelten ab Dezember 2027 fuer alle Hersteller. ADVISORI unterstuetzt Sie bei der vollstaendigen Umsetzung der Anhang-I-Pflichten.
Der CRA regelt die Cybersicherheit digitaler Produkte und richtet sich an Hersteller. NIS 2 regelt die Cybersicherheit von Organisationen und richtet sich an Betreiber wesentlicher Dienste. Ein Unternehmen kann beiden Regulierungen unterliegen: als Hersteller digitaler Produkte (CRA) und als Betreiber kritischer Infrastruktur (NIS2).
Ja, und das ist empfehlenswert. Beide Regulierungen fordern: Schwachstellenmanagement, Incident Response, Risikobewertung und Sicherheitsmaßnahmen. Ein integrierter Compliance-Ansatz vermeidet doppelten Aufwand. Etwa 60‑70% der Anforderungen überschneiden sich.
Keine hat Vorrang — sie ergänzen sich. Der CRA gilt für Produkte, NIS 2 für Organisationen. Wenn ein CRA-konformes Produkt in einer NIS2-pflichtigen Organisation eingesetzt wird, erfüllt die CRA-Konformität einen Teil der NIS2-Anforderungen an sichere Beschaffung.
Prüfen Sie separat: CRA betrifft Sie als Hersteller oder Importeur digitaler Produkte auf dem EU-Markt. NIS 2 betrifft Sie als Organisation in einem der
18 regulierten Sektoren mit 50+ Mitarbeitern oder
10 Mio. Euro Umsatz. Viele Unternehmen fallen unter beide Regulierungen.
CRA: Hersteller melden aktiv ausgenutzte Produktschwachstellen an ENISA (24h/72h/14d). NIS2: Betreiber melden Sicherheitsvorfälle an die nationale Behörde (BSI) binnen 24h/72h/1 Monat. Bei einem Vorfall, der beide betrifft, gelten beide Meldepflichten parallel.
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