Der EU Cyber Resilience Act (CRA) verpflichtet Hersteller und Importeure digitaler Produkte zu umfassenden Cybersicherheitsanforderungen über den gesamten Produktlebenszyklus. Ab September 2026 gelten Meldepflichten, ab Dezember 2027 die vollständigen Anforderungen. ADVISORI unterstützt Sie bei der rechtzeitigen und effizienten Umsetzung.
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Wir begleiten Sie strukturiert von der Ist-Analyse bis zur nachweisbaren Konformität — abgestimmt auf Ihre Produktlandschaft und Ihren Reifegrad.
Gap-Analyse: Bewertung Ihrer aktuellen Produkte und Prozesse gegen die CRA-Anforderungen
Risikobewertung: Klassifizierung Ihrer Produkte und Identifikation der anwendbaren Konformitätsbewertungsverfahren
Secure-by-Design: Integration von Security-Anforderungen in den Produktentwicklungsprozess
SBOM-Aufbau: Implementierung einer vollständigen Software Bill of Materials
Vulnerability Management: Aufbau von Prozessen zur Schwachstellenbehandlung und Meldepflichterfüllung
Konformitätsbewertung: Vorbereitung und Begleitung der EU-Konformitätserklärung
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Wir analysieren Ihre bestehenden Produkte, Entwicklungsprozesse und Sicherheitsmaßnahmen systematisch gegen die Anforderungen des Cyber Resilience Act. Sie erhalten einen klaren Überblick über Ihren Compliance-Status, identifizierte Lücken und eine priorisierte Umsetzungsroadmap.
Cybersicherheit muss von Beginn an in den Produktentwicklungsprozess integriert werden. Wir helfen Ihnen, Security Requirements Engineering, Threat Modeling und sichere Architekturprinzipien in Ihren SDLC zu verankern — konform mit Anhang I des CRA.
Der CRA fordert eine transparente Dokumentation aller Softwarekomponenten. Wir unterstützen Sie beim Aufbau einer Software Bill of Materials (SBOM), der Implementierung automatisierter Schwachstellenscans und der Etablierung eines Vulnerability Disclosure-Prozesses.
Je nach Produktkategorie sind unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren vorgeschrieben — von der Selbstbewertung bis zur Drittanbieterzertifizierung. ADVISORI bereitet Sie auf das passende Verfahren vor und unterstützt bei der Erstellung der technischen Dokumentation und EU-Konformitätserklärung.
Erfolgreiche CRA-Compliance erfordert Bewusstsein auf allen Ebenen. Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen für Produktmanagement, Entwicklung, Einkauf und Geschäftsführung — von Executive Briefings bis zu technischen Deep-Dives.
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Zur kompletten Service-ÜbersichtUnsere Expertise im Management regulatorischer Compliance und Transformation, inklusive DORA.
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Der CRA gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden — also Hardware und Software, die eine direkte oder indirekte Datenverbindung ermöglichen. Das umfasst IoT-Geräte, Betriebssysteme, Anwendungssoftware, Netzwerkkomponenten und auch SaaS-Lösungen. Ausgenommen sind unter anderem bereits regulierte Bereiche wie Medizinprodukte, Luftfahrt und Kraftfahrzeuge sowie Open-Source-Software, die nicht kommerziell bereitgestellt wird. ADVISORI hilft Ihnen bei der Klassifizierung Ihrer Produkte in die CRA-Kategorien (Standard, Klasse I, Klasse II, kritisch).
Der CRA wurde im November
2024 verabschiedet und trat am 10. Dezember
2024 in Kraft. Die Anwendung erfolgt stufenweise: Ab dem 11. September
2026 gelten die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle. Ab dem 11. Dezember
2027 sind sämtliche Anforderungen vollständig anzuwenden — einschließlich Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und CE-Kennzeichnung. Unternehmen sollten jetzt mit der Vorbereitung beginnen, da insbesondere der Aufbau von Secure-by-Design-Prozessen und SBOM-Strukturen erhebliche Vorlaufzeit erfordert.
Eine Software Bill of Materials (SBOM) ist ein maschinenlesbares Inventar aller Softwarekomponenten eines Produkts — inklusive Open-Source-Bibliotheken, Frameworks und Abhängigkeiten. Der CRA fordert die SBOM, um Transparenz über die Softwarezusammensetzung zu schaffen und eine schnelle Reaktion auf bekannte Schwachstellen zu ermöglichen. Wird eine Sicherheitslücke in einer weit verbreiteten Bibliothek entdeckt (wie bei Log4Shell), können Unternehmen mit einer aktuellen SBOM sofort identifizieren, welche Produkte betroffen sind. ADVISORI unterstützt Sie bei der Toolauswahl, der Prozessintegration und der laufenden Pflege Ihrer SBOM.
Der Cyber Resilience Act sieht empfindliche Sanktionen vor: Verstöße gegen wesentliche Cybersicherheitsanforderungen können mit Bußgeldern von bis zu
15 Millionen Euro oder 2,
5 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für andere Verstöße gelten Bußgelder bis zu
10 Millionen Euro oder
2 % des Umsatzes. Darüber hinaus können Marktüberwachungsbehörden den Rückruf oder das Verbot von Produkten anordnen. Eine frühzeitige CRA-Compliance schützt nicht nur vor Strafen, sondern sichert auch den Marktzugang in der EU.
Der CRA, NIS 2 und der EU AI Act adressieren unterschiedliche Aspekte der Cybersicherheit und ergänzen sich gegenseitig. Der CRA reguliert die Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen (Produktsicherheit). NIS 2 fokussiert auf die Cybersicherheit von Unternehmen und deren Netzwerke (organisatorische Sicherheit). Der EU AI Act regelt den sicheren und ethischen Einsatz von KI-Systemen. Ein IoT-Hersteller kann beispielsweise gleichzeitig unter alle drei Verordnungen fallen. ADVISORI berät Sie ganzheitlich über alle relevanten Regulierungen hinweg und identifiziert Synergien bei der Umsetzung.
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