Von der Gap-Analyse bis zur Prüfungsbegleitung. Seit dem 17. Januar 2025 ist DORA verbindlich — und die BaFin handelt: Über 600 gemeldete IKT-Vorfälle, laufende §44-Sonderprüfungen und im Q3 2025 das erste DORA-Bußgeldverfahren wegen unzureichender IKT-Drittpartei-Dokumentation. Der neue IDW-Prüfungsstandard EPS 528 definiert, wie Abschlussprüfer Ihre DORA-Compliance bewerten. Wir machen Ihr Unternehmen prüfungssicher — über alle fünf DORA-Säulen hinweg, auf Basis unserer ISO 27001-zertifizierten Methodik und jahrelanger BAIT/MaRisk-Erfahrung im Finanzsektor.
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Wir verfolgen einen strukturierten, aber pragmatischen Ansatz. Kein Overengineering, keine Papier-Compliance — sondern Resilienz, die im Tagesgeschäft funktioniert, jeder BaFin-Prüfung standhält und den RTS/ITS-Anforderungen der ESAs entspricht.
Systematische Ist-Analyse Ihrer IKT-Governance gegen alle DORA-Anforderungen und RTS/ITS. Benchmark gegen KPMG-Branchenreifegrad, Identifikation regulatorischer Gaps und Quick Wins.
Output: Gap-Report, Reifegrad-Scoring, priorisierte Roadmap.
Konzeption der erforderlichen Frameworks, Prozesse und Rollenmodelle. Einrichtung des IKT-Risikomanagers, Definition von Meldeketten nach DORA-Fristen (4h/72h/1M), Aufbau des Informationsregisters.
Output: Framework-Dokumentation, Prozesslandkarte, Rollenmodell.
Schrittweise Umsetzung mit minimalem Einfluss auf den laufenden Betrieb. Integration in bestehende ISMS-, BCM- und Outsourcing-Strukturen. Migration bestehender BAIT/MaRisk-Nachweise in die DORA-Systematik.
Output: Implementierte Prozesse, befülltes Informationsregister, Schulungsnachweise.
Verankerung im Tagesgeschäft mit KPI-Tracking, automatisiertem Monitoring und regelmäßigen Resilienz-Übungen. Denn DORA ist kein Projekt — es ist ein Dauerzustand.
Output: KPI-Dashboard, Übungsprotokolle, Quartals-Reporting.
Gezielte Vorbereitung auf IDW EPS 528-Prüfungen, §44-Sonderprüfungen und interne Revisionen. Dokumentation, Nachweisführung, Dry Runs und Interview-Coaching.
Output: Prüfungs-Readiness-Report, Dokumentationsmatrix, Dry-Run-Protokoll.

Head of Informationssicherheit, Cyber Security
Expertise & Erfahrung:
10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Wo stehen Sie wirklich? Unser Readiness Assessment bewertet Ihre aktuelle IKT-Governance systematisch gegen alle DORA-Anforderungen und die 13 RTS/2 ITS der ESAs — von ICT-Risikomanagement über Incident Reporting bis zum Drittparteien-Register. Sie erhalten einen detaillierten Gap-Report mit priorisiertem Maßnahmenplan, Aufwandsschätzung und Zeitplan. Unternehmen mit bestehendem ISMS (z.B. ISO 27001) haben erfahrungsgemäß bereits 40–60 % der Anforderungen abgedeckt. Deliverables: Gap-Report, Reifegrad-Scoring pro DORA-Säule, Management-Präsentation, priorisierte Roadmap.
DORA Art. 5–16 verlangt ein umfassendes IKT-Risikomanagement-Framework — deutlich über das hinaus, was BAIT und MaRisk bisher forderten. Die zugehörigen RTS konkretisieren Anforderungen an Risikotaxonomie, Schutzmaßnahmen, Erkennungsmechanismen und Wiederherstellungsstrategien. Wir konzipieren und implementieren dieses Framework passgenau für Ihre Organisation, inklusive der neuen Rolle des IKT-Risikomanagers. Deliverables: IKT-Risikorahmenwerk, Risikotaxonomie, Rollenmodell, Prozessdokumentation.
Seit Januar 2025 hat die BaFin über 600 schwerwiegende IKT-Vorfälle registriert — und prüft explizit, ob dokumentierte Incident-Response-Prozesse existieren und regelmäßig geübt werden. DORA definiert klare Meldefristen: Erstmeldung innerhalb von 4 Stunden, Zwischenbericht nach 72 Stunden, Abschlussbericht nach 1 Monat. Wir implementieren ein vollständiges Incident-Management-System inklusive Tabletop-Übungen. Deliverables: Incident-Response-Playbook, Meldeketten-Dokumentation, BaFin-Reporting-Templates, Übungsprogramm.
Das Management von IKT-Drittparteien ist laut Branchenumfragen die größte DORA-Herausforderung — 75 % der kritischen Auslagerungsdienstleister stammen aus Drittstaaten. DORA verlangt ein vollständiges Informationsregister über alle vertraglichen Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern. Die nächste BaFin-Einreichungsfrist ist der 30. März 2026. Im Q3 2025 wurde das erste Bußgeld wegen unzureichender Drittpartei-Dokumentation verhängt. Deliverables: BaFin-konformes Informationsregister, Konzentrationsrisiko-Report, Exit-Strategien, Monitoring-Prozess.
DORA Art. 24–27 fordert regelmäßiges Testing der digitalen operationellen Resilienz — für systemrelevante Institute einschließlich Threat-Led Penetration Testing (TLPT) nach dem TIBER-EU-Framework, mindestens alle 3 Jahre. Wir planen und begleiten Ihre Testprogramme: von Vulnerability Assessments über szenariobasierte Tests bis zum vollständigen TLPT mit qualifizierten Red-Team-Providern. Deliverables: Teststrategie, TLPT-Scope-Definition, Provider-Auswahl, Testbegleitung, Maßnahmen-Tracking.
Die BaFin hat DORA als Prüfungsschwerpunkt angekündigt, und der IDW-Standard EPS 528 definiert erstmals, wie Abschlussprüfer die DORA-Compliance bewerten. Dazu kommen §44 KWG-Sonderprüfungen mit DORA-Fokus, die bereits laufen. Wir bereiten Sie gezielt vor: Dokumentation, Nachweisführung, Dry Runs und Begleitung während der Prüfung. Ab 2026 gilt die Kulanz für Erstjahres-Mängel nicht mehr. Deliverables: Prüfungs-Readiness-Report, Dokumentationsmatrix, Dry-Run-Protokoll, Prüfungsbegleitung.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
DORA Audit Readiness bedeutet: strukturierte Vorbereitung auf BaFin-Prüfungen mit lückenloser Dokumentation, belastbaren Evidenzen und einem erprobten Mock-Audit-Prozess. Wir begleiten Sie von der Gap-Analyse bis zur Prüfung — damit keine Feststellung Sie überrascht.
Die Implementierung wirksamer Kontrollen ist entscheidend für die Einhaltung der DORA-Vorschriften. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung, Umsetzung und Überwachung effektiver Kontrollmechanismen, die Ihre digitale operationelle Resilienz stärken.
Die DORA-Verordnung stellt umfangreiche Dokumentationsanforderungen an Finanzunternehmen – von IKT-Richtlinien über Policies bis zum Informationsregister. Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines vollständigen Dokumentationsframeworks, das alle regulatorischen Nachweispflichten erfüllt und Prüfungen standhält.
Das Digital Operational Resilience Act (DORA) erfordert eine strategische und strukturierte Herangehensweise für eine erfolgreiche Implementierung. Wir entwickeln maßgeschneiderte Implementation Frameworks, die regulatorische Anforderungen mit operativer Exzellenz verbinden und Ihre Organisation optimal auf die DORA-Compliance vorbereiten.
Etablieren Sie wirksame Überwachungssysteme und Berichtsprozesse, um die DORA-Compliance kontinuierlich zu sichern und Meldepflichten effizient zu erfüllen.
DORA Art. 13 und Art. 5 verpflichten Finanzunternehmen zu rollenspezifischen IKT-Schulungen – vom Vorstand bis zum einzelnen Mitarbeiter. Wir entwickeln Ihr maßgeschneidertes DORA-Schulungskonzept, das Compliance-Anforderungen erfüllt und BaFin-Prüfungen standh ält.
DORA gilt für nahezu den gesamten regulierten Finanzsektor der EU: Kreditinstitute, Versicherungen, Rückversicherer, Wertpapierfirmen, Zahlungsdienstleister, E-Geld-Institute, Kryptowerte-Dienstleister (MiCAR), Zentralverwahrer und zentrale Gegenparteien — insgesamt
21 Kategorien von Finanzunternehmen. Auch kritische IKT-Drittdienstleister (z.B. Cloud-Provider, Rechenzentren), die Dienstleistungen für diese Unternehmen erbringen, fallen unter das EU-weite Oversight-Framework. Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) hat Deutschland den Anwendungsbereich national noch erweitert — auch Unternehmen, die bisher nicht unter KRITIS fielen, können jetzt betroffen sein. Kleinstunternehmen unterliegen einem vereinfachten Rahmen (Art. 16), sind aber nicht ausgenommen.
DORA ist seit dem 17. Januar
2025 verbindlich anzuwenden — und die BaFin prüft bereits aktiv. Im Dezember
2025 informierte die BaFin über 4.500 Teilnehmer in einem virtuellen Event über ihre Erwartungshaltung. Erste §44-Sonderprüfungen mit DORA-Schwerpunkt haben bereits stattgefunden, und im Q
3 2025 wurde das erste DORA-bezogene Bußgeldverfahren eingeleitet. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) finalisiert den Prüfungsstandard EPS 528, der festlegt, wie Abschlussprüfer die DORA-Compliance bewerten. Für das Prüfungsjahr
2025 gibt es Erleichterungen für Mängel, die bis Jahresende behoben wurden — ab
2026 gilt diese Kulanz nicht mehr.
Das Informationsregister (Art. 28(3)) ist eine zentrale DORA-Anforderung: Finanzunternehmen müssen ein vollständiges Verzeichnis aller vertraglichen Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern führen und der BaFin zur Verfügung stellen. Die nächste Einreichungsfrist ist der 30. März 2026. Die BaFin hat im Februar
2026 eigene Workshops zur Einreichung veranstaltet und die technischen Anforderungen über die MVP-Plattform konkretisiert. Das Register muss unter anderem Angaben zur Art der Dienstleistung, zur Kritikalität, zu Subunternehmen, zu Datenspeicherorten und zu vertraglichen Ausstiegsmöglichkeiten enthalten. KPMG empfiehlt Low-Code-basierte Lösungen für die laufende Pflege.
DORA ist sektorspezifisch für den Finanzsektor und geht in mehreren Bereichen deutlich über NIS 2 hinaus: strengere Anforderungen an das ICT-Risikomanagement, verpflichtende Threat-Led Penetration Tests (TLPT), ein detailliertes Drittparteien-Regulierungsregime mit Informationsregister und ein EU-weites Oversight-Framework für kritische IKT-Provider. NIS 2 gilt branchenübergreifend. Für Finanzunternehmen hat DORA Vorrang (lex specialis gemäß Art.
4 NIS2-Richtlinie) — die NIS2-Anforderungen gelten nur ergänzend, soweit DORA sie nicht bereits abdeckt. In der Praxis bedeutet das: Finanzunternehmen müssen DORA vollständig umsetzen, bei NIS 2 reicht eine Gap-Analyse auf die verbleibenden Anforderungen.
DORA und das deutsche FinmadiG sehen ein mehrstufiges Sanktionsregime vor. Für IKT-Drittanbieter, die unter das EU-Oversight fallen, können Zwangsgelder bis zu
1 % des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes verhängt werden — täglich, bis die Compliance hergestellt ist. Das FinmadiG definiert für Finanzunternehmen Ordnungswidrigkeitstatbestände mit Bußgeldern bis zu
5 Mio. EUR. Im Q
3 2025 hat die BaFin ihr erstes DORA-bezogenes Verfahren eingeleitet — wegen unzureichender IKT-Drittpartei-Risikodokumentation. Zusätzlich drohen aufsichtsrechtliche Maßnahmen: Anordnungen, öffentliche Bekanntmachungen und im Extremfall der Entzug der Geschäftserlaubnis.
Die Kosten hängen stark vom Reifegrad Ihrer bestehenden IKT-Governance ab. Unternehmen mit einem etablierten ISMS (z.B. ISO 27001) und funktionierenden BAIT/MaRisk-Prozessen haben erfahrungsgemäß bereits 40–60 % der DORA-Anforderungen abgedeckt. Der zusätzliche Aufwand konzentriert sich dann auf das Informationsregister, das formalisierte Incident Reporting nach den neuen RTS-Meldefristen und das erweiterte Resilience Testing. Für eine belastbare Aufwandsschätzung empfehlen wir ein initiales Readiness Assessment — daraus ergibt sich ein konkreter, priorisierter Maßnahmenplan mit realistischer Budgetplanung. Bei Unternehmen ohne BAIT/MaRisk-Basis ist der Aufwand entsprechend höher.
Eine Branchenumfrage des IT-Finanzmagazins zeigt: Das Management von IKT-Drittparteien liegt mit deutlichem Abstand auf Platz
1 der DORA-Herausforderungen. Der Grund ist die extreme Heterogenität der Abhängigkeiten:
75 % der kritischen Auslagerungsdienstleister stammen aus Drittstaaten. Finanzunternehmen müssen begründen können, warum sie bestimmte Anbieter für kritische Funktionen einsetzen, die Substituierbarkeit bewerten und tragfähige Exit-Szenarien vorhalten. Die europäische Benennung kritischer IKT-Drittanbieter durch die ESAs wird erwartet und könnte zusätzliche Anforderungen auslösen. Das erste BaFin-Bußgeld betraf genau diesen Bereich.
Die europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA, EIOPA) haben
13 technische Regulierungsstandards (RTS) und
2 technische Durchführungsstandards (ITS) erlassen, die DORA auf Level
2 konkretisieren. Diese Standards definieren im Detail, wie z.B. das IKT-Risikomanagement-Framework aufzubauen ist, welche Informationen das Drittparteien-Register enthalten muss, wie IKT-Vorfälle zu klassifizieren und zu melden sind und welche Anforderungen an TLPT gelten. Die RTS/ITS sind unmittelbar anwendbar und verbindlich — sie sind keine Leitlinien, sondern geltendes EU-Recht. Unternehmen, die nur die DORA-Verordnung selbst lesen, übersehen wesentliche operative Anforderungen.
Threat-Led Penetration Testing (TLPT) nach Art. 26–27 DORA ist die anspruchsvollste Testanforderung: Systemrelevante Finanzunternehmen müssen mindestens alle
3 Jahre bedrohungsgeleitete Penetrationstests nach dem TIBER-EU-Framework durchführen lassen. TLPT geht weit über klassische Pentests hinaus — es simuliert reale Angriffsszenarien auf Basis aktueller Threat Intelligence und testet People, Processes und Technology. Die Tests müssen von qualifizierten externen Red-Team-Providern durchgeführt und von der BaFin genehmigt werden. Für die erste TLPT-Welle ab
2025 gelten Übergangsregelungen; ab
2026 ist mit einer Ausweitung des Adressatenkreises zu rechnen.
Das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) ist das deutsche Umsetzungsgesetz, das DORA national flankiert. Es benennt die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde, definiert nationale Bußgeldtatbestände (bis zu
5 Mio. EUR für Ordnungswidrigkeiten), erweitert den Anwendungsbereich über die EU-Verordnung hinaus und passt bestehende Gesetze (KWG, VAG, ZAG, WpIG) an die DORA-Anforderungen an. FinmadiG harmonisiert außerdem das Zusammenspiel von DORA mit den bestehenden deutschen Aufsichtsrahmenwerken BAIT, KAIT, VAIT und ZAIT, die perspektivisch in DORA aufgehen werden.
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