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Ökologische Nachhaltigkeit im Kreditgeschäft von Banken — Daten und Methodik


Indirekte und langfristige Effekte


Obwohl Finanzinstitute auf die Handhabung finanzieller Risiken spezialisiert sind, sind die nichtfinanziellen Aspekte der Wertschöpfungskette dennoch wichtig für die Risikobewertung. Ein Teil davon ist die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken, deren Bedeutung zunehmend wahrgenommen wird. Nachhaltigkeitsrisiken betreffen gemäß der Definition der BaFin:


Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (E = Ecological), Soziales (S = Social) und Unternehmensführung (G = Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Finanzinstituts haben können.“ (vgl. Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, 2020).


Die ökologische Nachhaltigkeit wurde insbesondere durch das Pariser Klimaabkommen (2016) in den Fokus gerückt. Um das Ziel dieses Abkommens, eine globale Erwärmung von unter 2°C bis zum Jahr 2050 zu erreichen, werden neue staatliche Umweltschutzvorgaben folgen, die einige Branchen vor enorme Herausforderungen stellen werden. Überhaupt nimmt die Bedeutung ökologischer Nachhaltigkeit zu, beispielsweise wegen der Ablösung umweltschädlicher Technik, einer Tendenz zu höherer Nachfrage nach nachhaltigen Produkten sowie Häufigkeit und Schwere von Umweltkatastrophen.


Das ökologisch nachhaltige Verhalten einer Bank hängt zum Beispiel direkt von der Energieeffizienz der Zentrale oder der Auswahl von Fahrzeugen für Dienstfahrten ab. Nachhaltigkeit im ökologischen Sinn betrifft Banken jedoch im Wesentlichen indirekt, und zwar ist diese für die Kunden der Bank aus verschiedenen Branchen von großer Bedeutung. Einerseits können die ökologischen Nachhaltigkeitsrisiken der Unternehmen, die als Kreditnehmer der Bank auftreten, auf das Kreditrisiko der Bank durchschlagen. Damit wird die Ertragslage beeinträchtigt. Andererseits kann die Reputation der Bank in der Öffentlichkeit davon abhängen, wie Kapitalflüsse gelenkt werden und in welchen Branchen und mit welchen Unternehmen Geschäftsbeziehungen bestehen.


Die potenziellen Auswirkungen fehlender ökologischer Nachhaltigkeit auf das Kreditrisiko oder das Reputationsrisiko der Bank treten eher zu einem späteren Zeitpunkt ein. Demgemäß sind diese bei einem langfristigen Blick auf das Risikoprofil zu beachten. Dieser langfristige Blick ist meist deshalb erforderlich, weil Entscheidungen im Kreditgeschäft häufig langfristige Festlegungen sind. Kreditbearbeitungsprozesse sollen folglich ökologische Nachhaltigkeitsrisiken des Kreditnehmers einbeziehen. Insbesondere besteht Bedarf für eine Überprüfung von Kreditantragsverfahren im Hinblick auf angemessene Bewertung und Berücksichtigung von ökologischen Nachhaltigkeitsrisiken.


Dieser Artikel spricht wesentliche Fragen an, wie Kreditantragsverfahren diesbezüglich im Einklang mit Geschäftsstrategie und Risikoneigung zu überprüfen sind.


Im Hinblick auf die Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken und die Behandlung von Nachhaltigkeitsrisiken im Zusammenhang mit Risikotragfähigkeit und Kapitalplanungsprozess sei auf die folgenden Artikel verwiesen:


Status Quo zur Offenlegung von ESG-Risiken


Herausforderungen im Umgang mit ESG-Risiken


Regulatorischer Rahmen im Kreditgeschäft


Regulatorische Veröffentlichungen zu ökologischer Nachhaltigkeit


Es liegen mittlerweile diverse Veröffentlichungen deutscher und europäischer Regulatoren vor, die den Umgang mit Fragen der Nachhaltigkeit auch im Rahmen des Kreditvergabeprozesses ansprechen:



  • EBA: Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung, 2020


In den Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung der EBA werden insbesondere ökologische Nachhaltigkeitskriterien als Bestandteil von internen Richtlinien für Risikomanagement und Kreditrisiko angesehen. Insbesondere sind im Kreditgeschäft ökologische Nachhaltigkeitsrisiken und deren Auswirkungen auf die Finanzlage von Kreditnehmern einzuschätzen. Weiterhin enthalten die Leitlinien der EBA die Anforderung, die rechtlichen Risiken in Verbindung mit Nachhaltigkeit und deren Auswirkungen auf die Werthaltigkeit von Vermögenswerten des Kreditnehmers zu betrachten. Die Leitlinien stellen für significant institutions (SI) den Rahmen zur Einbindung von Nachhaltigkeitsbewertungen in den Kreditvergabeprozess. Es wird erwartet, dass für less significant institutions (LSI) die Inhalte dieses Standards in die kommende MaRisk-Novelle übernommen werden.



  • BaFin: Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, 2020


Ähnlich wie die EBA äußert die BaFin, bei der Kreditvergabe „sollten die relevanten Informationen zu möglichen Nachhaltigkeitsrisiken der Vertragspartner bzw. der Investitionsobjekte identifiziert, analysiert und in die Entscheidungsprozesse eingespeist werden“ (Tz. 5.6).



  • EZB: Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken, 2020


Im Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken der EZB wird formuliert, dass die Kosten aufgrund ökologischer Nachhaltigkeitsrisiken von Kreditnehmern wie andere relevante Kosten in der Preisgestaltung für Kredite widerzuspiegeln sind.


Diese Verweise auf regulatorische Veröffentlichungen bestätigen offiziell, dass sich die Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken im Allgemeinen beziehungsweise ökologischen Nachhaltigkeitsrisiken im Besonderen in Kreditvergabeprozessen wiederfinden soll. Insbesondere die Identifizierung von Risiken, deren Analyse, die Einbettung in die Entscheidungsprozesse sowie die Kreditzinsgestaltung sind hervorzuheben.


Neben den aufsichtlichen Vorgaben auf internationaler und nationaler Ebene werden nahezu täglich neue Vorgehensweisen zur Identifikation von nachhaltigen Tätigkeiten und deren Einwertung veröffentlicht


Nachhaltigkeitsidentifikation: EU-Taxonomie


In den Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung der EBA wird die Bereitstellung einer Liste angesprochen, um Projekte und Aktivitäten zu bestimmen, die für eine ökologisch nachhaltige Kreditvergabe infrage kommen. Die interne Erstellung einer solchen Liste in einer Bank, wie auch die Frage, ob eine bestimmte Branche als nachhaltig eingestuft wird, würde auf individuellen Vorstellungen bezüglich der Nachhaltigkeit basieren. Dies hätte zur Folge, dass das einheitliche Ziel, eine globale Erwärmung von unter 2°C bis zum Jahr 2050 zu erreichen, nicht verfolgt, kontrolliert und kommuniziert werden könnte.


Die im Jahr 2020 veröffentlichte EU-Taxonomie,



  • Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088,


bietet unter diesen Umständen einen Standard, der dem europäischen Konsens entspricht. Diese ist anwendbar zur Identifikation nachhaltiger Investitionen und Kreditengagements. Die Einordnung beruht auf drei Grundpfeilern:


1. Umweltschutz: Zur Definition des Begriffs der ökologischen Nachhaltigkeit hat die EU eine Liste mit der Einordnung von Wirtschaftstätigkeiten erarbeitet. Vorerst werden damit vor allem zwei Umweltziele, nämlich der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, abgedeckt. Vorschriften zu den weiteren Zielen 3-6 werden für 2023 erwartet. Diese werden dann Nutzung und Schutz von Wasserressourcen, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Biodiversität betreffen.


2. Festlegung zur Nichtschädigung angrenzender Umweltziele (DNSH = do no significant harm): Anschließend an den ersten Punkt hebt die EU hier hervor, dass wenn eine Wirtschaftstätigkeit bezüglich eines Umweltziels nachhaltig ist, dann soll diese keine negative Auswirkung auf ein anderes Umweltziel haben. Mit einem aktuell zur Debatte stehenden Beschluss sollen diese Wirtschaftstätigkeiten um nukleare und auf Erdgas basierende Energiegewinnung erweitert werden.  


3. Einhaltung international anerkannter Standards (z. B. von der OECD): Bezüglich Umweltzielen. Nachhaltige Tätigkeiten sollen Ziele in Verbindung mit sozialer Nachhaltigkeit respektieren.   


Mit der Festlegung dieser Standards ist der erste, aber noch nicht abschließende Rahmen zur Identifikation nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten gestellt. Aufgrund der dynamischen Rahmenbedingungen (Kriterien zur Identifikation) und eventuell fehlender detaillierter Daten über die Tätigkeiten von Unternehmen stellt die Verwendung aktuell eine Herausforderung für Banken dar.


Datenquellen im Zusammenhang mit ökologischer Nachhaltigkeit


Eigene Beschaffung einer Datengrundlage in Banken


Von Unternehmenskunden einer Bank werden nicht nur die mit Blick auf finanzielle Risiken wesentlichen Unterlagen wie die Bilanz verfügbar gemacht, sondern auch Informationen im Zusammenhang mit ökologischer Nachhaltigkeit. Hierzu gehören Dokumente wie Nachhaltigkeitsberichte, die vom Kunden unabhängig vom konkreten Kreditbedarf zusammengestellt und veröffentlicht werden.


Die Offenlegungsvorgaben der EU-Taxonomie (Art. 8) beinhalten, dass die Unternehmen, die nichtfinanzielle Angaben nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU veröffentlichen müssen, auch zu Angaben bezüglich ökologischer Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeiten in der Lage sind.


Unternehmen, die unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) beziehungsweise zukünftig die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, unterliegen weitergehenden konkreten Anforderungen bezüglich der Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken (wie in Abbildung 1 dargestellt). Wenn auf einer solchen Grundlage eine einheitliche Form verfügbarer quantitativer oder qualitativer Information herbeigeführt wurde, so wird dies im Hinblick auf die Datenerfassung und -aufbereitung im Rahmen der Kreditvergabe vorteilhaft sein.


Abbildung 1: Anforderungen bezüglich der Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken gemäß NFRD und CSRD


Anforderungen wie durch die NFRD oder die CSRD gegeben, gewisse Daten zur Verfügung stellen zu müssen, bestehen so jedoch nicht für kleine oder mittelständige Unternehmungen. Es existieren zwar diverse Standards, die Grundlage der Berichterstellung zur Nachhaltigkeit für Unternehmen dieser Größenordnung sein können, aber eine flächendeckende und einheitliche Lösung liegt hier noch in weiter Ferne.


Die EBA ruft derweil Banken auf, mit der Einführung der Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR) im Rahmen der Offenlegung mögliche Ansätze für Unternehmen, die nicht gemäß der CSRD-Daten offenlegen, darzustellen.
Neben der Sichtung der veröffentlichten Berichte von Unternehmen, obliegt es einem Kreditinstitut, Fragebögen zu gestalten, deren Beantwortung durch den Kunden während des Kreditantragsprozesses die Informationslage verbessert. Diese behandeln kundenbezogene Daten und gegebenenfalls auch auf den Kreditzweck oder das Finanzierungsobjekt bezogene Information.


Im Bereich von Mengengeschäft und mittelständischen Unternehmen wird vor allem die auf das Objekt bezogene Information für Immobilienkredite eine Berücksichtigung ökologischer Nachhaltigkeit erlauben. Die diesbezügliche Datenverfügbarkeit wird durch die Pflicht des Energieausweises verbessert, die jedoch nur für die in den letzten Jahren neu vermieteten oder verkauften Immobilien besteht.


Wo im Bereich kleiner Unternehmen im Einzelfall nur wenig Daten zu ökologischer Nachhaltigkeit verfügbar sind, bleibt die Möglichkeit, auf die Analyse der Branche oder der Region auszuweichen.


Ergänzende Information


Eine Analyse, die alle relevanten Informationen über Kreditnehmer umfasst, stellt eine Herausforderung dar. Bereits die Identifikation möglicher Datenquellen beschäftigt aktuell sowohl Banken als auch Ratingagenturen und externe Datenanbieter. Neben den veröffentlichten Berichten kommen die Unternehmenskommunikation, Nachrichten oder gegen das Unternehmen gerichtete Kampagnen infrage.  


Natürlich könnten dabei auch Software-Roboter oder Machine Learning helfen. Dann stellt sich jedoch die Frage, ob die Ergebnisse dessen so gehaltvoll und valide sind, dass der damit einhergehe Aufwand gerechtfertigt ist. Eine weitere Frage ist, ob die Akzeptanz solcher Maßnahmen unter den betroffenen Kunden gegeben wäre.


Externe Datenquellen


Externe Datenanbieter sind insbesondere dann nützlich, wenn anhand einer branchenbezogenen Analyse ökologische Nachhaltigkeitsrisiken beurteilt werden.


In ungünstigen Fällen mangelt es jedoch an zufriedenstellender Nachvollziehbarkeit der Daten oder an einer ausreichend genauen Beschreibung der Methodik der Datenaufbereitung des Anbieters. Eine weitere Frage ist, inwiefern eine interne Plausibilisierung der externen Daten als notwendig anzusehen ist.


Die Bezugnahme auf ESG-Ratings ist eine Möglichkeit, die Analyse der Nachhaltigkeit von Kreditnehmern auszulagern. Zahlreiche Agenturen stehen als Anbieter von ESG-Ratings zur Wahl. Die ESMA hat 59 Agenturen gezählt, die in der EU im Jahr 2022 aktiv sind (Quelle: Evidence on ESG ratings). Hierbei ist etabliert, die ökologische Nachhaltigkeit in Kombination mit der sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit zu beurteilen.


Die Nachvollziehbarkeit dieser Ratings ist jedoch zu beachten. Externe Datenanbieter wie auch ESG-Ratinganbieter stellen somit eine Alternative zur eigenen Beschaffung von Daten in einer Bank bereit (wie in Abbildung 2 dargestellt).


Abbildung 2 (Klicken, um die Links aufzurufen): Während interne Daten die Grundlage der initialen ESG-Klassifizierung und Bewertung auf verschiedenen Ebenen bilden, werden durch externe Datenanbieter und ESG-Ratinganbieter Alternativen zur eigenen Beschaffung von Daten in einer Bank bereitgestellt.


Datenaufbereitung für das Kreditrisikomanagement in Banken


Die Datenerfassung im Rahmen der Kreditvergabe ist um ein neues Themengebiet zu erweitern. Die neu erfassten Daten zu ökologischer Nachhaltigkeit sind dann in Datenbanken unter Berücksichtigung etablierter Standards (z. B.: BCBS 239) aufzunehmen. Um Daten im Kreditvergabeprozess zu berücksichtigen, werden die Qualitätssicherung und eine geeignete Datenaufbereitung nötig sein. Letzteres bedeutet, die Daten von der technischen Ebene in eine für fachliche Auswertungen geeignete Form zu überführen. Daran anschließend ist eine Auswahl von Datenmerkmalen als Bewertungskriterien möglich.


Wo ausgewählte Daten für den Kreditvergabeprozess relevant sind, ist es wünschenswert, dass die Überführung nicht mehr manuell erfolgen muss. Dies ist komplex, solange eine einheitliche Form verfügbarer Daten an der Quelle noch nicht gegeben ist.


Mögliche Kriterien zur Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit von Kreditnehmern


Die Bonitätsbewertung steht gewöhnlich im Zentrum des Prozesses, der zur Kreditentscheidung führt. Die etablierten Ratings zur Bewertung der Bonität von Unternehmen basieren einerseits auf quantitativen Daten, die vergangenheitsbezogen sind und häufig kurzfristig orientiert sind, wie zum Beispiel Umsatzrendite oder cost-income ratio.


Bei der Erstellung von Bonitätsratings können die quantitativen Daten andererseits durch umfangreiche qualitative Bewertungskriterien ergänzt werden. Diese sind unter Umständen als eine Berichtigung der quantitativen Daten zu verstehen und erlauben insbesondere eine zukunftsorientierte Beurteilung. An dieser Stelle könnten auch ökologische Nachhaltigkeitsrisiken bereits einbezogen werden.


Im Folgenden soll diskutiert werden, welche Auswahl von Kriterien für eine spezifische Betrachtung dieser Fragen nötig ist. Die Analyse der ökologischen Nachhaltigkeit von Unternehmen kann hierbei auf drei Ebenen ansetzen: Branche, Kunde und Objekt, beziehungsweise Zweck.


Branchenbezogene Kriterien für ökologische Nachhaltigkeit


Es gibt besonders von ökologischen Nachhaltigkeitsrisiken betroffene Branchen, beispielsweise weil der Energieverbrauch in Betrieben der Branche hoch ist und damit ein Energiepreisanstieg besonders starke Auswirkungen hat. Im Sinn der Steuerung der ökologischen Nachhaltigkeitsrisiken im Kreditgeschäft einer Bank ist daher zunächst von Interesse, welche Branchen als kritisch einzustufen sind. Weiterhin ist die Betroffenheit der Branche von regulatorischen Umweltschutzvorgaben beachtenswert.


In den ITS on prudential disclosures on ESG risks in accordance with Article 449a CRR der EBA wird für die Berichterstellung zu Kreditengagements die Nutzung des NACE-Codes erwartet. Mit diesem branchenorientierten Code können Engagements gemäß der EU-Taxonomie nachhaltigkeitskonformen oder transitorischen Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet werden. Somit stellt die branchenbezogene Betrachtung die initiale und oberste Clusterungsebene. Diese bildet die Basis der makroökonomischen Ausrichtung und wird in den kommenden Jahren zur Steuerung des politischen und regulatorischen Wandels dienen.


Kundenbezogene Kriterien für ökologische Nachhaltigkeit


Die Analyse ökologischer Nachhaltigkeitsrisiken auf Kundenebene spiegelt wider, dass die Betroffenheit verschiedener Kunden in einer Branche unterschiedlich ist. Innerhalb kritischer Branchen wird einerseits das Risiko im Mittel höher sein. Andererseits können für besonders gut aufgestellte Unternehmen Nachhaltigkeitsrisiken sogar einen Vorteil im Wettbewerb darstellen: beispielsweise, wenn ein Autohersteller attraktive Angebote neben den Modellen mit konventionellem Verbrennungsmotor bereits bis zur Marktreife entwickelt hat.


Die Analyse auf der Branchenebene stellt hierbei einen Ausgangspunkt für die darauffolgende Analyse auf der Kundenebene dar. Denn wie auch bei den Bilanzkennzahlen eines Unternehmens nur eine Betrachtung vor dem Hintergrund der Verhältnisse in der Branche sinnvoll erscheint, gilt dies ebenso für die Beurteilung von ökologischer Nachhaltigkeit.


Im Folgenden werden einige weitgehend allgemein anwendbare Kriterien für eine Beurteilung der ökologischen Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Unternehmenskunden genannt.


Transparenz der ökologischen Nachhaltigkeitsrisiken (Reporting)


Es ist zunächst beachtenswert, ob ein Unternehmen sich bei Fragen zur ökologischen Nachhaltigkeit im Allgemeinen offen zeigt, das heißt, dass Transparenz angestrebt wird. Ob diesbezügliche Transparenz tatsächlich hergestellt werden konnte, ist dann eine Frage der Qualität der Berichterstellung in verschiedener Hinsicht:


•    Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Information zur ökologischen Nachhaltigkeit des Unternehmens
•    Information in einem angemessenen Umfang
•    gegebenenfalls die Repräsentativität der Daten, wo diese nur für einen Teil des Ganzen verfügbar sind
•    Relevanz der bereitgestellten Information
•    Genauigkeit und Aktualität der Daten
•    Glaubwürdigkeit der Information
•    Bestätigung von Details durch unabhängige Externe
•    Einheitlichkeit der Darstellung, Konsistenz und Konsolidierung der Daten


Eine weitere Frage ist, inwieweit in Berichten zu Nachhaltigkeitsrisiken bereits key performance indicators eingeführt sind.


Betroffenheit auf der Ertragsseite


Ausgehend von den Erträgen des Unternehmens ist aufzuschlüsseln, welcher Teil in welchem Ausmaß ökologischen Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt ist. Diese führen potenziell zum Preisverfall, rückläufige Nachfrage oder sogar die Unveräußerlichkeit von Produkten aufgrund neuer regulatorischer Vorgaben herbei:


Zum Beispiel,


•    weil der größere Teil der Kundschaft erwartet, dass ein nicht mehr zeitgemäß hoher Energieverbrauch eines Produkts durch einen niedrigeren Preis ausgeglichen wird;
•    oder weil voraussichtlich der Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotor in der EU im nächsten Jahrzehnt durch ein staatliches Verbot beendet wird.


Je nach der Ausgestaltung des Leistungsangebots bestehen hier Unterschiede zwischen verschiedenen Unternehmen einer Branche.


Betroffenheit in Produktion, Rohstoffbedarf und auf der Kostenseite


Gegeben die Kosten und der Rohstoffverbrauch des Unternehmens sind zu bewerten, für welchen Teil in welchem Ausmaß ein erheblicher Kostenanstieg oder Engpässe in der Beschaffung aufgrund von Nachhaltigkeitsrisiken potenziell eintreten. Modernere Anlagen ermöglichen die Produktion mit sparsamerem Rohstoffverbrauch (z. B. geringere Kosten des Stromverbrauchs, weniger Verbrauch nicht-erneuerbarer Energie, Verbrauch von Solar-/ Windenergie statt nicht-erneuerbarer Energie oder weniger Wasserverbrauch). Darüber hinaus steigen Kosten gegebenenfalls wegen gesetzlicher Vorgaben, wie z.B. eine CO₂-Abgabe. Je nachdem, wie die Produktion eingerichtet ist, bestehen hier Unterschiede zwischen verschiedenen Unternehmen einer Branche.


Nachhaltige Lieferkette


Energieverbrauch, Rohstoffverbrauch und Wasserverbrauch wie auch Luftverschmutzung und Abfall sind einem Unternehmen direkt zuzuordnen oder entstehen bereits in der Lieferkette. Eine Berücksichtigung der Lieferkette in der Offenlegung ist durch das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit 3000 Mitarbeitern (2023) beziehungsweise 1000 Mitarbeitern (2024) verpflichtend. Diese Offenlegung betrifft in erster Linie die Missachtung von Menschenrechten, jedoch auch umweltbezogene Verstöße.


Eine Berücksichtigung der Lieferkette als Faktor für die Risikobewertung bezüglich ökologischer Nachhaltigkeit eines Unternehmens ist vor allem dann zu erwägen, wenn die wichtigsten Indikatoren betrachtet werden. Auch wo die präzise und zuverlässige Bestimmung eines solchen Risikofaktors mit einem nicht mehr vertretbaren Aufwand verbunden wäre, sind verschiedene vereinfachte Ansätze denkbar, zum Beispiel den in der Lieferkette auftretenden CO₂-Ausstoß aufgrund des Stromverbrauchs näherungsweise zu berücksichtigen.


Eigentümerstruktur und Unternehmensstrategie


Ein Unternehmen ökologisch nachhaltig aufzustellen wird dann schwerfallen, wenn die Eigentümer des Unternehmens überwiegend auf kurzfristige Ziele fokussiert sind. Bei großen Unternehmen mit zahlreichen Anteilseignern, wo Einzelne ohne nennenswerten Einfluss bleiben, ist eher eine Betrachtung von Lagebericht oder Unternehmenskommunikation im Branchenvergleich hilfreich.


Weiterhin ist zu betrachten, ob im Unternehmen Strategien für den Umgang mit Klimarisiken und ökologischen Nachhaltigkeitsrisiken bereits formuliert sind. Wie hoch in einem Unternehmen die Ziele im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gesteckt werden, erkennt man auch daran, ob Strategien nur auf die Bewältigung potenzieller Schäden orientiert sind oder der Blick sogar auf neue Geschäftsideen und Wettbewerbsvorteile gerichtet wird.


Eigenkapitalausstattung, Refinanzierungsmöglichkeiten und besonderer Anpassungsbedarf


Eine gute Eigenkapitalausstattung sowie gute Refinanzierungsmöglichkeiten stellen im Allgemeinen günstige Voraussetzungen dar, um in der Unternehmensführung langfristig zu denken. Das langfristige Denken wird gerade dann von Bedeutung sein, wenn das Unternehmen mit Blick auf ökologische Nachhaltigkeitsrisiken aufzustellen ist.


Je nach Leistungsangebot eines Unternehmens wird nämlich früher oder später eine Anpassung hin zur ökologischen Nachhaltigkeit der Produkte mehr oder weniger Anpassungsaufwand erfordern. Diesbezüglich ist zu betrachten, inwieweit Anpassungsmaßnahmen bereits eingeleitet wurden. Wo dies hingegen künftig noch mit sehr hohem Investitionsbedarf verbunden sein wird, wie zum Beispiel bei dem Wechsel vom Verbrennungsmotor zur Brennstoffzelle, ist die Bedeutung von Eigenkapitalausstattung und Refinanzierungsmöglichkeiten nochmals zu betonen.


Ökologische Nachhaltigkeitsrisiken in Organisation und Risikomanagement (Monitoring)


Das Risikomanagement eines Unternehmenskunden ist mit einer der Unternehmensgröße angemessenen Intensität zu untersuchen. Dabei ist im Hinblick auf die Nachhaltigkeit insbesondere zu beurteilen, ob in dem Unternehmen Prozesse etabliert sind, um Klimarisiken oder andere ökologische Nachhaltigkeitsrisiken explizit und getrennt von anderen Unternehmensrisiken zu behandeln (Identifikation, Messung, Berichterstellung und Steuerung). Darüber hinaus sollen diese Prozesse in ein unternehmensweites Rahmenwerk des Risikomanagements integriert sein.


Eine weitergehende Frage ist, ob im Risikomanagement des Unternehmens auch Szenarioanalysen betrachtet werden und die Szenarios ökologische Nachhaltigkeit betreffen. Analysen mehrjähriger Szenarios können gerade im Hinblick darauf, dass die Auswirkungen ökologischer Nachhaltigkeitsrisiken erst auf längere Sicht eintreten und die Höhe der Schäden ungewiss ist, ein Werkzeug sein, um die Wahrnehmung von Risiken zu verbessern.


Anfälligkeit für physische Risiken


Unter physischen Risiken versteht man durch Umweltereignisse herbeigeführte Gefahren für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Kreditnehmers. Eine besondere Gefährdung für Hitzewellen, Wasserknappheit, Überschwemmungen oder Waldbrände dort, wo sich ein Unternehmen befindet, hat potenziell Auswirkungen auf Betriebsstätten, Lieferketten oder Versicherungspreise. Dies hängt von regionalen Gegebenheiten ab und ist für einen Kreditgeber gerade dann zu beachten, wenn ein großer Teil des Portfolios in besonders gefährdeten Regionen liegt.


Objekt-/ zweckbezogene Kriterien in Verbindung mit ökologischer Nachhaltigkeit


Ein alternativer beziehungsweise ergänzender Ansatz zu einer kundenbezogenen Sichtweise ist eine auf Objekt oder das einzelne Engagement und den Kreditzweck bezogene Betrachtung. Die Berücksichtigung des Kreditzwecks ist auch jenseits von Fragen der ökologischen Nachhaltigkeit eine etablierte Vorgehensweise im Kreditgeschäft.


Im Vergleich zur kundenorientierten Analyse erlaubt eine solche Herangehensweise, den Blick stärker auf Maßnahmen und das geplante Vorgehen richten zu können.


Unternehmen werden früher oder später mit Erwartungen konfrontiert, bestimmte Maßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahmen sollen dann herbeiführen, dass gewisse Anforderungen erfüllt werden, wo ein Handlungsdruck aufgrund von Umweltschäden (z. B. bei hohem Schadstoffausstoß) besteht.


Konkrete Messgrößen sind zur Erfassung der ökologisch vorteilhaften Auswirkungen der Maßnahmen zu definieren. Die Maßnahmen gelten dann je nachdem, ob die Auswirkungen eine gewisse Schwelle unterschreiten oder überschreiten, als erfolgreich. Es kann sich um mehr oder weniger standardisierbare Anforderungen handeln oder um Anforderungen, deren Formulierung stärker Bezug auf den Kontext nimmt. Eine Alternative ist eine Betrachtung, die eine Verbesserung im Lauf der Zeit erfasst anstelle absolut gegebener Schwellen, die zu erfüllen wären.


Eine Orientierung können hierbei die in der Taxonomie beschriebenen Wirtschaftstätigkeiten und Angaben bezüglich DNSH auch für die auf Engagement und Kreditzweck bezogene Betrachtung geben. Die Bevorzugung bestimmter Kreditzwecke beziehungsweise Finanzierungsobjekte erlaubt dann grundsätzlich ein präziseres Portfoliomanagement als eine Bevorzugung bestimmter Kunden oder Branchen (wie in Abbildung 3 dargestellt).


Abbildung 3: Ein ökologie-orientiertes Portfoliomanagement steht in Abhängigkeit davon, auf welcher Ebene Taxonomiekonformität der Aktivität und Nachhaltigkeitsratings betrachtet werden.


Status Quo: Ökologische Nachhaltigkeit im Ratingprozess von Banken


Eine Sichtung heute etablierter Kreditantragsratings würde aufzeigen, dass Klimarisiken wie auch andere ökologische Nachhaltigkeitsrisiken tatsächlich regelmäßig keine oder eher eine geringe Rolle im Rahmen dieser Ratings spielen. Dies hängt allerdings auch damit zusammen, dass es sich um Bonitätsratings handelt, die dementsprechend die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls schätzen soll. Damit wird eine Berücksichtigung ökologischer Nachhaltigkeitsrisiken in Bonitätsratings nur in Abhängigkeit davon gegeben sein,


•    welche Korrelation zwischen Ausfallwahrscheinlichkeit und ökologischer Nachhaltigkeit besteht,
•    insbesondere welche Bedeutung ökologische Nachhaltigkeitsrisiken für die längerfristige Ausfallwahrscheinlichkeit von Kreditnehmern haben und
•    inwieweit längerfristige Effekte auf die Bonität von Kreditnehmern in Bonitätsratings praktisch darstellbar sind.


Mit letzterer Frage sind die Eignung beziehungsweise die Defizite der Daten und der Methodik angesprochen. Ökologische Nachhaltigkeitsrisiken können schon deshalb unberücksichtigt bleiben, weil


•    diesbezügliche Daten bisher fehlen,
•    eine geeignete Datenaufbereitung noch nicht möglich war,
•    noch nicht die Bedeutung verfügbarer Daten in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit wahrgenommen wurde,  
•    für vorhandene Daten noch nicht so umfangreiche Datensammlungen wie im Kreditrisikobereich verfügbar sind und
•    noch nicht seit Jahren an der Verbesserung der Qualität dieser Daten gearbeitet wurde.


Die sich hieraus ergebenden Handlungsfelder sind die Datenbeschaffung und die Weiterentwicklung von Datenaufbereitung und Methodik. Damit wird bestenfalls erreicht,


•    neuartige Risikofaktoren zu analysieren und für Bonitätsratings nutzbar zu machen und
•    darüber hinaus im Allgemeinen die Vorhersage sowie die Zukunftsorientierung in der Bonitätsanalyse auf ein höheres Niveau zu heben.


Eine Berücksichtigung von ökologischen Risikofaktoren in Bonitätsratings ist jedoch nicht nur mit technischen Schwierigkeiten verbunden, sondern auch aus grundsätzlichen Erwägungen heraus eingeschränkt.


Mit Blick auf Klimarisiken und andere ökologische Nachhaltigkeitsrisiken sind zuerst die Strategie und die Produkte eines Unternehmens zu betrachten und wie gut das Unternehmen damit für die Herausforderungen der Bewältigung dieser Risiken aufgestellt ist. Diesbezügliche Defizite von Strategie und Produkten führen erst auf längere Sicht zu einer Verschlechterung der Ertragslage, was in der Bilanz entsprechend langfristig Berücksichtigung finden würde. Eine schlechte Ertragslage ist im Allgemeinen ein Risikofaktor dafür, dass die Liquiditätslage kritisch wird. Wenn Liquiditätsprobleme nicht kurzfristig gelöst werden können, dann tritt schließlich der Kreditausfall ein. Dies ist aber genau die Zielgröße eines Bonitätsratingverfahrens, das damit erst an dieser Stelle ansetzt.


Währenddessen sollte eine angemessene Betrachtung von ökologischen Nachhaltigkeitsrisiken bei strategischen Fragen beginnen.


Dessen ungeachtet ist auch für die Untersuchung von Nachhaltigkeitsrisiken richtig, dass diese potenziell mit Schäden verbunden sind, die früher oder später in der Bilanz eines Unternehmens wirksam werden. Es bestehen jedoch Unterschiede hinsichtlich direkter und indirekter Wirkung auf die Bilanzzahlen. Insbesondere die Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken in Gestalt von Reputationsschäden auf die Bilanz ist indirekt. Dies bedeutet, der Zeitpunkt und die Höhe des finanziellen Schadens bleiben auch nach Eintritt des Reputationsereignisses immer noch ungewiss. Dementsprechend ist eine Umrechnung von Schäden in finanzielle Werte unter Berücksichtigung der Zeitkomponente für die Risikobewertung erforderlich.


Um die Vielfalt der möglichen Schäden besser zu erfassen, erscheint Flexibilität bei der Wahl der Zielgröße beziehungsweise der Definition eines Zielsystems für die Betrachtung von Nachhaltigkeitsaspekten hilfreich. Das heißt, die ausschließliche Fokussierung auf Schäden durch Kreditausfälle zu vermeiden. Kundenwertmodelle in Banken erlauben im Gegensatz zu Bonitätsratings diesbezüglich die gewünschte Flexibilität und wären damit geeigneter, der Bedeutung von ökologischen Nachhaltigkeitsrisiken gerecht zu werden.


Die Behandlung von ökologischen Nachhaltigkeitsrisiken lässt sich noch weiterführen, indem die grundlegende Frage bezüglich der Vorgehensweise angesprochen wird, ob die Analyse ökologischer Nachhaltigkeitsrisiken nur unter der Prämisse durchgeführt wird, dass materielle Kriterien zu betrachten sind. Unter materiellen Kriterien sind hier Kriterien zu verstehen, für die im Zusammenhang mit dem Kriterium ein finanzieller Gewinn oder Verlust für das Unternehmen entstehen kann.


Ein normativ orientierter Ansatz für ökologische Nachhaltigkeit würde hingegen nicht nur die Eigentümer der Bank, sondern auch andere Interessengruppen mit ihren Ansprüchen berücksichtigen. Wird ein solcher Ansatz verfolgt, dann ist Nachhaltigkeit ein Wert an sich. Demgemäß wäre die Betrachtung nicht auf materielle Beurteilungskriterien im oben genannten Sinn beschränkt.


Nachhaltigkeitskriterien im Kontext der Kreditentscheidung


Relative oder absolute Bewertung


In Kreditantragsverfahren ist gebräuchlich, die Einschätzung eines Kreditnehmers relativ zu den anderen Kreditnehmern zu betrachten. Analog ist eine mögliche Vorgehensweise, auch ökologische Nachhaltigkeitsrisiken für ein Unternehmen nur relativ zu den anderen Unternehmen der Branche zu beurteilen („best in class“).


Je nach der eigenen Orientierung in Fragen der Nachhaltigkeit wird man eine solche relative Bewertung jedoch als unzureichend ansehen. Eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann durch strikte Ausschlusskriterien oder einen Ausschluss gemäß Limits bezüglich des Anteils gewisser Engagements am Portfolio umgesetzt werden. Beispiele hierfür sind, dass


•    eine Branche insgesamt für die Kreditvergabe ausgeschlossen wird,
•    Kredite an Unternehmen einer Branche möglich sind, jedoch nur unter Beachtung gewisser Kriterien z.B. mit Bezug auf Energienutzung erfolgen
•    bezüglich gewisser Kriterien schlechte Engagements zwar nicht ausgeschlossen, aber auf einen kleinen Anteil am Portfolio begrenzt werden.


Andererseits können Positivlisten erstellt werden, um nachhaltig wirtschaftende Unternehmen oder bestimmte Kreditzwecke (z. B. Bau von Effizienzhäusern oder Installation von Solaranlagen) auszuwählen, die für ein Engagement bevorzugt werden.


Damit sind vier verschiedene Herangehensweisen angesprochen (wie in Abbildung 4 aufgeführt). Jedoch ist darüber hinaus eine Kombination von Kriterien mit relativer Bewertung und absoluten Anforderungen in Gestalt von Ausschlusskriterien oder Positivlisten möglich, um eine angemessene Gesamtbewertung zu erhalten, das heißt,


•    Merkmale von besonders großer Bedeutung werden Gegenstand einer absoluten Anforderung,
•    während weitere Kriterien hinzugenommen werden, die die Gesamtbewertung beeinflussen, jedoch allein noch keinen Ausschluss begründen sollen.


Die Methodik ist damit insbesondere dahingehend zu definieren, inwieweit zulässig sein soll, dass das schlechte Abschneiden bei einem Kriterium durch gute Bewertungen bei anderen Kriterien ausgeglichen werden darf. Dies ist bei Risikofaktoren bezüglich der Bonität eines Unternehmens üblich, bei Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit allerdings fragwürdiger.


Abbildung 4: Verschiedene Herangehensweisen für eine Gesamtbewertung


ESG-Ratings


ESG-Ratings sind eine Alternative oder Ergänzung zur internen Bewertung von Nachhaltigkeit. Je nach Vorgehensweise einer Nachhaltigkeitsagentur werden mehr oder weniger umfangreiche Kriterienkataloge herangezogen. Einige Agenturen beschränken die Analyse auf materielle Kriterien, andere verfolgen normativ orientierte Ansätze. Bei der Bewertung wird auf Ausschlusskriterien, Positivlisten oder best-in-class abgestellt, ein Ausgleich guter und schlechter Bewertungen bei Einzelkriterien zugelassen oder nicht. Zudem werden ökologische Nachhaltigkeitsrisiken mit sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeitsrisiken zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst, wobei je nach Orientierung und Schwerpunkten der Agentur unterschiedliche Gewichtungen angesetzt werden. Insgesamt führt dies dazu, dass sich die Ergebnisse verschiedener Agenturen in manchen Fällen sehr stark voneinander unterscheiden.


Die ESMA sagt, dass “the feedback we have received on the market for ESG rating and data providers is indicative of an immature but growing market” (vgl. Evidence on ESG ratings). Als ein Schwachpunkt wird die Nachvollziehbarkeit der Methodik von Nachhaltigkeitsratings genannt, die dem Eindruck von Subjektivität und Beliebigkeit entgegenwirken könnte. Ein Finanzinstitut soll, wenn Nachhaltigkeitsratings genutzt werden, diese intern plausibilieren (vgl. BaFin: Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken).


Abbildung 5 (Klicken, um die Links aufzurufen): Nachhaltigkeitsratings werden von Ratingagenturen angeboten, die bislang für die Erstellung von Bonitätsrating bekannt sind, und von Agenturen, auf Nachhaltigkeit spezialisiert sind.


Fazit


Die Nachhaltigkeit einer Bank wird nicht nur durch die formale Bindung an die ESG-Regularien, sondern auch durch Festlegungen in Bezug auf die Unternehmensziele bestimmt. Wie die Geschäftsstrategie und Risikostrategie einer Bank finanzielle Risiken berücksichtigen, verlangt eine eingehende Beschäftigung mit Fragen der Nachhaltigkeit, dass die Nachhaltigkeitsziele der Bank auch in einer Nachhaltigkeitsstrategie oder Klimastrategie formuliert werden. Diese Dokumente sind dann eine Grundlage, um eine Methodik abzuleiten, die beantwortet,


•    welche Beurteilungskriterien für ökologische Nachhaltigkeit ausgewählt werden,
•    welche Aggregation dieser Kriterien zu einer Gesamtbewertung angemessen erscheint und
•    insbesondere wo man strikte Ausschlusskriterien als notwendig ansieht.


Die gewählte Methodik prägt die Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit und beeinflusst gegebenenfalls, ob Geschäftsbeziehungen eingegangen werden oder nicht. Dies wird mit dem Image der Bank in der Öffentlichkeit wechselwirken.


In Anbetracht dessen, dass das Bonitätsrating eines Unternehmens Nachhaltigkeitsaspekte nur in begrenztem Umfang berücksichtigen kann, geht eine umfassende Analyse ökologischer Nachhaltigkeit über die Bonitätsbewertung hinaus. Eine angemessene Kreditentscheidung ist dann eine Entscheidung mit mehreren Zielen. Das heißt, neben der Bonitätsbewertung ist die Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit in die Kreditvergabeentscheidung einzubeziehen, soweit diese noch nicht in die Bonitätsbewertung integriert werden konnte.


Auf diese Weise werden die potenziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken erfasst, ohne dass man Bonitätsratings verfälschen würde. Die Bonitätsratings bleiben für das Management des Kreditrisikos ausschlaggebend, weil anderenfalls auch regulatorische Vorgaben verletzt würden (vgl. BaFin: Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken).
Weiterhin soll die Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit nicht nur nötigenfalls eine negative Kreditentscheidung begründen. Darüber hinaus soll die Bewertung bei einer positiven Entscheidung quantifiziert werden, sodass damit eine Schätzung der Kosten des ökologischen Nachhaltigkeitsrisikos erhalten wird. Dies würde dann eine Grundlage dafür bilden, Nachhaltigkeit auch im Rahmen der Preisgestaltung für Kredite einzubeziehen.


Über ADVISORI


ADVISORI ist eine unabhängige Beratung und unterstützt Finanzinstitute bei den Themengebieten Kreditrisiko sowie nichtfinanzielle Risiken. Durch Zusammenarbeit der Bereiche Risk Management, BI und Data Integration wird ein breites Spektrum abgedeckt – von Datenerhebung und Datenhaltung, Risikomanagement und Risikomethodik bis hin zur Vorbereitung und Unterstützung aufsichtlicher Prüfungen.


Über den Autor


Dr. Helge Thiele ist als Unternehmensberater mit Schwerpunkt auf dem Risikomanagement in Banken tätig. Seit mehr als 10 Jahren beschäftigt er sich mit Entwicklung und Validierung der Risikomethodik, insbesondere im Kreditgeschäft, regulatorischen Anforderungen und der technischen Umsetzung von Risikomodellen.


Andreas Krekel ist als Unternehmensberater mit dem Schwerpunkt der Analyse sowie Implementierung von risiko- und meldewesenspezifischen regulatorischen Anforderungen tätig. Zu seinem Themenfokus gehören Data Governance sowie Modellierungs- und Offenlegungsvorgaben im (Non)-Financial-Risk Bereich. Neben dem (agilen)-Projekt- und Test-Management bei unseren Kunden, hat er die fachliche und disziplinarische Leitungsverantwortung für die Abteilung Risikomanagement und Meldewesen bei ADVISORI.


 


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