Die Grundlage der zweijährig geforderten KRITIS-Audits ist § 8a BSIG. Unsere Auditoren verfügen über die notwendige Zertifizierung und durch langjährige IT-Beratung über das notwendige Know-how. Im Zuge des KRITIS-Audits und auf Basis der durchgeführten Bestandsaufnahme, bestimmen wir den Geltungsbereich und stimmen mit Ihnen die Prüfgrundlage, unter Berücksichtigung der Branchenstandards, ab.