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Nachhaltigkeit im Fokus der Bankaufsicht


Die Bankaufsicht sieht die Notwendigkeit, dass sich Banken mit ökologischen, sozialen sowie ökonomischen Nachhaltigkeitsrisiken auseinandersetzen. Die BaFin formuliert hierzu Handlungsempfehlungen, die insbesondere eine strategische Befassung mit Nachhaltigkeitsrisiken und das Risikomanagement betreffen:



  • Überprüfung von Geschäfts- und Risikostrategie im Hinblick auf eine angemessene Würdigung von Nachhaltigkeitsrisiken;
  • Investitionsentscheidungen und Kreditvergabe, die Nachhaltigkeitsrisiken einbeziehen;
  • Verwendung von Ratings, Unterscheidung zwischen Bonitätsratings und Nachhaltigkeitsratings und Nutzung externer Nachhaltigkeitsratings;
  • Stresstests mit angemessener Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken.


Einführung


Nachhaltigkeit ist im Finanzsystem von Bedeutung, insbesondere weil viele Entscheidungen sowohl bei Investitionen als auch Krediten langfristige Festlegungen sind. In diesem Sinn beziehen sich neue Veröffentlichungen der Aufsicht explizit auf Nachhaltigkeitsrisiken, und zwar hat die BaFin ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im September 2019 zur Konsultation und im Dezember 2019 in finaler Fassung vorgelegt, und von der EBA wurde im Dezember 2019 ein Aktionsplan veröffentlicht. Die BaFin hat „Sustainable Finance“ als ein Schwerpunktthema für das Jahr 2020 festgelegt.


BaFin und EBA verstehen Nachhaltigkeit als ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit (engl. environmential, social and governance). Diese Sichtweise, die verschiedenen Aspekte zusammenzufassen, ist einerseits weit verbreitet, wird andererseits jedoch auch in Frage gestellt.


Nachhaltigkeit im ökonomischen und sozialen Sinn betrifft Banken direkt, insbesondere im Hinblick auf das Reputationsrisiko:



  • Ein Reputationsschaden kann zusätzlich bei einem operationellen Schadenereignis (z.B. Strafzahlungen wegen Manipulation von Referenzzinssätzen, Geldwäsche) entstehen;
  • jedoch kann ein Reputationsschaden auch ohne einen operationellen Schaden eintreten (z.B. lediglich das Bestehen gewisser Geschäftsbeziehungen bereits die Reputation der Bank beeinträchtigen);
  • im Fall der ökonomischen Nachhaltigkeit sind Banken darüber hinaus im Hinblick auf Geschäftsrisiko betroffen.


Nachhaltigkeit im ökologischen Sinn betrifft Banken im Wesentlichen indirekt, und zwar ist ökologische Nachhaltigkeit für Unternehmen in verschiedenen anderen Branchen wie z.B. der Energiebranche von großer Bedeutung. Einerseits kann die Reputation der Bank in der Öffentlichkeit dann davon abhängen, in welchen Branchen und mit welchen Unternehmen Geschäftsbeziehungen bestehen. Andererseits können die ökologischen Nachhaltigkeitsrisiken der Unternehmen, die als Kreditnehmer der Bank auftreten, unter Umständen auf das Kreditrisiko der Bank durchschlagen. Dementsprechend könnte für eine umfassende Analyse des Kreditrisikos auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erforderlich sein.


Die Aufsicht erwartet, bei der Betrachtung von ökologischen Nachhaltigkeitsrisiken sowohl physische als auch transitorische Risiken einzubeziehen:



  • Physische Risiken sind durch Überflutungen, Stürme oder andere Extremwetterereignisse verursacht oder Folgen langfristiger Klimaveränderungen, insbesondere der globalen Erwärmung und des Meeresspiegelanstiegs.
  • Transitorische Risiken bestehen in Zusammenhang mit der Umstellung auf eine umweltfreundlichere Wirtschaft. Beispiel: Produkte eines nicht nachhaltigen wirtschaftenden Unternehmens, an das ein langfristiger Kredit vergeben wurde, werden in der Zukunft nicht mehr zeitgemäß sein und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie letztlich auch die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wird hierdurch beeinträchtigt werden.


In Abhängigkeit von der Geschäftsaktivität einer Bank können desgleichen indirekte Effekte im Marktrisiko (z.B., im Eigenhandel treten Wertverluste bei Anteilen an nicht nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen auf), im Liquiditätsrisiko (z.B., nach einer Naturkatastrophe werden Guthaben von Konten abgezogen) und für andere Risiken bei der Bank auftreten.


Die BaFin erwartet, dass die Nachhaltigkeitsrisiken auf diese Weise in eine etablierte Taxonomie der Risiken eingefügt werden, nicht jedoch die Einführung einer neuen Kategorie Nachhaltigkeitsrisiko.


Handlungsempfehlungen


Von der BaFin werden in der neuen Veröffentlichung unverbindliche Handlungsempfehlungen formuliert, die zunächst den allgemeinen Rahmen für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken betreffen:


Eine Nachhaltigkeitsstrategie ist zu entwickeln, oder bestehende Strategien sind zu überarbeiten, sodass Nachhaltigkeitsaspekte angemessen berücksichtigt sind. In letzterem Fall besteht Bedarf für eine Überprüfung von Geschäftsstrategie und Risikostrategie im Hinblick auf eine angemessene Würdigung von Nachhaltigkeitsrisiken.


Die Festlegung von Risikoappetit und Risikolimits bezüglich verschiedener Risikoarten ist in Hinsicht auf eine ausreichende implizite Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken zu überprüfen.


Die Umsetzung der Geschäftsstrategie und der Risikostrategie hinsichtlich Nachhaltigkeitsrisiken benötigt dementsprechende Organisationsrichtlinien (inklusive der Festlegung von Verantwortlichkeiten), schriftliche Richtlinien im Risikomanagement, Prozesse und Ressourcen (Mitarbeiter und Ausstattung).


Die Einrichtung einer Nachhaltigkeitseinheit mit spezifischen Aufgaben (Weiterentwicklung von Richtlinien und Prozessen, Sicherstellung einer konsistenten Umsetzung u.a.) ist möglich, wird von der BaFin jedoch nicht vorausgesetzt.


Die Diskussion betrifft nachhaltiges Investieren und Finanzieren: Bei den Investitionsentscheidungen sowie bei der Kreditvergabe „sollten die relevanten Informationen zu möglichen Nachhaltigkeitsrisiken der Vertragspartner bzw. der Investitionsobjekte identifiziert, analysiert und in die Entscheidungsprozesse eingespeist werden“ (siehe neue Veröffentlichung der BaFin, Tz. 5.6).


Nachhaltigkeitsaspekte können unter Umständen für das Produktangebot einer Bank beziehungsweise einer Fondsgesellschaft ausschlaggebend sein: z.B. bei Investmentfonds oder Immobilienkrediten:



  • Bei Investmentfonds ist das Angebot sogenannter Nachhaltigkeitsfonds zu betrachten, wobei die Auswahl der Einzelwerte in solchen Fonds unter Berücksichtigung von intern erstellten oder extern bezogenen Nachhaltigkeitsratings erfolgen kann. Der Verkauf nur vermeintlich nachhaltiger Fonds (sogenanntes „greenwashing“) stellt jedoch ein Reputationsrisiko dar.
  • Bei Immobilienkrediten kann das Angebot unter Berücksichtigung der Energieeffizienz der finanzierten Objekte ausgestaltet werden (z.B. könnte die Zusammenarbeit der Bank mit einer Förderbank bessere Konditionen für die Kreditnehmer bei nachhaltigem Bauen erlauben).


Insbesondere betreffen die Handlungsempfehlungen in der neuen regulatorischen Veröffentlichung jedoch den Bereich des Risikomanagements:



  • Die Konzeption von neuen Stresstests mit angemessener Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Definition beziehungsweise Begründung von Stressszenarios ist gegebenenfalls erforderlich. Ein Einsatz langfristiger Szenarioanalysen soll angedacht werden. Die Szenarioanalysen können hierbei physische sowie transitorische Risiken betreffen. Ergebnisse von Stresstests können nicht nur quantitativ betrachtet, sondern auch qualitativ interpretiert werden.
  • Kreditbearbeitungsprozesse sollen Nachhaltigkeitsrisiken einbeziehen; insbesondere besteht Bedarf für eine Überprüfung von Kreditantragsverfahren im Hinblick auf angemessene Bewertung und Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Dies läuft auf einen zweifachen Selektionsprozess hinaus: Die Nachhaltigkeitsanalyse ist neben Bonitätsratings in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, denn Bonitätsratings sollen nicht verfälscht werden. Die Bonitätsratings bleiben für das Management des Kreditrisikos ausschlaggebend.
  • Als Bestandteile eines Risikomanagements bezüglich Nachhaltigkeitsrisiken sind in Erwägung zu ziehen:
    • Ausschlusskriterien beziehungsweise Limits. Beispiel: Engagement im Firmenkundengeschäft erfolgt nur unter Beachtung gewisser Kriterien mit Bezug auf Abbau, Verarbeitung, Vertrieb oder Verbrennung fossiler Energieträger.
    • Andererseits können Positivlisten erstellt werden, um nachhaltig wirtschaftende Unternehmen auszuwählen, die für ein Engagement bevorzugt werden.
  • Nachhaltigkeitsrisiken sind in der internen Risikoberichterstattung angemessen zu würdigen (gegebenenfalls als Teil anderer Risikoarten).


Verständnis des Nachhaltigkeitsbegriffs


Wenn es um die Bewertung eines Kreditnehmers geht, existieren etablierte und erprobte Bewertungsverfahren für Unternehmen (beziehungsweise von einem Unternehmen emittierte Anleihen) in Form von Bonitätsratings. Hierbei werden die einzelnen Bewertungskriterien im Rahmen des Bewertungsverfahrens zu einer Einstufung (eines Kreditnehmers relativ zu den anderen Kreditnehmern) oder einer Ausfallwahrscheinlichkeit verarbeitet. Ein Bonitätsrating ist hierbei eindeutig auf eine Zielgröße ausgerichtet, und zwar den Ausfall eines Kreditnehmers (beziehungsweise einer Anleihe des Kreditnehmers). Bei Erstellung interner Bonitätsratings in einer Bank ist eine präzise Definition für das Eintreten eines Ausfalls im Risikohandbuch der Bank zu finden, die insbesondere bei Anwendung des IRBA einschlägigen regulatorischen Anforderungen genügen muss.


Mit Nachhaltigkeitsratings beziehungsweise ESG-Ratings für Unternehmen wird eine andere Zielstellung als mit Bonitätsratings verfolgt. Solche Nachhaltigkeitsratings werden insbesondere im Hinblick auf die Interessen von Investoren von spezialisierten Agenturen durchgeführt. Das genaue Verständnis von Nachhaltigkeit hängt dann nicht unerheblich davon ab, der Sichtweise welcher Agentur gefolgt wird.


Während eine Unterteilung in ökologische, soziale und ökonomische Aspekte weit verbreitet ist, wird der Nachhaltigkeitsbegriff unterhalb dieser Ebene verschieden ausgelegt. Die Aufsicht formuliert diesbezüglich, dass bei Verwendung von externen Nachhaltigkeitsratings diese intern plausibilisiert werden sollen.


Die gemeinsame Betrachtung der drei verschiedenen Aspekte ökologisch, sozial und ökonomisch stellt sicherlich ein Hindernis dar, um sich auf eine eindeutige Zielgröße für Nachhaltigkeitsratings zu verständigen.


Eine grundlegende Frage bezüglich der Vorgehensweise ist, ob Nachhaltigkeitsratings unter der Prämisse erstellt werden, dass nur materielle Kriterien zu betrachten sind. Unter einem materiellen Kriterium wird ein Kriterium derart verstanden, dass im Zusammenhang mit dem Kriterium ein finanzieller Gewinn oder Verlust für das Unternehmen entstehen kann, wenn auch unsicher, schlecht quantifizierbar oder nur auf längere Sicht. Jedoch wäre die Bevorzugung materieller Kriterien in Abhängigkeit von der Auslegung des Nachhaltigkeitsbegriffs nicht zwingend.



  • Ein ökonomisch orientierter Ansatz für Nachhaltigkeit richtet sich an Kapitalmarkt und Investoren; hierbei sind die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken (ökonomisch, sozial und ökologisch) auf eine Zielgröße wie Marktkurse von Aktien oder Anleihen beziehungsweise die Rendite des Investors von zentraler Bedeutung. Wenn ein solcher Ansatz verfolgt wird, so lässt sich zumindest theoretisch eine eindeutige Zielgröße konstruieren. Die Fokussierung auf eine solche Zielgröße bedeutet, dass nur materielle Beurteilungskriterien im oben genannten Sinn relevant sind.
    • Die BaFin versteht Nachhaltigkeitsrisiken als eine Gefährdung hinsichtlich Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Unternehmensreputation.
    • Die Ratingagentur RobecoSAM verfolgt einen vergleichbaren Ansatz: „The Corporate Sustainability Assessment (CSA) helps companies to understand which sustainability factors are important from an investor’s perspective, and which in turn, are most likely to have an impact on the company’s financial performance.” (Quelle: www.robeco.com/en-int/)
  • Ein ethisch-ökologisch orientierter Ansatz (beziehungsweise normativ orientierter Ansatz) für Nachhaltigkeit soll hingegen nicht nur Investoren, sondern auch andere Interessengruppen mit ihren Ansprüchen berücksichtigen. Wird ein solcher Ansatz verfolgt, dann ist Nachhaltigkeit ein Wert an sich. Demgemäß ist die Betrachtung nicht auf materielle Beurteilungskriterien im oben genannten Sinn beschränkt.
  • Der Begriff Corporate Citizenship setzt häufig erst bei der Gewinnverwendung (Spenden, Sponsoring, Stiftungen u.a.) an. Währenddessen wären für die Nachhaltigkeit in einem umfassenderen Sinn bereits die Erwirtschaftung der Gewinne und damit unter anderem auch die Art und Weise der Leistungserstellung zu betrachten.
  • Der Begriff Sustainable Finance (dt. nachhaltige Finanzwirtschaft) bezieht sich darauf, die Finanzbranche in eine gesamtwirtschaftliche Entwicklung einzubeziehen, insbesondere mit den Zielstellungen Kapitalflüsse in Richtung nachhaltiger Investitionen zu lenken und finanzielle Risiken auf Grund ökologischer Risiken angemessen zu behandeln.


Eine eindeutige Zielgröße, wie im Fall von Bonitätsratings vorhanden, wäre die Basis für die Auswahl und die Gewichtung der einzelnen Bewertungsfaktoren für das Risikoverfahren. Weiterhin ist die Eindeutigkeit der Zielgröße für die anschließende Kalibrierung des Verfahrens an Hand der realisierten Werte der Zielgröße und die nachträgliche Messung der Leistungsfähigkeit des Verfahrens erforderlich, d.h., für eine methodische und begründbare Vorgehensweise bei der Modellentwicklung und -überprüfung entscheidend. Auch wenn dies von der Verfügbarkeit von Daten für die Zielgröße abhängt, und bei eingeschränkter Datenlage statistische Auswertungen für die Entwicklung eines Bonitätsratings mehr oder weniger durch Experteneinschätzungen ersetzt werden müssen, so ist dennoch die Zielgröße eines Bonitätsratings vorab festgelegt.


Wenn für Nachhaltigkeitsratings hingegen nur eine vage Vorstellung von der Zielgröße besteht, dann wird das Bewertungsergebnis nur einer subjektiven Einschätzung entsprechen. Um die Unterschiede zwischen verschiedenen Methodiken für Nachhaltigkeitsratings zu verstehen, sind das Verständnis des Nachhaltigkeitsbegriffs und darüber hinaus folgende Fragen zu betrachten:



  • Werden Nachhaltigkeitsrisiken für ein Unternehmen relativ zu den anderen Unternehmen der Branche beurteilt? Oder werden eine relative Bewertung und absolute Anforderungen kombiniert?
  • Wie umfangreich beziehungsweise speziell ist der Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitsbewertung?
  • Auch wenn eine Liste mit Bewertungskriterien aufgestellt wurde, mit welcher Gewichtung sollen die Kriterien in eine Gesamtbewertung eingehen?
  • Wie sollen sich insbesondere die Gewichtungen ökologischer, sozialer und ökonomischer Aspekte zueinander verhalten?
  • Inwieweit kann schlechtes Abschneiden bei einem Kriterium durch gute Bewertungen bei anderen Kriterien ausgeglichen werden?


Damit sind Nachhaltigkeitsratings und Bonitätsratings in methodischer Hinsicht weit voneinander entfernt.


Die Aufsicht erwartet dementsprechend, wenn Nachhaltigkeitsratings neben Bonitätsratings verwendet werden, so soll klar unterschieden werden.


Bewertungskriterien für ein Unternehmen aus Sicht des Kapitalmarkts


Bonitätsratings produzieren eine Wahrscheinlichkeit für einen Zahlungsausfall, die sich auf einen bestimmten Zeitraum beziehen muss: Z.B. sind durch die interne Erstellung von Bonitätsratings im Rahmen des IRBA Prognosen für die Ausfallwahrscheinlichkeit mit einem Horizont von 1 Jahr gegeben.


Andere Anwendungszwecke für Bonitätsratings (insbesondere IFRS 9) sind nicht unbedingt auf einen 1-jährigem Zeitraum orientiert, sodass die Frage gerechtfertigt ist, inwieweit längerfristige Effekte auf die Bonität von Kreditnehmern in Bonitätsratings darstellbar sind. Im Hinblick darauf stellt sich insbesondere die Frage, welche Bedeutung Nachhaltigkeitsrisiken längerfristig für die Bonität von Kreditnehmern haben und wie diese in Bonitätsrating einzubeziehen sind.


Welche Daten werden heute üblicherweise für die Bewertung von Unternehmen am Kredit- beziehungsweise Kapitalmarkt gesammelt und insbesondere bei der Erstellung von Bonitätsratings ausgewertet?


Die etablierten Bonitätsratings für Unternehmen basieren einerseits auf quantitativen Daten, die vergangenheitsbezogen sind und häufig kurzfristig orientiert sind wie z.B. Umsatzrendite oder cost-income ratio. Insoweit ist die Informationsbasis noch wenig geeignet, die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit (ökologisch, sozial und ökonomisch) zu beurteilen. Jedoch stellen gewisse quantitative Kriterien wie Kennzahlen zur Eigenmittelausstattung oder zur Risikovorsorge eine Ausnahme dar und sind für eine Untersuchung von ökonomischer Nachhaltigkeit beachtenswert.


Bei der Erstellung von Bonitätsratings können quantitative Daten durch umfangreiche qualitative Bewertungskriterien ergänzt werden. Diese qualitativen Bewertungskriterien sind als ein Korrektiv zu quantitativen Daten zu verstehen und erlauben insbesondere eine zukunftsorientierte Beurteilung. An dieser Stelle können auch Fragen der Nachhaltigkeit einbezogen sein, wenn dies auch bei der Zielstellung eines Bonitätsratings einen Nebeneffekt darstellt. Für die Nachhaltigkeit eines Unternehmens sind immaterielle Werte von besonderer Bedeutung, die nicht so einfach in quantitativen Daten wie Bilanzkennzahlen, jedoch besser in den qualitativen Bewertungen eines Analysten erfassbar sind:



  • Die üblichen qualitativen Bewertungskriterien bezüglich der Eigentümerstruktur und der Managementkompetenz in Bonitätsratings weisen in der Regel einen starken Bezug zu Aspekten der Nachhaltigkeit auf. Im Einzelnen lässt sich dies daran erkennen, welche Beschreibung im Verfahren für diese Kriterien gegeben wird beziehungsweise welche Anforderungen für eine gute Bewertung formuliert sind.
  • Weiterhin ist auch im Rahmen von Bonitätsratings üblich, kurzfristige quantitative Kennzahlen bezüglich Erträgen durch eine qualitative Bewertung hinsichtlich der Stabilität der Erträge zu ergänzen. Eine solche qualitative Bewertung steht dann in Zusammenhang mit ökonomischer Nachhaltigkeit.
  • Die Transparenz der Finanzberichterstellung spielt einerseits im Kontext der Erstellung von Bonitätsratings eine Rolle und wird andererseits von der Aufsicht explizit als Merkmal für ökonomische Nachhaltigkeit aufgeführt.
  • Bewertungen zu Mitarbeiterqualifikation und Qualitätssicherung sind in Bonitätsratings üblich und mutmaßlich zu ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit positiv korreliert.
  • Andere übliche Bewertungskriterien in Bonitätsratings, die die Unternehmensorganisation betreffen, sind auch für Aspekte der Nachhaltigkeit von erheblicher Bedeutung (z.B. die Funktionstrennung in der Organisation).


Wie lassen sich etablierte Betrachtungsweisen erweitern? Ungeachtet dessen, dass auch mit der Berücksichtigung etablierter Kriterien im Rahmen eines Bonitätsratings durchaus Fragen zur Nachhaltigkeit eines Unternehmens berührt werden, ist für eine spezifische Betrachtung dieser Fragen die Hinzunahme weiterer Kriterien naheliegend:



  • Sanktionen gegen das Unternehmen veranlasst durch Aufsichtsbehörden, Finanzamt oder andere offizielle Stellen;
  • Kampagnen gegen das Unternehmen (geführt von Medien oder Verbraucherschutz);
  • Innovationsvermögen des Unternehmens;
  • Veränderungsfähigkeit und Lernvermögen des Unternehmens;
  • Kundenorientierung, die mutmaßlich zu ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit positiv korreliert ist;
  • Mitarbeiterschulung und Motivation von Mitarbeitern, die mutmaßlich zu ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit positiv korreliert sind;
  • Haftungsrisiken und Schadenersatzforderungen, die ökonomischer Nachhaltigkeit entgegen stehen;
  • Verhaltenskodex, der soziale Nachhaltigkeit unterstützt;
  • Schutz der Privatsphäre und Informationssicherheit;
  • externalisierte Kosten, die sozialer Nachhaltigkeit entgegen stehen.


Die Nachhaltigkeit eines Unternehmens kann darüber hinaus im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Vergütungssystems gesehen werden:


Bei finanziellen Anreizsystemen im Vertrieb ist wesentlich, ob Anreize für kurzfristige Umsatzmaximierung ohne Rücksichtnahme auf die tatsächlichen Belange der Kunden erfolgen und damit auf längere Sicht die Reputation und die Geschäftsgrundlage beschädigt werden.


Bei finanziellen Anreizsystemen auf Managementebene lässt sich danach unterscheiden, ob kurzfristige finanzielle Erfolge oder nachhaltigere Leistungen des Managements belohnt werden sollen. Ein System mit Betonung auf nachhaltigeren Leistungen setzt voraus, dass die Erfolge bezüglich Umsatz oder kurzfristigem Gewinn erst nach einer geeigneten Risikoadjustierung als Vergütungskriterien in Betracht kommen. Eine geeignete Adjustierung würde gegebenenfalls auch erfordern, Reputationsrisiken mit verzögert eintretenden Schäden dennoch zu quantifizieren, um finanziellen Erfolgen gegenübergestellt zu werden. Anderenfalls verbleiben bei wesentlichen Reputationsrisiken Defizite des Anreizsystems dahingehend, dass kurzfristig profitables Geschäft zu Lasten der Reputation noch unterstützt wird.


Optimierungspotential in Banken


Eine kompetente Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken intern in der Bank oder kompetente Nutzung von diesbezüglicher externer Information ist eine Basis, die Bedürfnisse von Kunden mit ausgeprägtem Bewusstsein für die Nachhaltigkeit von Investitionen zu erfüllen, insbesondere im Fondsgeschäft. Dies ist teilweise bereits in der Praxis etabliert (im Gegensatz zu anderen Empfehlungen, die in der neuen Veröffentlichung der Aufsicht formuliert werden).


Die Untersuchung von Nachhaltigkeitsaspekten im Rahmen der Kreditvergabe ist ein weiterer Bestandteil einer umfangreichen Überprüfung potentieller Gefährdungen. Dies ist in der Praxis weniger etabliert als für Investitionen z.B. in Fonds.


Nachhaltigkeit wird von der Aufsicht als ein Teilaspekt verschiedener Risikoarten verstanden. Wie genau Nachhaltigkeitsaspekte in die Betrachtung der Risikoarten eingefügt werden, unter anderem in die Betrachtung nichtfinanzieller Risiken, ist von der Bank sinnvoll auszuarbeiten. Dies kann wiederum auf die Frage zurückführen, wie die Taxonomie der Risikoarten insbesondere im Hinblick auf nichtfinanzielle Risiken innerhalb der Bank sinnvoll auszugestalten ist.


Szenarioanalyse und Stresstest können durch die Betrachtung von Nachhaltigkeitsaspekten aufgewertet werden, sowohl durch Berücksichtigung direkter als auch indirekter Effekte. Von Szenarioanalysen sind zwar keine präzisen Vorhersagen zu erwarten, jedoch kann eine umfangreichere Wahrnehmung potentieller Gefährdungen im Rahmen des Geschäftsmodells erreicht werden. Die EBA erwartet insbesondere Stresstests zur Untersuchung der Folgen des Klimawandels.



Über den Autor


Dr. Helge Thiele ist als Unternehmensberater mit Schwerpunkt auf dem Risikomanagement in Banken tätig. Seit mehr als 10 Jahren beschäftigt er sich mit Entwicklung und Validierung der Risikomethodik insbesondere im Kreditgeschäft, regulatorischen Anforderungen und der technischen Umsetzung von Risikomodellen.


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