Aktueller Stand: Anforderungen, Herausforderungen und potenzielle zukünftige Entwicklung
Die United Nations (UN) haben im Jahr 2015 mit der Festlegung des Rahmens für nachhaltiges Handeln 17 Ziele (Sustainable Development Goals (SDG)) festgesetzt und in die Sphären
E(-nvironmental), S(-ocial) und G(-overnance) eingebettet. Mit dem Pariser Klimaabkommen (2016) wurden diese Ziele im Kontext des Klimaschutzes (E) auf eine Zielgröße zusammengefasst. Die globale Erwärmung soll bis 2050 unter 2°C gegenüber den vorindustriellen Werten bleiben. Im Aktionsplan für nachhaltige Finanzwirtschaft (2018) hat die Europäische Kommission (EC) unter Berücksichtigung des Klimaabkommens die Weichen zur Einhaltung der UN-Ziele im Finanzdienstleistungssektor gestellt. Der Aktionsplan basiert dabei auf drei Säulen:
1) Die Neuausrichtung der Kapitalströme auf nachhaltige Investitionen
2) Die Einbeziehung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
3) Die Förderung von Transparenz und Langfristigkeit.
Basierend auf dem Aktionsplan häuften sich in den letzten Jahren Regularien, Meinungen und Best Practices zur adäquaten Integration der Nachhaltigkeitsaspekte. Die folgende Infografik bietet einen Überblick über die regulatorischen Anforderungen zur Nachhaltigkeit für Finanzinstitute. Die einzelnen regulierenden Institutionen werden darin durch die hinterlegte Farbcodierung gekennzeichnet und ihre Veröffentlichungen werden den Zielen des Aktionsplans zugeordnet. Die Infografik reflektiert damit den Status quo der Anforderungen hinsichtlich der Datenbeschaffung und Datenverarbeitung sowie deren ordnungsgemäße Integration in den Geschäfts-, Risiko- und Offenlegungsprozess für Finanzinstitute.
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Den ersten Schritt zur Einhaltung des Aktionsplans, im Rahmen der Neuausrichtung der Kapitalströme auf nachhaltige Investitionen, bildet die Definition von Nachhaltigkeit. Die EC hat diese 2020 in der Taxonomie zur Nachhaltigkeit konkretisiert. Darin sind Kriterien zur Festlegung von ESG-konformen Tätigkeiten sowie die Ziele zur Erfüllung der Neuausrichtung definiert. Der Fokus liegt dabei vornehmlich auf der Identifikation von Tätigkeiten, die dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel dienen. Weitere Konkretisierungen im Hinblick auf Wasser- und Marineressourcen, Umweltverschmutzung sowie der Übergang zur Kreislaufwirtschaft und Wiederherstellung der Biodiversität wurden 2022 durch die Plattform on Sustainable Finance (PSF) vorgeschlagen. Es ist zu erwarten, dass die Konkretisierungen seitens der EC im Hinblick auf die gesamtwirtschaftliche Auswirkung weiter ergänzt und durch das Europäisches Finanzaufsichtssystem (ESFS) weiter spezifiziert werden. Darunter zählen insbesondere technische Bewertungskriterien für soziale Engagements und Unternehmensführung.
Neben den definitorischen Grundlagen sind die Auslegung, Steuerung und Messung der mit ESG einhergehenden Risiken hervorzuheben. Vorgaben für diese wurden im Jahr 2020 in den Leitlinien zu Klima- und Umweltrisiken seitens der Europäischen Zentralbank (EZB) für signifikante Institute (SIs) und im noch nicht verbindlichen Merkblatt Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für nicht signifikante Institute (LSIs), ausgearbeitet.
Die Leitlinien haben somit neben der allgemeinen MaRisk Vorgabe zur Erfassung wesentlicher Risiken die erste Erwartungshaltung zur Berücksichtigung im Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) und einhergehendem Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) sowie Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP) gestellt. Ergänzend dazu enthält der Entwurf zur CRR III ein Mandat, für die European Banking Authority (EBA) bis 2023 die Grundlage für weitere Verordnungen der Säule 2 sowie die Ergänzung der Handhabung in Säule 1 zu erarbeiten. Darin sollen unter anderem folgenden Punkte geklärt werden:
· Darstellung der Umsetzungskriterien
· Methoden zur Bewertung
· Risikobehaftung von ESG-Risiken
· deren Vermögenswertverlust
· Finanzwirtschaftliche Auswirkungen einer speziellen aufsichtsrechtlichen Behandlung. Die darauf aufzubauende Risiko- und Geschäftsstrategie bildet neben der Risikobewertung die quantitative und qualitative Grundlage zur Förderung von Transparenz und Langfristigkeit im Aktionsplan.
Mit den Offenlegungsvorschriften aus der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) 2017 und deren Ergänzung in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (2021) sollen Transparenz, Vergleichbarkeit und Kontrollmechanismen für gesamtwirtschaftliche ESG-Strategien gefördert werden. Der Anwenderkreis betrifft im neusten Änderungsentwurf der CSRD (2022) insbesondere alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern. Aufgrund des kreditbasierten Geschäftsmodells unterliegen große CRR-Institute gem. §449a CRR zusätzlichen Meldepflichten, welche kreditorientierte Bewertungen und qualitative Beschreibungen des Umgangs mit ESG-Risiken umfassen. Die veröffentlichen Daten der CRSD bilden die Grundlage der Offenlegungsvorschriften sowie der ESG-Evaluation von Neu- und Bestandskunden für Banken. Ergänzt durch externe Bonitätsbewertungen in Form von ESG-Ratings sind Banken in der Lage, die Weichen für das initiale Ziel der Kapitalflüsse in nachhaltige Tätigkeiten zu stellen und den Kreis des nachhaltigen Wachstums zu schließen.
Die kontinuierliche Entwicklung der Vorgaben zwingt alle Marktakteure zur schnellen Umsetzung und intensiven Auseinandersetzung mit den folgenden Aspekten:
1) Notwendigkeit der Nachhaltigkeitsorientierten Datenerhebung sowie Bonitätsbewertung im Neu- und Bestandskundengeschäft.
2) Ausgestaltung der Datenverwendung, welche im Bewertungs- und Steuerungsprozess der Risikotragfähigkeit einen Grundpfeiler der Risiko- und Geschäftsstrategie stellt.
3) Implementierung einer möglichst automatisierten Offenlegung und die Handhabung der resultierenden Auswirkungen auf die Reputation und strategische Ausrichtung des Instituts. Mit der Implementierung dieser Themen stehen Banken unter anderem folgenden Herausforderungen gegenüber (siehe folgende Abbildung):
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Um Ihnen einen ganzheitlichen Überblick über dieses bedeutende Thema in Bezug auf Risikomanagement und Meldewesen zu bieten, fassen wir den aktuellen regulatorischen Status und mögliche Herangehensweisen zu obigen Herausforderungen für Sie in den sukzessiv veröffentlichten Artikelserien zusammen.
- ESG-Risiken im SREP und in der Risiko-tragfähigkeitsrechnung
- ESG Risiken: Mögliche Herangehensweisen zur Erfassung
- Ökologische Nachhaltigkeit im Kreditgeschäft von Banken — Daten und Methodik
- Status Quo zur Offenlegung von ESG-Risiken
Wenn Sie weitere Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.
ADVISORI – Ausgezeichnete Beratung
Über den Autor
Andreas Krekel ist als Unternehmensberater mit dem Schwerpunkt der Analyse sowie Implementierung von risiko- und meldewesenspezifischen regulatorischen Anforderungen tätig. Zu seinem Themenfokus gehören Data Governance sowie Modellierungs- und Offenlegungsvorgaben im (Non)-Financial-Risk Bereich. Neben dem (agilen)-Projekt- und Test-Management bei unseren Kunden, hat er die fachliche und disziplinarische Leitungsverantwortung für die Abteilung Risikomanagement und Meldewesen bei ADVISORI.